Urteil des Landgerichts Memmingen

Tödlicher Drogenstreit in Neu-Ulm: Sechs Jahre Haft für Dealer

Im April 2025 ist in Neu-Ulm ein Mann erstochen worden. Am Donnerstag fiel das Urteil gegen den 33-jährigen Drogendealer. Er muss sechs Jahre in Haft, allerdings nicht wegen der tödlichen Stiche.

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Stand

Das Schwurgericht am Landgericht Memmingen hat am Donnerstag einen 33-Jährigen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Mann hatte im April zwei junge Männer nach einem Streit über Drogen mit einem Messer verletzt. Ein 24-Jähriger erlag seinen Verletzungen. Vom Vorwurf des Totschlags und des versuchten Totschlags wurde der 33-Jährige freigesprochen. Der Drogendealer habe aus Notwehr gehandelt, so das Landgericht.

Drogendealer stellte sich der Polizei

Die Tat ereignete sich im April 2025 in Neu-Ulm im Bereich der Augsburger Straße nahe der Donau. In der Nacht zum 3. April gerieten dort der Verurteilte, das Opfer und eine weitere Person aneinander. Nach Angaben des 33-Jährigen wurde er von dem 24-Jährigen und dessen 19-jährigen Begleiter angegriffen und in den Schwitzkasten genommen, als er sich gerade hinkniete, um Cannabis aus seiner Tasche zu holen. Die beiden jungen Männer sollen versucht haben, dem Dealer sein Cannabis zu rauben.

Daraufhin setzte sich der jetzt Verurteilte nach eigenen Angaben in Panik mit einem Messer zu Wehr und verletzte die beiden anderen Männer schwer. Der 24-Jährige erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizei rief daraufhin die Ermittlungsgruppe "Schwal" ins Leben und leitete umfangreiche Ermittlungen ein. Am 4. April stellte sich der Täter mit seinem Anwalt der Kriminalpolizei in Neu-Ulm.

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Landgericht Memmingen: Drogendealer handelte aus Notwehr

In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt von Notwehr und forderte eine Strafe wegen Drogenhandels mit Waffen. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe, die Nebenklage setzte sich für eine höhere Strafe wegen Totschlags ein.

Zum Tatablauf lag im Prozess nur die Schilderung des Angeklagten vor. Vom Vorwurf des Totschlags sprach das Gericht den Angeklagten daher frei. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Oberstaatsanwalt und verurteilte den 33-Jährigen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen. Neben Cannabis soll der Verurteilte auch Kokain bei sich gehabt haben.

Für zwei Jahre wird der Verurteilte in einer Entziehungsanstalt untergebracht, die gesamte verhängte Haftstrafe beläuft sich auf sechs Jahre.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR

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