Großer Aufwand für Stadt fällt weg

Nach Boris Palmers Kritik: "Mehrwertsteuer-Irrsinn" bei Parkplätzen ist vom Tisch

Boris Palmer hat sich in einer Talkshow über "Mehrwertsteuer-Irrsinn" bei Parkplätzen beschwert. Das hat offenbar Wirkung gezeigt. Die angedachte Regelung ist vom Tisch.

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Von Autor/in Ulrike Mix

Er ist als Berater der Landesregierung noch nicht im Amt, da kann Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) schon einen Erfolg beim Bürokratie-Abbau vermelden: Auf Facebook teilte er mit, dass seine Beschwerde über "Mehrwertsteuer-Irrsinn" bei Parkplätzen offenbar erfolgreich war. Die Stadt muss nun doch nicht unterscheiden, ob Parkplätze längs oder quer zur Straße liegen. Zuerst hatte der "Reutlinger Generalanzeiger" darüber berichtet. Das Finanzministerium in Stuttgart hat die neue Gangart dem SWR bestätigt.

Palmers Parkplatz Beschwerde zeigt Wirkung

Im vergangenen Jahr hatte Boris Palmer sich in einer Talkshow über eine "irrsinnige Vorschrift" beschwert: Tübingen sollte erfassen, ob städtische Parkplätze längs oder quer zur Straße liegen. Denn: Längsparkplätze sollten mehrwertsteuerfrei sein, Querparkplätze nicht. Hintergrund war offenbar eine europaweite Regelung, die verhindern soll, dass Städte privaten Parkplatzanbietern Konkurrenz machen.

Man kann ja nicht jedes Mal zu Markus Lanz gehen, wenn man eine unsinnige Vorschrift loswerden will.

Finanzministerium bestätigt: keine Umsatzsteuer fällig

In der Parkplatzsache hätte Tübingen nur einen riesigen Aufwand gehabt, der Staat aber keinerlei Mehreinnahmen, so Boris Palmer. 40.000 Parkplätze hätte die Stadt erfassen sollen. Seine Beschwerde habe offenbar Wirkung gezeigt, folgert er.

In einem Schreiben des Finanzamts Tübingen, das der OB auf Facebook gepostet hat, ist zu lesen, dass die Ausrichtung der Parkplätze bezüglich der Fahrbahn jetzt doch keine Rolle spielt. Die "obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder" hätten sich zwischenzeitlich mit dem Thema befasst.

Das baden-württembergische Finanzministerium bestätigt auf SWR-Anfrage: Man habe das Problem besprochen. Jetzt gelte für städtische Parkplätze am Straßenrand: "Tatsächlich ist jetzt abgestimmt, dass es bei solchen Parkbuchten nicht auf die Ausrichtung ankommt. Sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer."

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