Streit um 7 Milliarden Euro

Stuttgart 21: Bahn legt Rechtsstreit wegen Mehrkosten bei

Seit Jahren kämpft die Bahn darum, nicht alleine die Mehrkosten von Stuttgart 21 tragen zu müssen. Zwei Gerichte urteilten anders. Jetzt gibt die Bahn den Kampf auf.

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Von Autor/in Frieder Kümmerer

Die Bahn will nicht weiter gerichtlich beim Streit um die Mehrkosten gegen die eigenen Projektpartner vorgehen. Das teilte der Projektleiter von Stuttgart 21, Olaf Drescher, am Freitag auf der Pressekonferenz der S21-Projektpartner mit. "Uns war wichtig, den Projektpartner heute mitzuteilen, dass die DB die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geprüft hat und entschieden hat, keinen Einspruch einzulegen."

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Seit Jahren lief der Rechtsstreit zwischen der Bahn, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, dem Flughafen Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart. Bereits 2024 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Bahn die Mehrkosten alleine tragen muss, was vor wenigen Wochen auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt hatte. Nun gibt die Bahn den Kampf auf. "Das Urteil des VGH ist damit rechtskräftig", so Olaf Drescher.

7 Milliarden Euro Mehrkosten für Stuttgart 21

Laut dem Finanzierungsvertrag von 2009 waren für Stuttgart 21 insgesamt (inklusive Risikopuffer) 4,53 Milliarden Euro vorgesehen. Dass das Projekt immer teurer wurde, ist kein Geheimnis. Die letzte Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 inklusive Risikopuffer liegt bei 11,45 Milliarden Euro. Das Problem: Wer für die Mehrkosten aufkommt, ist in dem Finanzierungsvertrag von Stuttgart 21 nicht klar geregelt gewesen. Nur ein schwammiger Satz sollte diese Frage klären, die sogenannte Sprechklausel.

Der Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 wurde im Jahr 2009 von den Projektpartnern unterzeichnet.
Der Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 wurde im Jahr 2009 von den Projektpartnern unterzeichnet.

Laut diesem Satz solle die Bahn mit dem Land Baden-Württemberg Gespräche führen, falls der Kostenrahmen überschritten werden sollte. Doch das Land sah sich durch diese Gespräche nicht verpflichtet, die Mehrkosten mitzutragen, ebensowenig die anderen Projektpartner. Die Folge: ein Gerichtsprozess. Im Jahr 2024 fiel das Urteil beim Verwaltungsgericht in Stuttgart: Die Bahn müsse selbst die Kosten tragen.

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Die Bahn stellte beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim den Antrag auf Zulassung zur Berufung. Dieser wurde im August diesen Jahres abgewiesen. Theoretisch sei es laut Experten noch möglich gewesen, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Die Bahn hat sich nun anders entschieden. "Damit ist das Kapitel für uns geschlossen", erklärte der S21-Projektleiter Olaf Drescher.

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