Ex-Trigema-Chef ohne Jagdschein

Nach Suizidversuch: Wolfgang Grupp war schneller als die Waffenbehörde

Wolfgang Grupp hätte seine Waffenerlaubnis nach dem Suizidversuch abgeben müssen. Doch bevor die Waffenbehörde ihn dazu auffordern konnte, meldete sich der Ex-Trigema-Chef selbst.

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Von Autor/in Florian Dürr

Den Revolver hat jetzt sein Sohn, der Jagdschein ist weg: Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp war mit diesem Schritt sogar schneller als die Waffenbehörde. "Wir wären auf ihn zugekommen, aber er kam uns zuvor", sagte ein Sprecher des Zollernalbkreis-Landratsamtes. Bei einem Suizidversuch spricht die Waffenbehörde von der konkreten Gefahr einer Selbstgefährdung.

Deshalb war klar, dass auch Wolfgang Grupp seine Erlaubnis zum Waffenbesitz, also seinen Jagdschein, abgeben muss. Bevor die Behörde ihn aber zur Rückgabe auffordern konnte, hatte sich der Ex-Trigema-Chef schon selbst gemeldet.

Waffenbehörde: Sohn von Wolfgang Grupp berechtigt, Revolver zu besitzen

Ist die Erlaubnis zum Waffenbesitz weg, könne man seine Waffen entweder "dauerhaft unbrauchbar" machen. Oder sie einem anderen Berechtigten überlassen, heißt es aus der Waffenbehörde. Wolfgang Grupps Sohn sei ein Berechtigter. Deshalb darf er den Revolver seines Vaters besitzen. Der aktuelle Trigema-Co-Chef Wolfgang Grupp junior ist nämlich selbst Jäger.

Wolfgang Grupp und sein Sohn betreten einen Raum und werden von Gregor Gysi begrüßt. Nach dem Suizidversuch hat Grupp seinen Revolver an seinen Sohn übergeben.
Wolfgang Grupp senior hat seinen Revolver an Wolfgang Grupp junior übergeben. Sein Sohn ist laut der Waffenbehörde berechtigt, Waffen zu besitzen. Bernd Weißbrod

Wie viele und welche Art von Jagdwaffen Grupp senior abgegeben hat, sagt die Waffenbehörde nicht. Zuletzt hatte Grupp lediglich von einem Revolver gesprochen, den nun sein Sohn "unter Verschluss" halte. Normalerweise nutzen Jäger für die Jagd aber mehrere, unterschiedliche Waffen.

Mit einem Jagdschein sind Jäger dazu berechtigt, maximal zwei Kurzwaffen wie zum Beispiel einen Revolver zu besitzen. Bei Langwaffen, also Gewehren, gibt es bei der Anzahl keine gesetzliche Begrenzung.

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Florian Dürr
Der Mitarbeiter des SWR Studio Tübingen Florian Dürr

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