Als "wichtigen Schritt zu mehr Würde und rechtlicher Anerkennung" bezeichnet Alex Häfner das Selbstbestimmungsgesetz. Häfner ist Vorstand des Stuttgarter Vereins Mission TRANS*. Das Gesetz sei "längst überfällig". In der Trans-Community in Baden-Württemberg wachsen jedoch Sorgen wegen Regelungen zur Datenspeicherung und möglicher Sicherheitslücken. Grund ist die Meldeverordnung des Innenministeriums.
Polizei soll Daten von queeren Personen bekommen
Durch das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz können trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Das ist ohne Gutachten und langwierige Verfahren möglich. Ein Offenbarungsverbot schützt vor ungewollter Veröffentlichung der früheren Einträge. Doch genau das ist laut der queeren Community durch die Meldeverordnung in Gefahr. Denn dadurch sollen Polizei und Landeskriminalamt (LKA) automatisch die früheren Geschlechtseinträge und Vornamen erhalten. Das soll unabhängig davon gelten, ob gegen die Betroffenen etwas vorliegt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) brachte die Verordnung im Herbst 2025 ein. Die Datenweitergabe soll am 1. November 2026 starten.
Angst vor Missbrauch der Daten
"Das macht Tür und Tor auf, die Daten abzurufen und zu sammeln", sagt Häfner. "Wir sehen die Gefahr, dass Listen mit trans Personen erstellt werden, besonders beim Rechtsruck im Land." Fälle wie "NSU 2.0" zeigten, "dass Daten aus staatlichen Systemen missbraucht werden können, um Menschen einzuschüchtern oder zu bedrohen", so Häfner. Die in der Weimarer Republik angelegten "Rosa Listen" dienten später den Nationalsozialisten bei der Verfolgung homosexueller Menschen.
Die Sorge vor solchen Datensammlung ergibt sich damit auch aus der Geschichte.
Häfner sieht die Meldeverordnung als einen Rückschritt im Prozess des Selbstbestimmungsgesetzes. Denn: Eine Weitergabe der Daten an die Polizei war im Bund noch gescheitert. Doch das wird dort bereits wieder diskutiert.
Ministerium begründet Schritt mit Terrorismus und Extremismus
Das Innenministerium hält die Datenweitergabe für nötig, "um gespeicherte personenbezogene Daten in polizeilichen Datensystemen zu aktualisieren". Andernfalls könnten gespeicherte Informationen "nicht mehr oder nicht mehr eindeutig zugeordnet werden". Die Daten würden bei der Beurteilung von Gefahrenlagen und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie im Rahmen der Strafverfolgung miteinbezogen. Gerade bei "Extremismus und Terrorismus" sei es "dringend geboten, derartige Wissenslücken zu verhindern".
Eine Einzelabfrage sei nicht möglich, "weil die Polizei keine Kenntnis darüber hat, dass sich ein Datensatz geändert hat, nach welchem gefragt werden könnte", erklärte ein Sprecher auf SWR-Anfrage. Die Befürchtungen der queeren Community hält das Ministerium für unbegründet.
Datenweitergabe als "rechtswidriger Eingriff ins Grundrecht"
SPD-Politikerin Dorothea Kliche-Benke bezeichnet die Begründung des Ministeriums als "abwegig und vorgeschoben". Sicherheit entstehe durch transparente Regelungen, nicht durch "Grundrechtseingriffe" im Geheimen. Eine ähnliche Regel sei im Bund gescheitert, "diese Schikane" werde von der grün geführten Landesregierung ermöglicht, betont die SPD-Politikerin.
Auch Loui Rickert vom Republikanischen Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwälteverein (RAV) hat rechtliche Zweifel an der Datenweitergabe: Diese stelle "einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle und informationelle Selbstbestimmung von trans- und nichtbinären Menschen dar". Der Eingriff sei "derart schwerwiegend, dass er nicht abstrakt mit der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung" gerechtfertigt werden könne, so Rickert. Eine Weitergabe sei nur in begründeten Einzelfällen zulässig und erfordere eine verfassungsmäßige Rechtfertigung.
Trans Personen würden als "Täter:innen gesehen"
Häfner von der Mission TRANS* e.V. kann das Sicherheitsbedürfnis grundsätzlich verstehen. "Für uns fühlt sich dieses Misstrauen wie eine pauschale Unterstellung an, obwohl es vor allem um das Bedürfnis geht, ein sicheres und selbstbestimmtes Leben führen zu können, wie jede andere Person auch". Wegen einer "kleinen Minderheit" solle es keine Verordnung geben, "die der großen Mehrheit das Leben schwer macht". Dabei schreibe sich Deutschland den Datenschutz "groß auf die Kappe". Bei trans Personen gebe es jedoch ein "großes Misstrauen" und sie würden "als "Täter:innen gesehen".
Auch Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg sieht in der Regelung einen "ungeheuerlichen Verdacht". Die Polizei könne schon jetzt im Verdachtsfall auf die Daten zugreifen. Es seien aber nur sehr wenige, die die "Gesetze missbrauchen".
Datenschutzbeauftragter sieht "legitimes Interesse" der Polizei
Der Landesdatenschutzbeauftragte sieht das anders. Im Unterschied zu den Betroffenen war er vom Ministerium angehört worden. Die Begründung sei nachvollziehbar und es werde ein "legitimes Interesse" verfolgt, erklärt ein Sprecher dem SWR. Dazu werden Änderungen des Namens und Geschlechtseintrags bereits als neue Anmeldung im System hinterlegt. Polizei und LKA seien also bereits vor 2025 informiert worden, so der Sprecher. "Wir begrüßen insoweit die nun eingetretene Transparenz über die Datenübermittlung". Zur konkreten Umsetzung der neuen Verordnung gebe es einen Austausch mit der Polizei. Ziel müsse sein, Daten der Personen, für die keine Einträge vorhanden seien, "unverzüglich zu löschen".
Grünen-Abgeordneter fordert Austausch der Polizei mit Betroffenen
Oliver Hildenbrand von den Grünen sieht die Verantwortung beim CDU-geführten Innenministerium. Er habe die Verordnung aus dem Gesetzblatt entnehmen müssen, sagte der queerpolitische Sprecher der Fraktion. Er sei mit dem Vorgehen nicht einverstanden.
Wer solche Regelungen einfach verkündet, ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten.
Hildenbrand setzt sich dafür ein, dass das Innenministerium Vertretende des Landespolizeipräsidiums und des Queeren Netzwerks an einen Tisch holt. "Der direkte Austausch ist überfällig", sagte Hildenbrand. Er sieht ein Zeitfenster für eine "kritische Auseinandersetzung" mit den geplanten Regeln. Auch das Queere Netzwerk hofft auf den Austausch, der Landesdatenschutzbeauftragte zeigte sich offen dafür. Doch es gibt ein Problem: Das Verfahren sei bereits abgeschlossen, erklärte das Innenministerium.