Im Prozess um den tödlichen Unfall am Stuttgarter Olgaeck ist direkt am ersten Prozesstag am Mittwoch auch das Urteil gefallen. Demnach erhielt der Angeklagte zwei Jahre auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren plus Auflagen. Dies hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft so gefordert. Nebenkläger und Verteidigung forderten auch Bewährungsstrafen.
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass sich die Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung auf die positive Prognose beim Unfallfahrer stütze. Er habe keine Vorstrafen, lebe in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen und zeige Verantwortung. Vor allem spreche für den 43-Jährigen, dass er seine für den Unfall mit ausschlaggebende Betäubungsmittelabhängigkeit bereits eigenständig mit Therapie angegangen und seitdem abstinent sei.
Führerschein wird für Monate eingezogen
Das Gericht verhängte außerdem eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 400.000 Euro, die an die Opfer und ihre Angehörigen gehen. Zudem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er weiter keine Drogen nimmt. Sein Führerschein wird für mindestens neun Monate eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auf SWR-Nachfrage kündigte die Verteidigung an, das Urteil nicht anzufechten. Das Urteil sei angemessen, so der Anwalt des Angeklagten wörtlich. Der Rechtsfrieden sei durch das Urteil wiederhergestellt. So habe etwa auch die Mutter der getöteten 46-Jährigen dem Angeklagten am Rande des Prozesstages gesagt, dass sie ihm vergebe. Auch der Anwalt, der die Familie der getöteten Frau in der Nebenklage vertrat, hält das Urteil für richtig, wie er dem SWR sagte.
46-jährige Frau starb "Das bringt die Tote nicht zurück": Erwartungen und Zweifel vor Prozess zu Olgaeck-Unfall
Am 2. Mai 2025 erfasste ein Auto mehrere Fußgänger am Stuttgarter Olgaeck. Eine Frau starb. Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den Autofahrer. Anwohner zweifeln weiter an der Sicherheit.
Angeklagter zeigte vor Gericht Reue
"Ich hätte nicht fahren dürfen. Das war falsch", so der Angeklagte am Vormittag. Fortlaufend suchte er den Blickkontakt zu den Angehörigen der Opfer. Er trage die Verantwortung, wisse, dass er den Tod einer Frau und die Verletzungen der anderen Fußgänger nicht ungeschehen machen könne. "Ich kann Ihnen keinen Trost geben." Aber er wolle nicht schweigen. "Ihr Leid geht mich etwas an. Ich habe es verursacht."
Der Prozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht begann am Mittwoch mit einer ausführlichen Erklärung des Unfallfahrers. Darin räumte er ein, das Unfallauto am 2. Mai 2025 am Olgaeck gefahren zu haben und am Tag zuvor sowohl Kokain konsumiert wie auch Schlaftabletten eingenommen zu haben.
Ich habe mich fit gefühlt.
"Ich habe mich fit gefühlt", sagte der 43-Jährige später auf Nachfragen, sonst hätte er sich nicht ans Steuer gesetzt. "Das war falsch. Ich hätte mich nicht auf mein Gefühl verlassen dürfen." Er könne sich erinnern, wie er am Olgaeck an der Ampel gehalten habe und bei Grün losgefahren sei, erklärte er: "nicht außergewöhnlich schnell". Der Staatsanwalt hatte zuvor von "maximal 34 Kilometern pro Stunde" gesprochen. Wie es weiterging, daran könne er sich nicht erinnern, so der Angeklagte. "Das Gehirn hat diese Sekunden gelöscht."
Fahrer überfuhr 46-Jährige beim Zurücksetzen
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Mann mit seinem Auto am Olgaeck nach links abgekommen war, ein Geländer aus der Absperrung riss, danach mehrere Menschen überfuhr. Dann habe er zurückgesetzt. "Ich war in Panik. Ich wusste, mein Auto gehört nicht dahin." Beim Rückwärtsfahren überfuhr er die 46-jährige Frau, die später an ihren Verletzungen starb.
Im Prozess saßen die Eltern der Getöteten in der ersten Reihe im Zuschauerraum. Auch der Vater eines der verletzten Kinder hatte dort Platz genommen. Sie folgten dem Prozess schweigend und weitgehend regungslos. "Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut", hatte ihr Anwalt vor Prozessbeginn gesagt.
Angeklagter: Nie wieder Drogen
"Ich bitte um Entschuldigung, selbst wenn Worte den Schmerz nicht lindern", sagte der Unfallfahrer und schaute immer wieder zu den Angehörigen im Gerichtssaal. Weiter sagte er: "Niemand muss mir verzeihen." Schon vor der Anklage hatte der Unfallverursacher den Angehörigen seinem Anwalt zufolge sein Bedauern ausgedrückt.
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Am Freitag wird die beim Unfall getötete 46-Jährige beigesetzt. Der Mann, der in Stuttgart in eine Gruppe Passanten gefahren ist, hat nach SWR-Informationen Opfern und Angehörigen Geldhilfen gezahlt.
Der Angeklagte befindet sich seit dem Unfall in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung. Er sei absolut abstinent, habe nie wieder Drogen genommen. Das könne er lückenlos nachweisen. Er habe sich selbst zu regelmäßigen Haartests verpflichtet. Details zu seinem früheren Konsum wollte er vor Gericht nicht nennen - auch weil ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes anhängig ist. Kokain hätte er nie aus Partylaune heraus genommen, erklärte er, sondern um Einsamkeit und Schmerz zu betäuben. Seit dem Unfall stehe für ihn fest: "Drogen stehen für Schmerz, Schuld und Zerstörung."