Das Amtsgericht Ulm hat einen 76-jährigen Pro-Palästina-Aktivisten aus Langenau (Alb-Donau-Kreis) wegen Nachstellens, Beleidigung und Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Laut Richterin hatte er über zwei Jahre lang den Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde in Langenau belästigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lange Liste an Vorfällen in Langenau
Das Gericht sei überzeugt davon, dass der Mann den Pfarrer der evangelischen Martinskirche in Langenau über einen langen Zeitraum aufgesucht, belästigt und beleidigt habe, so begründete die Richterin das Urteil. Von November 2023 an habe es eine Vielzahl an Fällen gegeben. Immer wieder sei der 76-Jährige spät abends oder nachts zum Wohnhaus des Pfarrers gekommen, habe etwa mit einer hellen Lampe in die Zimmer geleuchtet, Fotos vom Anwesen gemacht oder durch lautes Rufen gestört.
In einem Fall habe er mit seinem PKW die Einfahrt des Pfarrhauses zugeparkt, in einem anderen mit einem Aufkleber Sachbeschädigung begangen. Zudem habe der Mann den Pfarrer als "unchristlichen Hetzer" und "Faschist" beschimpft. Auch dessen Kinder habe der Aktivist eingeschüchtert. All das sei geschehen, um gezielt psychischen Druck auf das Opfer und dessen Familie auszuüben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Der Pfarrer trat im Prozess als Nebenkläger auf. Bei seiner Aussage hatte er unter anderem von den Auswirkungen der Taten berichtet. Das Familienleben sei im Alltag stark eingeschränkt worden. Auch andere Zeugen belasteten den Angeklagten.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Das Urteil nahm der 76-Jährige auf der Anklagebank mit Gleichgültigkeit und Desinteresse zur Kenntnis. Während der Begründung der Richterin las der Mann in einem Buch. Auch sonst verhielt er sich am letzten Prozesstag auffällig. Immer wieder gestikulierte er in Richtung Staatsanwalt und Nebenklage und provozierte in den Verhandlungspausen mit Worten. Während der Plädoyers schrie er kurz laut auf.
Die Vorwürfe weist der Mann allesamt zurück. Sein Verteidiger bewertete das Urteil als falsch. Die Begegnungen mit dem Pfarrer seien zufälliger Art gewesen. An dessen Wohnhaus gehe sein Mandant regelmäßig mit den Hunden spazieren. Im Grunde sei dieser nun fürs Gassigehen wegen Nachstellung verurteilt worden, so der Rechtsanwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung behält sich vor, in Berufung zu gehen.
Teil des Prozesses war auch die Frage, ob das Verhalten und die Äußerungen des Angeklagten von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Das Gericht entschied dagegen. Der Geschädigte sei als Pfarrer zwar Person der Öffentlichkeit. Die bewusste Kontaktaufnahme des Aktivisten habe aber im privaten Raum stattgefunden. Auch die Beleidigungen stünden in keinem von der Meinungsfreiheit gedeckten Sachzusammenhang.
Zusammenhang mit Protesten in Langenau
Seit rund zwei Jahren protestieren immer wieder pro-palästinensische Aktivisten vor der Langenauer Martinskirche. Die Kundgebungen richten sich gegen die evangelische Kirchengemeinde und den Pfarrer. Der 76-jährige Angeklagte ist einer der Initiatoren der Proteste. Als Auslöser für die Anfeindungen gilt ein Vorfall aus dem Oktober 2023. Damals hatte der Mann während eines Gottesdienstes das Gedenken an die Terroropfer der Hamas in Israel gestört.