Den Revolver hat jetzt sein Sohn, der Jagdschein ist weg: Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp war mit diesem Schritt sogar schneller als die Waffenbehörde. "Wir wären auf ihn zugekommen, aber er kam uns zuvor", sagte ein Sprecher des Zollernalbkreis-Landratsamtes. Bei einem Suizidversuch spricht die Waffenbehörde von der konkreten Gefahr einer Selbstgefährdung.
Deshalb war klar, dass auch Wolfgang Grupp seine Erlaubnis zum Waffenbesitz, also seinen Jagdschein, abgeben muss. Bevor die Behörde ihn aber zur Rückgabe auffordern konnte, hatte sich der Ex-Trigema-Chef schon selbst gemeldet.
Waffenbehörde: Sohn von Wolfgang Grupp berechtigt, Revolver zu besitzen
Ist die Erlaubnis zum Waffenbesitz weg, könne man seine Waffen entweder "dauerhaft unbrauchbar" machen. Oder sie einem anderen Berechtigten überlassen, heißt es aus der Waffenbehörde. Wolfgang Grupps Sohn sei ein Berechtigter. Deshalb darf er den Revolver seines Vaters besitzen. Der aktuelle Trigema-Co-Chef Wolfgang Grupp junior ist nämlich selbst Jäger.
Wie viele und welche Art von Jagdwaffen Grupp senior abgegeben hat, sagt die Waffenbehörde nicht. Zuletzt hatte Grupp lediglich von einem Revolver gesprochen, den nun sein Sohn "unter Verschluss" halte. Normalerweise nutzen Jäger für die Jagd aber mehrere, unterschiedliche Waffen.
Mit einem Jagdschein sind Jäger dazu berechtigt, maximal zwei Kurzwaffen wie zum Beispiel einen Revolver zu besitzen. Bei Langwaffen, also Gewehren, gibt es bei der Anzahl keine gesetzliche Begrenzung.