Arzt hat Patientin sexuell missbraucht

Missbrauch an Uniklinik Tübingen: Täter bekommt Bewährungsstrafe

Der Arzt habe seine Patientin während der Psychotherapie an der Uniklinik Tübingen 53 Mal sexuell missbraucht. Ins Gefängnis muss er nicht. So urteilte das Landgericht Tübingen.

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Von Autor/in Theresa Krampfl

Das Landgericht Tübingen hat am Mittwochabend das Urteil im Falle des sexuellen Missbrauchs an der Uniklinik Tübingen gesprochen: Der Täter hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bekommen, zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre. Das Gericht hat sich damit den Forderungen der Staatsanwältin und der Verteidigerin des Arztes angeschlossen. Der Mann hatte im Laufe der Berufungsverhandlung einige Taten eingeräumt.

Keine Vergewaltigung der Patientin durch den Arzt

In der Berufungsverhandlung ging es vor allem darum zu klären, ob eine Vergewaltigung, wie sie die Betroffene beschreibt, stattgefunden hat. Das Amtsgericht Tübingen hatte diese im vergangenen Jahr nicht als erwiesen angesehen. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Landgericht Tübingen an. Dafür hätten die Beweise gefehlt. Den sexuellen Missbrauch des Arztes an seiner Patientin in 53 Fällen während der laufenden Psychotherapie hingegen erkannte das Gericht an.

Strafmilderung für den ehemaligen Arzt der Uniklinik Tübingen

Das Gericht bewertete es als strafmildernd, dass der Mann zugegeben hat, dass der Sex auch während der Therapiestunden stattgefunden hat und Psychotherapie und sexuelles Verhältnis ineinander übergegangen waren. Laut Landgericht sei es dabei aber nicht nur um Sex gegangen, sondern Gefühle hätten sich entwickelt, so die Richterin bei der Urteilsbegründung. Und auch den Arzt habe die Sache im Nachhinein sehr belastet. Zusätzlich zur Strafe muss der Arzt 15.000 Euro an die Hilfsorganisation "Frauen helfen Frauen" zahlen.

Opfer und ihr Anwalt schwer getroffen

Die geschädigte Frau und ihr Anwalt waren entsetzt vom Urteil. "Das Gericht hat aus meiner Sicht die Dimension dieses Falles total verkannt", so Anwalt Christian Laue.

Er hatte in seiner Ansprache nach Ende der Beweisaufnahme eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert - für eine Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch in 53 Fällen. Auch wenn der Sex meist einvernehmlich war, ist er nach Paragraph 174c des Strafgesetzbuchs strafbar, weil die Patientin während der Psychotherapie abhängig von ihrem Arzt war.

Das Urteil ist ein herber Rückschlag beim Kampf für eine saubere Psychotherapie.

Die geschädigte Frau musste nach der Urteilsverkündung notärztlich betreut werden. Sie brach zusammen, als das Landgericht Tübingen das Urteil im Falle des sexuellen Missbrauchs an der Uniklinik Tübingen sprach.
Weinend und krampfend verließ die Patientin den Gerichtssaal am Mittwochabend. Helfende vom Verein "Weißer Ring" kümmerten sich. Theresa Krampfl

Nach der Urteilsverkündung brach die Frau zusammen und musste notärztlich behandelt werden. Ihr Anwalt Christian Laue kündigte gleich nach dem Prozess an, er werde Revision einlegen. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin des Arztes wollten am Abend kein Gespräch mehr mit dem SWR führen.

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