Nach Niederlage im Gerichtsverfahren

Land will Entscheidung zu Leistungstest Kompass 4 nicht hinnehmen

Ein Schüler hatte vor dem Gericht gegen den Leistungstest Kompass 4 geklagt und teilweise Recht bekommen. Das Land will nun die Entscheidung überprüfen lassen.

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In diesem Jahr galt für Viertklässler erstmals wieder eine strengere Grundschulempfehlung - der Leistungstest Kompass 4 ist dabei ein Kriterium. Ein Schüler aus dem Kreis Ravensburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den Test geklagt - und bekam teilweise Recht. Nun will das Land diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen lassen.

Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Beschwerde einlegen.

Den Eingang der Beschwerde bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.

Gesetz war zum Zeitpunkt des Tests noch nicht beschlossen

Der Schüler - damals in der vierten Klasse - hatte gegen den Leistungstest einen Eilantrag gestellt. Dem gab eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen teilweise statt und verpflichtete das Land, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen.

Die Begründung: Das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, sei erst Anfang Februar 2025 in Kraft getreten - der Test sei allerdings bereits im November 2024 abgelegt worden, also einige Monate zuvor. Deshalb sei die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Im November habe dafür nämlich keine Rechtsgrundlage bestanden. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit.

Ein Kompass wird in einer Hand gehalten. Ein Symbolbild für den Kompass 4 Leistungstest, den Grundschülerinnen und Schüler erbringen sollen, um auf das Gymnasium gehen zu dürfen.
Kompass 4 sei weniger eine Prüfung und vielmehr eine Entscheidungshilfe für die Eltern bei der Wahl der passenden Schulrichtung, so ein Sprecher des Kultusministeriums

Kompass 4 - eine "Entscheidungshilfe für die Eltern"

Dass es sich bei Kompass 4 um eine Prüfung und nicht um eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium handle, teile das Kultusministerium nicht, so ein Sprecher.

Die Kompetenzmessung ist zunächst Entscheidungshilfe für die Erziehungsberechtigten bei der Wahl der passenden Schulart.

Nicht das einzige Verfahren

Bislang sind dem Ministerium laut einem Sprecher 23 Gerichtsverfahren gegen die strengere Grundschulempfehlung bekannt. 16 Verfahren habe das Land gewonnen und nur das in Sigmaringen verloren. Zudem habe ein Gymnasium in freier Trägerschaft ein Verfahren verloren und müsse das Kind vorläufig am Unterricht an dem privaten Gymnasium teilnehmen lassen.

Die neue Grundschulempfehlung: mehrere Wege führen ins Gymnasium

Der Leistungstest Kompass 4 ist seit diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindliche Grundschulempfehlung. An Stelle des reinen Elternwillens steht nun ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Kompass 4 Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, gibt das den Ausschlag. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test - den Potenzialtest - absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.

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Laura Schmittinger
Laura Schmittinger aus der SWR-Aktuell Redaktion

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