Kranführer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Nach tödlichem Unfall auf Brückenbaustelle in Horb kommt es zum Prozess

Die Ermittlungen zum Unfall an der Hochbrücke Horb (Kreis Freudenstadt) mit drei Toten sind abgeschlossen. Wann der Prozess gegen den Kranführer beginnt, ist noch unklar.

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Von Autor/in Maren Seehuber

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat ihre Ermittlungen zum tödlichen Unfall auf der Hochbrücken-Baustelle in Horb (Kreis Freudenstadt) abgeschlossen. Das Amtsgericht Horb hatte laut Mitteilung einen Strafbefehl gegen den Kranführer wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erlassen. Am 20. Mai 2025 waren auf der Großbaustelle drei Bauarbeiter in einer Personen-Transportgondel abgestürzt und gestorben. Das Unglück ist auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Kranfahrer habe nicht sorgfältig gearbeitet

Die Transport-Gondel, die mit einem Seil an einem Kran befestigt war, sollte die Arbeiter zu einer Arbeitsplattform in 60 Metern Höhe bringen. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der Kranführer beim Anheben der Gondel seine Sorgfaltspflicht verletzt. Er habe zu früh einen Schwenk eingeleitet. Dadurch sei das Seil der Gondel mit einem stählernen Sicherungsseil für ein Baugerüst kollidiert. Gondel und Kran seien daraufhin ins Schwanken geraten, dann sei das Kranseil gerissen.

Keine technischen Mängel festgestellt

Technische Mängel als mögliche Ursache konnten bei den Ermittlungen nicht festgestellt werden, so die Staatsanwaltschaft. Gegen den Strafbefehl von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich hat der Kranführer Einspruch einlegen. Wann die Gerichtsverhandlung stattfindet, ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar.

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Maren Seehuber
Maren Seehuber ist Reporterin für Hörfunk und Online beim SWR im Studio Tübingen.

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