Im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens beim Erlebnisbad Rulantica in Rust (Ortenaukreis) ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Das Freiburger Landgericht hat den 31-jährigen rumänischen Angeklagten zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Auf das Strafmaß hatten sich die Verfahrensbeteiligten schon im laufenden Prozess verständigt. Voraussetzung für diesen Strafrahmen war ein Geständnis des Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Gericht zeigte er sich kooperativ und wirkte an seiner Verurteilung mit. Insgesamt stellte das Gericht sechs Tatbestände fest, darunter drei Verbrechen. Die Eltern des Kindes waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, weil sie sich ein höheres Strafmaß gewünscht hätten.
Die Tat: Sechsjährige entführt und sexuell missbraucht
Zu Beginn des Verfahrens hatte er eingeräumt, das sechsjährige Mädchen an einem Abend im August vergangenen Jahres aus dem Erlebnisbad Rulantica gelockt und anschließend in einem Maisfeld missbraucht zu haben. Erst Stunden später war es mehrere Kilometer entfernt entdeckt worden - verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet.
Der Verurteilte soll das damals sechsjährige Mädchen im Bad angesprochen und ihm Hilfe angeboten haben. Dann führte er das Kind und in ein nahes Maisfeld. Zunächst habe er das Kind dazu aufgefordert, eine unbekannte Menge Kokain einzunehmen. Dann habe er die Sechsjährige auf seinen Schoß gesetzt, sie gestreichelt und geküsst und dazu aufgefordert, seinen Penis zu küssen und zu berühren. Als das Kind sich immer wieder gegen seine Annäherungsversuche gewehrt habe, soll der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße geworfen und die Flucht ergriffen haben. Nach der Tat hatte sich der Angeklagte nach Rumänien abgesetzt, wo er eine Woche später festgenommen worden war.
Belege fanden sich laut Staatsanwaltschaft an der Kleidung des Kindes. Blutwerte zeigten demnach, dass es zu eine oralen Einnahme von Kokain in geringer Menge gekommen sei. Nicht feststellbar sei dagegen, was im ersten Anruf an die Polizei gesagt worden sei.
Auswirkungen auf das Leben des Kindes
Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es nach Angaben der Polizei zwar nicht. Dennoch berichteten Ermittler und Eltern nach der Tat von einer zutiefst traumatischen Erfahrung für das Mädchen. Seine Tochter schlafe seit dem Missbrauch nicht mehr allein, sagte der Vater vor Gericht aus. Sie habe Angst, den Täter wiederzutreffen, verhalte sich bisweilen wie ein Kleinkind und sei in der Schule häufig abgelenkt. Ihrem Umfeld begegne sie seitdem mit Misstrauen. Der Vater, der am Tag des Verschwindens nur wenige Meter von dem Mädchen entfernt war, ist laut dem Landgericht seit der Tat nicht mehr arbeitsfähig. Das Kind war beim Verfahren nicht anwesend.
Vorwürfe der Eltern gegen den Europa-Park und Polizei
Die Eltern des Mädchens hatten in dem Prozess auch Vorwürfe gegen Bedienstete des Freizeitbades, das zum Europa-Parks gehört, geäußert. Diese hätten die Suche nach dem Mädchen nicht unterstützt. Nach der Urteilsverkündung soll es Gespräche mit dem Europa-Park geben, so der Nebenklage-Anwalt, Thorsten Schulte-Günne. Gemeinsam mit den Eltern hofft er, mit dem Betreiber des Erlebnisbades einen außergerichtlichen Ausgleich zu finden. Dieser sei zu Gesprächen bereit, so der Anwalt.
Die Eltern, so Schulte-Günne, wünschen sich vor allem eine Anerkennung für die fehlende Hilfeleistung, die sie den Bediensteten im Prozess vorwarfen. Von einer zivilrechtlichen Klage sehen die Eltern des Opfers ab, um ihre und die Anonymität ihrer Tochter wahren zu können.
Auch der Polizei legten die Eltern zur Last, nicht schnell genug gehandelt zu haben. Die Beamten trafen in der Tatnacht erst nach 40 Minuten in der Nähe das Tatorts ein, so der Vorwurf. Außerdem hatten die Beamten keine rechtsmedizinische Untersuchung des Kindes angeordnet, so dass die Eltern nach der Tat selbst eine Klinik aufgesucht haben, um den Zustand ihrer Tochter dokumentieren zu lassen.