Juristische Einschätzung

Bewährungsstrafe nach Olgaeck-Unfall: So wirken Reue und Ausgleich

Zu einer Bewährungsstrafe und einer sechsstelligen Summe wurde der Angeklagte im Prozess um den Olgaeck-Unfall verurteilt. Wie ist das Urteil juristisch zu bewerten?

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Von Autor/in Alena Lagmöller

Am Mittwoch ist am ersten Prozesstag ein Urteil gefallen am Stuttgarter Landgericht: Der Angeklagte im Prozess um den tödlichen Unfall am Stuttgarter Olgaeck erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren plus Auflagen. Eine Einschätzung aus der SWR-Redaktion Recht und Justiz.

Warum landet der Prozess beim Amtsgericht?

Ob ein Strafverfahren am Amtsgericht oder am Landgericht verhandelt wird, hängt von der Straferwartung ab. Wenn die Staatsanwaltschaft erwartet, dass der Täter mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe bekommt, klagt sie zum Landgericht an. Geht es absehbar um weniger als eine vierjährige Freiheitsstrafe, geht es ans Amtsgericht. Der Angeklagte stand wegen diverser Fahrlässigkeitstaten vor Gericht, von denen am schwersten die fahrlässige Tötung ins Gewicht fällt, die im Höchstmaß mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Die Staatsanwaltschaft ist ersichtlich nicht davon ausgegangen, dass ein so hohes Strafmaß ausgesprochen werden würde - sonst hätte sie am Landgericht angeklagt.

Der Prozess wurde zudem vom Schöffengericht verhandelt. Das Schöffengericht ist am Amtsgericht angesiedelt, es besteht in der Regel aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen - also juristischen Laien. Die Alternative am Amtsgericht ist der Strafrichter. Der Strafrichter darf maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängen, ist also eher für die Kleinkriminalität zuständig. Das Schöffengericht darf Freiheitsstrafen bis vier Jahren verhängen, alles darüber gehört ans Landgericht.

400.000 Euro Schadensersatz - kann man sich "freikaufen"?

Freikaufen kann man sich nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht neben der Freiheitsstrafe und auch unabhängig von ihr. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Für deutsche Verhältnisse sind 400.000 Euro Schadensersatzzahlung - auch wenn sie sich auf mehrere Personen verteilt - jedoch ziemlich viel.

Während des Prozesses wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich angeboten. Dieser aber nicht stattgefunden. Wann ist so ein Ausgleich grundsätzlich möglich?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich setzt voraus, dass der Täter den Schaden wiedergutgemacht hat, sich ernsthaft darum bemüht hat oder eine Entschädigung geleistet hat. Wenn das erfüllt ist, kann das Gericht die Strafe abmildern, oder ganz von ihr absehen, allerdings nur bei Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wichtig ist, dass der Täter-Opfer-Ausgleich nichts mit den Auflagen oder der Schadensersatzzahlung zu tun hat.

Ein einziger Verhandlungstag vor Gericht: Ist das üblich?

Ja, dass einzelne Verhandlungstage lange dauern, ist nicht ungewöhnlich und auch nicht zu beanstanden, im Gegenteil. Der Angeklagte hat ein Recht darauf, dass ein Strafverfahren zügig durchgeführt wird. Wenn also die Tat an einem Tag aufgeklärt werden kann, dann geht es auch schnell. Zumal hier auch der Angeklagte geständig war und es deshalb wohl keine aufwändigeren Beweisanträge der Verteidigung gegeben hat. Die sind häufig ein Zeitfaktor.

Warum wird der Führerschein eingezogen und nicht abgegeben?

Der Führerschein des Angeklagten wird für mindestens neun Monate eingezogen. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Das ist der Unterschied zum Fahrverbot - das bekommt man, wenn man einen Punkt in Flensburg zu viel hat, da macht der Führerschein quasi nur Pause. In diesem Fall muss der Angeklagte aber nach Ablauf der neunmonatigen Sperrfrist erneut den Führerschein beantragen.

Was die Sperrfrist für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis angeht, hat das Gericht wiederum einen Spielraum von sechs Monaten bis fünf Jahren. In Ausnahmefällen ist auch eine lebenslange Sperre drin, sprich: Man darf nie wieder Auto fahren. Bei Bemessung der Sperre kommt es darauf an, wie lange der Fahrer noch eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen wird. Es kommt also insbesondere auf den Charakter des Täters an.

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Alena Lagmöller
Alena Lagmöller
Onlinefassung
Hendrik Huber
SWR-Volontär Hendrik Huber

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