Kontrollen von Zoll und Regierungspräsidium Tübingen

Keine Einfuhr-Erlaubnis: Über 1.000 Sonnenbrillen aus China wieder zurückgeschickt

Das Hauptzollamt Lörrach und das Regierungspräsidium Tübingen haben 1.080 Sonnenbrillen aus China aus dem Verkehr gezogen. Das war laut den Behörden aus mehreren Gründen nötig.

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Von Autor/in Magdalena Knöller

Über tausend Sonnenbrillen für den europäischen Markt wurden vom Hauptzollamt Lörrach und dem Regierungspräsidium Tübingen wieder nach China zurückgeschickt. Sie haben den EU-Bestimmungen nicht entsprochen. An den Sonnenbrillen haben unter anderem Angaben gefehlt, wie stark sie Sonnenstrahlen filtern. Diese Filterkategorie sei aber entscheidend für den Schutz der Augen - sie müsse zwingend angegeben werden, sagt der Zoll.

Bei allem, was nah am Verbraucher ist und ihm schaden könnte, müssen wir besonders aufpassen. Bei einer solchen Menge aus China werden wir hellhörig.

Die Lörracher Beamtinnen und Beamten sind bei der Anmeldung eines Unternehmens auf die mangelhafte Qualität der Brillen aufmerksam geworden. Das hat die Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach, Antje Bendel, auf SWR-Nachfrage gesagt. Die Firma mit Sitz in Weil am Rhein wollte sie über die Schweizer Grenze in die EU einführen.

Sonnenbrillen aus China: Das hat sonst noch gefehlt

Neben den fehlenden Filterangaben gab es auch keine Warnhinweise und Angaben darüber, wie die Sonnenbrillen zu reinigen und zu pflegen sind. Deshalb hat das Hauptzollamt Lörrach zunächst die Einfuhr verweigert. Das Regierungspräsidium Tübingen, das in Baden-Württemberg für die Marktüberwachung zuständig ist, hat die Sonnenbrillen als nicht einfuhrfähig erklärt. Die über tausend Sonnenbrillen sind deshalb an den Hersteller nach China zurückgeschickt worden.

Zollbeamte kontrollieren einen LKW (Symbolbild): In Weil am Rhein haben der Zoll und das Regierungspräsidium Tübingen 1.080 Sonnenbrillen aus China aus dem Verkehr gezogen.
Eine Firma aus Weil am Rhein wollte Sonnenbrillen "made in China" in den euopäischen Markt einführen. Das hat der Zoll mit dem Regierungspräsidium Tübingen durch Kontrollen und Einfuhrstopp verhindert. (Symbolbild)

Zoll: Verbraucherschutz mit hohen Standards in der EU

Alle Produkte, die in der Europäischen Union verkauft werden sollen, müssen unabhängig von der Herkunft die geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit erfüllen. Nur so sei ein verlässlicher Verbraucherschutz möglich, schreibt der Zoll. Sollte der chinesische Händler noch einmal versuchen, diese Sonnenbrillen in die EU einzuführen, so die Sprecherin, würden Zoll und Regierungspräsidium wieder tätig werden - bei Verkaufsversuchen gegebenenfalls auch Strafbehörden.

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