Es war ein Unfall mit mehreren Verletzten - während einer Show mitten im Europa-Park. Ein Wasserbecken war auseinandergebrochen, mehrere Sprungtürme eingestürzt. Nun steht der Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma vor dem Amtsgericht Ettenheim (Ortenaukreis). Zum Prozessauftakt räumte der 45-jährige Mann aus Frankreich, der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt ist, Montagefehler ein. Im Verlauf der Verhandlung wurden auch Vorwürfe gegen den Europa-Park geäußert. Ein Urteil soll am 4. Dezember fallen.
Bei Kontrolle der Achterbahn "Poseidon" verletzt Nach Arbeitsunfall im Europa-Park: Mitarbeiter geht es besser
Nach dem schweren Arbeitsunfall im Europa-Park ist der betroffene Arbeiter auf dem Weg der Besserung. Er war bei Wartungsarbeiten an einer Achterbahn verletzt worden.
Schlamperei bei Montage des Sprungbeckens?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung "in acht tateinheitlichen Fällen" vor. Er ist Geschäftsführer der Fremdfirma, die im Sommer 2023 die Wassershow im Europa-Park durchgeführt und auch das Sprungbecken aufgebaut hatte. Die Staatsanwaltschaft spricht von Körperverletzung "in Tateinheit", weil alle Verletzten durch eine einzige Handlung des Mannes zu Schaden gekommen sein sollen. Dabei soll er bei der Montage mehrere - laut Montageanleitung - vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt haben.
Beim Aufbau der Blechwände des Wasserbeckens seien weniger Schrauben als vorgeschrieben und teils keine Unterlegscheiben verwendet worden, so die Staatsanwaltschaft. Das räumte der 45-jährige Angeklagte auch ein. Er habe die ganze Show und das Prozedere des Aufbaus von einer Vorgängerfirma übernommen, die zuvor schon viele Jahre für den Europa-Park tätig gewesen sei. Der Aufbau sei im Europa-Park immer so gemacht worden - so auch im Jahr 2023 unter seiner Leitung, als das Unglück geschah. Das Wasserbecken hatte er wenige Monate zuvor neu angeschafft.
Sprungbecken konnte nicht fixiert werden
Der Angeklagte räumte ein, dass die Sprungtürme gemäß Montageanleitung eigentlich auf dem Boden des künstlichen, zum Europa-Park gehörenden Sees hätten verankert werden müssen, in dem das Wasserbecken stand. Das habe der Europa-Park aber untersagt, um die Dichtigkeit des Sees nicht zu gefährden. Stattdessen sei mit Sandsäcken gesichert worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre auch ein Wellenbrecher nötig gewesen, um die Druckwellen der Wasserbahn abzufangen. Auch der hatte gefehlt.
Dass die Druckwellen der Bahn Probleme bereiten könnten, hatte sich laut der Schilderung eines Zeugen in den Wochen vor dem Unfall mehrmals gezeigt. Teile der Dekoration und mehrerer Podeste seien durch die Wasserbewegungen weggespült worden oder abgefallen. Für deren Installation war laut dem Zeugen und dem Angeklagten der Europa-Park zuständig. Die Schwierigkeiten seien an die zuständigen Mitarbeitenden im Park kommuniziert worden. Es sei aber nichts verändert worden, so die Schilderung des Zeugen.
Beweismaterial im Europa-Park verschwunden
Thema im Prozess war zudem eine Entscheidung über ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den Europa-Park selbst und zwar wegen Vernichtung von Beweismitteln. Nach Aussage eines Polizisten im Zeugenstand war das während der Ermittlungen thematisiert worden, die Staatsanwaltschaft Freiburg hätte dann aber anders entschieden. Nach dem Unfall war von Seiten des Europa-Parks mit Aufräumarbeiten begonnen worden. Trümmerteile waren bereits weggeräumt, als etwa eine Stunde nach dem Unfall der erste Polizist eintraf und den Unfallort beschlagnahmte. Ein Anruf des SWR hätte die Polizei auf den Unfall aufmerksam gemacht, nicht der Europa-Park selbst, so der Polizist vor Gericht.
Zudem fehlt bis heute ein Video einer Kamera im Park, das eigentlich 72 Stunden lang hätte gespeichert sein müssen. Darauf hätten die ersten Aufräumarbeiten nach dem Unfall zu sehen sein sollen. Das Video war aber vor Ablauf der 72-Stunden-Frist verschwunden.
Bei dem Unglück am 14. August 2023 war das Eintauchbecken der "High-Diving-Show" gebrochen. 300 Kubikmeter Wasser hatten sich in das umliegende Becken der Wasserbahn "Atlantica Supersplash" entleert. Verletzt wurden damals sechs Artisten und zwei Personen, die in einem Wagen der Wasserbahn saßen.
Gastspiel nach Unfall eingestellt
Für die Show "Retorno dos Piratas" waren damals insgesamt zehn Artisten tätig. Sie waren über eine französische Firma im Europa-Park beschäftigt gewesen. Die Athleten hatten dabei Extrem- und Synchronsprünge gezeigt. Nach dem Unglück war das Gastspiel vorzeitig beendet worden.