Nach der Wahlrechtsform und Bundestagswahl

Meinung: Wahl gewonnen, aber nicht im Bundestag - ein Grund zum Jammern?

Im neuen Bundestag wird kein Abgeordneter aus Lörrach-Müllheim sitzen. Verlieren die Menschen dieses Wahlkreises dadurch ihre Stimme in Berlin? Unsinn, kommentiert Christoph Ebner vom SWR.

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Stand

Von Autor/in Christoph Ebner

Die Diskussion war erwartbar. Einige Direktkandidatinnen und Kandidaten werden nicht im neuen Bundestag sitzen, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. In Südbaden trifft das Stefan Glaser von der CDU und damit den Wahlkreis Lörrach-Müllheim. Werden die Menschen dort nun nicht mehr vertreten in Berlin? Das ist Quatsch. 

Abgeordnete vertreten alle - nicht nur einen Wahlkreis

Das Parlament ist nicht die Vertretung von Einzel- oder Wahlkreisinteressen. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. So steht es in unserer Verfassung in Artikel 38.  

Ob die Wahlrechtsreform bis in alle Details glücklich war, sei mal dahingestellt. Aber sie stellt sicher, dass die Zahl von 630 Abgeordneten nicht überschritten wird, das sind immer noch 100 mehr als im Milliardenstaat Indien. Mehr Abgeordnete würden bedeuten: Das Parlament würde größer, teurer, unübersichtlicher. 

Neue Wahlrechtsreform? Bundesregierung hat jetzt wichtigere Aufgaben

Die neue Bundesregierung muss sich an die wichtigen, vielleicht sogar überlebenswichtigen Aufgaben machen - und zwar auf europäischer Ebene: Verteidigungsfähigkeit entscheidend verbessern und den gemeinsamen Wirtschaftsraum nach vorne bringen, um ernst genommen zu werden in Moskau, Peking und zunehmend in Washington.   

Probleme lösen, also Digitalisierung unter Hochdruck vorantreiben, Bürokratie abbauen, Zuwanderung regeln, und endlich wieder Geschwindigkeit aufnehmen im staatlichen Handeln. Die neue Bundesregierung und das Parlament müssen liefern und Prioritäten setzen - sie haben sich lange genug viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt. Eine Neuberatung der Wahlrechtsreform gehört nicht zu den dringlichsten Aufgaben. 

Neues Wahlrecht betrifft sechs Direktkandidaten in BW

In Baden-Württemberg haben es sechs Kandidierende nicht in den neuen Bundestag geschafft, darunter Stefan Glaser (CDU) für Lörrach-Müllheim. Der Grund ist die neue Wahlrechtsreform. Denn Wahlkreiskandidaten bekommen nur dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt. Von Vorteil ist auch hier ein guter Listenplatz.

Mit der Reform entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag nur noch 630 Abgeordnete, statt aktuell 733.

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