Im Fall eines tödlichen Streits im Kreis Tuttlingen hat das Landgericht Rottweil einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt. Er hatte im Februar dieses Jahres in Aldingen (Kreis Tuttlingen) seinen Bekannten während eines Streits mit einem Kabel erstickt. Die Tatsache, dass der Mann sich wenige Tage nach der Tat selbst der Polizei stellte und an dem Prozess unter anderem mit einem Geständnis aktiv mitwirkte, wurde strafmildernd berücksichtigt. Der 36-Jährige entschuldigte sich vor Gericht für seine Tat - zum Tatzeitpunkt hat er außerdem unter Drogeneinfluss gestanden.
Totschlag nach eskaliertem Streit
Die beiden Männer waren Arbeitskollegen und haben sich schon länger gekannt. Im Februar 2025 waren sie in der Wohnung des späteren Opfers in Streit über Geld geraten, bei dem sie auch handgreiflich wurden. Im Verlauf des Gerangels hatte das spätere Opfer zunächst mit einem Hammer auf den Angeklagten eingeschlagen und diesen schwer verletzt. Das war nach Auffassung des Gerichts der Auslöser, warum der Angeklagte schließlich ein Kabel um den Hals seines Bekannten gelegt und es zugezogen hat, bis dieser erstickte. Dabei hat es sich laut Gericht um anfängliche Notwehr gehandelt, was sich ebenfalls strafmildernd auswirkte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.