Klage droht wegen geplanter Kamera am Busbahnhof

Landesdatenschützer und Tübinger OB streiten wegen Videoüberwachung

Tübingens OB Palmer will am Busbahnhof eine Überwachungskamera aufstellen lassen. Der Landesdatenschutzbeauftragte hält das für rechtswidrig. Palmer will die Klärung vor Gericht.

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Von Autor/in Ulrike Mix

Der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hat seit längerem Bedenken wegen einer geplanten Überwachungskamera am Tübinger Busbahnhof. Weil Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) trotzdem an der Kamera festhält, hat Keber nun zum ersten Mal überhaupt eine schärfere Gangart gewählt: Er hat die Stadt formell darauf hingewiesen, dass die Kamera vermutlich rechtswidrig sei. Sollte man daran festhalten, droht der Datenschützer laut eigener Angabe mit einer Klage.

Boris Palmer (parteilos), Oberbürgermeister von Tübingen (Archivbild).
Boris Palmer (parteilos), Oberbürgermeister von Tübingen

Palmer ermuntert Landesdatenschützer zu klagen

Genau das will Palmer offensichtlich. In einem Schreiben an den SWR teilt der Tübinger Oberbürgermeister mit: Der Landesdatenschutzbeauftragte vertrete eine "irrige und längst überholte Rechtsauffassung".

Ich bin mir mit Cem Özdemir und Manuel Hagel wie auch dem Städtetag einig, dass am Bahnhof Tübingen eine Videoüberwachung erforderlich ist.

Palmer will die Kamera zum Jahresende installieren lassen. "Eine gerichtliche Klärung ist ausdrücklich erwünscht", schreibt er weiter. Palmer hält den Datenschutz für überzogen. Das Thema werde aber im Herbst noch einmal im Verwaltungsausschuss behandelt.

Tobias Keber ist seit Juli 2023 neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.
Tobias Keber ist seit Juli 2023 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.

Busbahnhof Tübingen offenbar kein Kriminalitätsschwerpunkt

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte sich wegen der geplanten Videoüberwachung am Tübinger Busbahnhof mit der Polizei beraten. Sein Ergebnis: Der Busbahnhof ist kein Kriminalitätsschwerpunkt und das sei auch nicht zu erwarten. Es gebe also keine rechtliche Grundlage für eine Videoüberwachung. Da eine Videoüberwachung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Unschuldigen verletze, sei ein solcher Eingriff nicht gerechtfertigt.

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