Reform der Pflegeversicherung

Interview mit Pflege-Expertin: Wie sinnvoll wäre eine Abschaffung des Pflegegrad 1?

Die Bundesregierung überlegt, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um Geld zu sparen. Warum das Problem woanders liegt, erklärt Pflegewirtin Katarina Planer von der Hochschule Esslingen.

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Menschen, die mit kleineren Beeinträchtigungen leben, wie psychische oder kognitive Einschränkungen, werden seit 2017 in den Pflegegrad 1 eingestuft. Der Gedanke dahinter: Die Betroffenen können betreut werden und daheim bleiben. Angesichts der klammen Staatskasse gibt es nun in der Bundesregierung offenbar Überlegungen, den Pflegegrad 1 zu streichen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) spricht sich gegen die Abschaffung aus. "Der Schaden wäre viel größer, weil diese niederschwelligen Angebote dazu führen, stationäre Aufnahmen zu verhindern oder nach hinten zu schieben", so Lucha. Welche Konsequenzen die Abschaffung des Pflegegrad 1 hätte, erläutert Katarina Planer, Professorin für Pflege und Pflegemanagement an der Hochschule Esslingen.

Katarina Planer ist Professorin für Pflege und Pflegemanagement an der Hochschule Esslingen.
Katarina Planer, Professorin für Pflege und Pflegemangement an der Hochschule Esslingen.

SWR Aktuell: Die Bundesregierung prüft derzeit, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um Kosten zu sparen. Für wie sinnvoll halten Sie das?

Katarina Planer: Das kommt darauf an, welchen "Sinn" man zugrunde legt. Wenn das Ziel schlicht ist, Geld einzusparen, kann man natürlich überall kürzen. Aber man muss prüfen, ob die Einsparung langfristig nicht mehr Kosten verursacht. Der Pflegegrad 1 verursacht ohnehin keine riesigen Ausgaben, deshalb sollte man genau hinschauen, welchen Nutzen die verschiedenen Leistungen haben.

SWR Aktuell: Gibt es dennoch Leistungen, die gestrichen werden könnten?

Planer: Zum Beispiel ist die Förderung für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung - etwa bis zu 4.180 Euro für ein barrierefreies Bad - sehr sinnvoll, weil sie Sturzrisiken senkt und so Pflegebedürftigkeit vorbeugt. Wenn dagegen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat kaum abgerufen wird oder vor allem Bürokratie erzeugt, muss man fragen, ob das wirklich sinnvoll eingesetztes Geld ist.

SWR Aktuell: Welche Leistungen im Pflegegrad 1 halten Sie hingegen für besonders wichtig?

Planer: Wirklich wichtig ist die Pflegeberatung, weil dort Fachleute mit Erfahrung vorbeikommen, die die Situation einschätzen und hilfreiche Empfehlungen geben können. Auch die Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder Pflegehilfsmittel haben klaren Nutzen.

SWR Aktuell: Würden viele Betroffene bei der Abschaffung des Pflegegrad 1 automatisch in höhere Pflegegrade rutschen?

Planer: Das ist gut möglich. Das derzeitige Begutachtungsinstrument, mit dem Pflegegrade vergeben werden, ist wissenschaftlich fehlerhaft. Wir haben seit 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der zu einem massiven Anstieg der Fallzahlen geführt hat.

SWR Aktuell: Woran liegt dieser Anstieg?

Planer: Das Problem daran ist, dass das Instrument nicht valide ist - also nicht wirklich geeignet, Pflegebedürftigkeit zuverlässig zu messen. Wer argumentativ geschickt ist oder klagt, kann oft leicht in einen höheren Pflegegrad kommen. Entsprechend wäre zu erwarten, dass einige Personen nach einer Abschaffung von Pflegegrad 1 versuchen würden, in Pflegegrad 2 eingestuft zu werden.

SWR Aktuell: Was müsste ihrer Meinung nach fachlich geändert werden?

Planer: Wir brauchen dringend ein wissenschaftlich sauberes Instrument, das Pflegebedürftigkeit wirklich valide misst. Das jetzige arbeitet mit fast 70 Kriterien, die sich teilweise gar nicht sinnvoll auf die Pflegegrade abbilden lassen. Zudem sollte Bürokratie abgebaut werden. Wir haben immer von "Entbürokratisierung" gesprochen, aber mit der Reform wurde das Gegenteil erreicht. Man könnte also mit weniger Aufwand und klareren Kriterien arbeiten - und erst danach politisch entscheiden, wie viel Geld jeder Pflegegrad erhält.

SWR Aktuell: Welche Folgen hätte die Abschaffung auf die Versorgung in Baden-Württemberg?

Planer: Viele Pflegedienste bieten die entsprechenden Entlastungsleistungen gar nicht an, weil sich der Aufwand nicht lohnt. Manche spezialisierte Anbieter würden die Abschaffung allerdings deutlich spüren - das betrifft dann eher deren Geschäftsmodell als die Versorgung an sich. Pflegegrad 1 betrifft vor allem Menschen, die noch relativ selbstständig leben. Ihre Angehörigen sind im Vergleich zu höheren Pflegegraden kaum stark belastet. Daher wäre der Effekt auf die Versorgung eher gering.

SWR Aktuell: Kritiker warnen, die Abschaffung würde Pflege wieder stärker ins Private abwälzen. Teilen Sie diese Sorge?

Planer: Zum Teil, aber das muss man differenziert sehen. Der Entlastungsbetrag kann Angehörige entlasten, doch sein tatsächlicher Effekt ist gering. Sinnvoller wäre, pflegende Angehörige durch konkrete Sachleistungen zu unterstützen - etwa mehr Tagespflegeangebote oder flexible Entlastungsdienste. Die eigentliche Pflegebelastung liegt bei Menschen in höheren Pflegegraden. Bei Pflegegrad 1 sprechen wir von Personen, die oft noch einkaufen gehen oder ihren Alltag weitgehend selbst meistern können. Deshalb halte ich den Einwand in diesem Fall nur bedingt für stichhaltig.

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Erstmals publiziert am
Stand
Das Interview führte
Nicolas Friese
SWR-Redakteur Nicolas Friese.

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