Im Süden Europas brennt es: Besonders in den Regionen Gironde und Landes nahe der Atlantikküste in Frankreich gibt es derzeit große Waldbrände. Über 42.000 Hektar Land hat das Feuer verwüstet, rund 250.000 Menschen mussten evakuiert werden. Auch rund um Spaniens Hauptstadt Madrid und um Valencia wüten Feuer. Die Behörden evakuierten rund 76.000 Menschen, dazu sollen 30.000 in ihren Häusern bleiben. Angesichts von Temperaturen von bis zu 40 Grad befürchten die Behörden noch eine Verschärfung der Situation.
Im Südwesten Frankreichs empfehlen die Behörden Touristen, nicht zu kommen und ein anderes Reiseziel in Betracht zu ziehen. Doch was ist, wenn der Urlaub in den von Bränden betroffenen Gebieten in Frankreich, Spanien, Portugal oder Italien schon gebucht ist - oder Reisende bereits vor Ort sind?
- Wann können Urlauber Reisen wegen Waldbränden kostenlos stornieren?
- Wann können Reisende vor Ort einen Teil des Preises zurückbekommen?
- Spielt es eine Rolle, wann der Urlaub gebucht wurde?
- Wo bekommen Reisende in Frankreich, Spanien und Italien Informationen zu Waldbränden?
- Wie entwickelt sich die Waldbrandgefahr?
Wann können Urlauber Reisen wegen Waldbränden kostenlos stornieren?
Bei der Stornierung einer Unterkunft in den betroffenen Regionen oder eines Fluges dorthin, kommt es darauf an, ob es eine Pauschalreise ist oder der Urlaub individuell gebucht wurde. "Bei einer Pauschalreise können Urlauber kostenfrei stornieren, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen", sagte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem SWR. Unvermeidbar seien Umstände, wenn weder Reiseanbieter noch Urlauber sie kontrollieren können. Sie müssen außergewöhnlich sein. Das bedeute, dass sie besonders beeinträchtigend für die Reise seien, so Buttler.
Bei Waldbränden ist das laut dem Verbraucherschützer der Fall, wenn die Waldbrände außer Kontrolle geraten sind und eine große Gefahr in der Urlaubsregion zum Zeitpunkt der Reise darstellen. Das könne auch gelten, wenn die gesamte Infrastruktur zerstört und ein Urlaub nicht möglich sei. Eine kostenfreie Stornierung sei ebenfalls möglich, wenn es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gebe. Das ist aktuell aber nicht der Fall.
Anders ist die Lage, wenn Reisende die Unterkunft und andere Angebote selbst gebucht haben. Aber auch Individualreisende müssen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Es kommt darauf an, ob der Anbieter die Leistung vertragsgemäß erbringen kann. "Wenn eine gefahrenfreie Unterbringung nicht möglich ist, oder aber bestimmte vereinbarte Leistungen nicht angeboten werden können, ist eine kostenfreie Stornierung möglich", sagte Buttler. "Dies gilt auch für Flugreisen, wenn nicht vertragsgemäß am Ankunft- oder Abflugflughafen gelandet beziehungsweise gestartet werden kann."
Wann können Reisende vor Ort einen Teil des Geldes zurückbekommen?
Wer bereits vor Ort ist, kann laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) möglicherweise zudem einen Reisemangel geltend machen, etwa wenn es starke Rauchentwicklung in der Nähe eines Hotels gibt. Reisende müssten das sofort beim Veranstalter reklamieren, der dann ein Hotel abseits des Brandes anbieten müsse. Wenn das nicht geschehe, komme ein Minderungsanspruch - also eine Erstattung eines Teils der Reisekosten - in Betracht, so eine EVZ-Sprecherin zum MDR.
Spielt eine Rolle, wann der Urlaub gebucht wurde?
Dabei ist aber laut dem Verbraucherschützer entscheidend, wann Urlauberinnen und Urlauber die Reise gebucht haben. Wenn sie die Reise gebucht haben, bevor die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände - in diesem Fall die Waldbrände - auftraten, ist die Erstattung der Kosten möglich. "Wird eine Reise gebucht, obwohl die Umstände bekannt sind, so kann man sich dann bei Einschränkungen am Urlaubsort nicht darauf berufen", erklärte Buttler.
Wo bekommen Reisende in Frankreich, Spanien, Portugal und Italien Informationen zu Waldbränden?
Wer bereits im Urlaub in den betroffenen Regionen Frankreichs ist, soll sich laut Auswärtigem Amt an die Anweisungen der Feuerwehr, lokalen Behörden sowie von Sicherheits- und Rettungskräften halten. Evakuierungsmaßnahmen verkünden die Behörden über "FR-Alert". Dabei senden sie eine Nachricht an alle Mobiltelefone in einem Gebiet. Über die aktuelle Waldbrandgefahr informiert der staatliche Wetterdienst "Meteo France". Das Auswärtige Amt weist Reisende zudem darauf hin, sich über den französischen Verkehrsdienst "Bison Futé" über Straßensperrungen und Warnhinweise zu informieren.
In Spanien empfiehlt das Auswärtige Amt Reisenden, sich über den Zivilschutz zu informieren. Außerdem gibt es eine Karte zu aktuellen Waldbränden. In Portugal informiert die nationale Zivilschutzbehörde über Waldbrände. Eine Karte mit aktuellen Waldbränden findet sich auf "Fogos.pt". Auch dort werden Warnmeldungen und Straßensperrungen veröffentlicht. Zu den Bränden an der Adria in Italien hat das Auswärtige Amt noch keine konkreten Informationen veröffentlicht. Es informiert jedoch über Dürre-Warnungen. Dazu sollten sich Reisende über "Ebenen" oder Detaileinstellungen in Online-Kartendiensten über aktuelle Brände informieren. So zeigt etwa "Google Maps" betroffene Gebiete an.
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Wie entwickelt sich die Waldbrandgefahr?
Nicht nur in den südlichen Ländern, auch in Deutschland besteht das Risiko von Waldbränden, auch beim Urlaub hierzulande steigt die Gefahr. So hat es zuletzt am Wochenende in der Nähe von Mannheim sowie in Oppenau im Schwarzwald (Ortenaukreis) gebrannt. Über die Gefahren hier informiert der Deutsche Wetterdienst. "Zunehmend längere Trockenphasen und intensivere Hitzewellen sorgen im Zuge des Klimawandels für eine steigende Waldbrandgefahr", teilte dazu Christopher Böttcher vom Zentrum für Agrarmeteorologische Forschung Braunschweig des Deutschen Wetterdienstes auf SWR-Anfrage mit. Oft reiche schon ein Funke aus, um ein Feuer auszulösen. Über 90 Prozent der Waldbrände seien dabei auf menschliches Handeln zurückzuführen.