Menschen mit Behinderung, die einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, brauchen in Baden-Württemberg Geduld. Viel Geduld. Mit sechs bis acht Monaten sollte man auf jeden Fall rechnen, sagt Roger Hahn. Er ist beim Sozialverband VdK Landesobmann für die Schwerbehinderten-Vertrauensleute in Unternehmen. Hahn kennt auch viele Fälle, in denen Betroffenen deutlich über ein Jahr warten.
Auch das baden-württembergische Sozialministerium spricht von einer Bearbeitungszeit von "in der Regel sechs bis neun Monaten". Im Land sind die 35 Landratsämter für die Anträge auf Feststellung des Behindertengrades zuständig und somit dafür, den Schwerbehindertenausweis auszustellen.
Monatelang auf den Schwerbehindertenausweis warten - ohne Reaktion vom Amt
Bei Gisela Meyer aus Sindelfingen (Kreis Böblingen) dauerte es ebenfalls ein halbes Jahr. Die 58-Jährige hat eine schwere Nierenerkrankung, muss regelmäßig zur Dialyse. Mittlerweile ist bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 festgestellt. Den Antrag dazu stellte sie im August 2024. Danach wartete sie monatelang, ohne vom zuständigen Versorgungsamt zu hören.
Nachdem Meyer in zwei Mails nach dem Stand gefragt hatte, reagierte die zuständige Sachbearbeiterin ungehalten. Letztlich erhielt Gisela Meyer im Februar 2025 ihren Schwerbehindertenausweis. Warum sie so lange warten musste, wurde ihr nicht erklärt. Sie vermutet, dass schlicht Personal fehle, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Das bestätigt auch Roger Hahn vom VdK. Die aufgrund der alternden Bevölkerung steigende Zahl von Anträgen treffe auf Personalmangel in vielen Ämtern. "An sich ist es richtig zu prüfen, wer Anspruch auf den Ausweis hat, und eigentlich funktioniert es auch - es sind nur zu viele Anträge und zu wenig Kapazitäten für die Bearbeitung", sagt Hahn. Es sei schwierig, qualifizierte Mitarbeitende zu finden, zumal das Thema rechtlich sehr komplex sei.
Es sind zu viele Anträge und zu wenig Kapazitäten für die Bearbeitung.
In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag räumt das Sozialministerium ein, dass die angespannte Personalsituation im öffentlichen Dienst zur längeren Bearbeitungsdauer beitrage. Die Dauer hänge aber auch davon ab, ob Befundberichte vollständig vorlägen oder Rückfragen nötig seien. Wenn ein Antragsteller während des Verfahrens zusätzliche Beeinträchtigungen nachreiche, verlängere das die Bearbeitung. Zudem könnten weitere Gutachten nötig werden.
Sozialverband VdK: Ärzte verschleppen Gutachten-Erstellung oft
Die Befundberichte sind auch aus Sicht von VdK-Experte Roger Hahn ein Knackpunkt. Denn die Antragstellerinnen und -steller brauchen von ihrem behandelnden Arzt ein ärztliches Gutachten. Auf dessen Grundlage wird dann der Schwerbehinderten-Grad festgestellt. Diese Gutachten seien oft umfangreich und zeitaufwendig, so Hahn.
Dennoch bekommen die Ärzte dafür nur eine Vergütung von 25 Euro. "Das ist wirklich nicht viel und steht in keinem Verhältnis zum zeitlichen Aufwand", kritisiert der VdK-Vertreter. Er kenne etliche Fälle, in denen man Ärzte mehrfach habe anschreiben müssen, bis sie einen Befundbericht erstellten. "Das kann mehrere Monate dauern und führt meist zu einer deutlichen Verfahrensverzögerung." Die Betroffenen wollten es sich mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin nicht verscherzen. Darum fragten sie oft erst sehr spät nach.
Lange Wartezeit hat Folgen für Schwerbehinderte
Doch egal, woran die lange Bearbeitungsdauer liegt: Für die Betroffenen hat es Folgen, wenn sie besonders lange auf den Schwerbehindertenausweis warten müssen. Gisela Meyer berichtet, sie habe aufgrund ihres festgestellten Behinderungsgrads nun fünf Tage mehr Urlaub im Jahr. Den habe sie aber erst jetzt für 2025 erhalten, rückwirkend konnte der Arbeitgeber die zusätzlichen Tage nicht mehr einräumen. Darüber hinaus waren die Nachteile für sie aber eher gering, etwa entgangene Ermäßigungen bei Eintrittspreisen.
VdK-Vertreter Hahn weist aber auf ein anderes Problem hin. Berufstätige Betroffene genießen beim Nachweis ihrer Schwerbehinderung einen besonderen Kündigungsschutz. Das sei gerade in Zeiten von Stellenabbau relevant, denn Menschen mit Behinderung hätten oft größere Schwierigkeiten, wieder einen Job zu finden. Insofern kann es zum Problem werden, wenn man Monate oder gar mehr als ein Jahr auf den Ausweis warten muss.
Aber auch darüber hinaus wirkt sich das lange Warten aus. Erst mit dem Nachweis kann man zum Beispiel einen Behindertenparkausweis oder Landesblindengeld beantragen. Hahn rät daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Man sollte alle schon vorhandenen Dokumente beifügen. Außerdem sollte man überlegen, welche Befunde wirklich in den Antrag müssen. Denn "jeder Befund, der mit drin ist, nimmt im Amt Zeit in Anspruch für die Prüfung". Wenn möglich, solle man sich auf die wesentlichen Punkte fokussieren.
VdK: Gesellschaft altert - Lage in Ämtern verschärft sich
Dass sich die Situation in den Ämtern bald bessern wird, glaubt Hahn nicht. Die Lage verschärfe sich eher, weil der Personalmangel bestehen bleibe und die Gesellschaft weiter altere. Der VdK-Vertreter fordert, den Prozess zu digitalisieren. Dadurch könnte der gesamte Ablauf sehr viel schneller gehen.
Die Ämter seien dafür grundsätzlich auch offen, weil sie wüssten, dass sie sonst in der wachsenden Zahl der Anträge ertrinken. Laut Sozialministerium stieg die Zahl in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren um 16,2 Prozent. 2024 gingen bei den Versorgungsämtern im Land rund 249.000 Anträge ein.
Laut VdK haben zehn Bundesländer die Prozesse bereits digitalisiert. Zumindest online beantragen kann man den Ausweis auch in Baden-Württemberg schon in einigen Kreisen, zum Beispiel im Ostalb- und Bodenseekreis, im Landkreis Karlsruhe, in den Kreisen Reutlingen und Calw sowie in Stuttgart - teils über das Serviceportal des Landes.
Eine vollumfängliche digitale Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Das Sozialministerium erklärt, eine "vollumfängliche digitale Antragstellung" sei derzeit nicht möglich. Ab Anfang 2026 werde in allen Versorgungsämtern im Land nach und nach bis voraussichtlich Jahresende ein neues IT-Fachverfahren eingeführt. Es soll ein Online-Antragsverfahren enthalten.
Eine digitale Revolution ist zumindest beim Schwerbehindertenausweis selbst in Sicht: Die Bundesregierung plant, ihn bis 2028 als Digitalnachweis anzubieten, also in einer Wallet-App auf dem Smartphone. Die Sozialverbände betonen aber, der analoge Ausweis müsse erhalten bleiben, um niemanden auszuschließen.