Das Landgericht Hechingen hat einen 23-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes und Brandstiftung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hat in Leibertingen (Kreis Sigmaringen) selbst gebaute Brandsätze auf ein Auto, ein Wohnhaus und in die Richtung von Polizisten geworfen. Die Taten waren laut Gericht politisch motiviert.
Richter mit deutlichen Worten
Der vorsitzende Richter hat bei der Urteilsverkündung deutliche Worte für den Täter gefunden: "Ich hoffe, das ist ein Denkzettel, der Sie hart trifft, aber auch treffen muss". Zudem betonte er, dass jedes Menschenleben wertvoll sei - auch das von politisch Andersdenkenden.
Dort radikalisiert "wo man Menschen nicht mehr sieht"
Die Entwicklung des jungen Mannes hält er für exemplarisch. Er sieht sie als "Zeichen der Zeit": Der 23-Jährige habe sich im Internet radikalisiert, laut Richter dort, wo man "den Menschen nicht mehr sieht". Über Monate hinweg hat sich der Angeklagte laut Gericht Online-Filme angeschaut, in denen linke Gewalt verherrlicht wird. Im Oktober hat er dann aus Bierflaschen Brandsätze gebastelt und Menschen gefährdet.
23-Jähriger gesteht Tat
Der Angeklagte hat seine Taten bereits zu Beginn des Prozesses gestanden und sich dafür entschuldigt. Er räumte ein, dass er in einer Nacht im Oktober 2025, Brandsätze auf ein Auto und ein Wohnhaus in Leibertingen geworfen hat.
Anschläge waren politisch motiviert
Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten vorgeworfen dass er den Tod, der im Haus schlafenden Menschen, billigend in Kauf genommen habe. Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sah bereits in seiner Anklage eine "politische Motivation" beim Angeklagten. Der 23-Jährige ist laut eigenen Angaben Mitglied der Partei "Die Linke". Er sei dort, oder in anderen politischen Gruppierungen, aber nicht aktiv. Auch das Staatsschutzzentrum hat "keine Anhaltspunkte für eine Vernetzung mit anderen Personen" gefunden.
Persönliche Erfahrung spielt Rolle
Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte zu Prozessbeginn unter anderem erklären, dass seine Mutter, als ehemalige Bürgermeisterin einer anderen Gemeinde, Anfeindungen der AfD ausgesetzt gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten dagegen hielt eine Strafe von maximal drei Jahren für angemessen.