Nachbarlandkreise reagieren

Vogelgrippe in Öllingen: Wie Geflügelbetriebe geschützt werden sollen

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelhof in Öllingen sind in der Nacht zum Samstag weitere Schutzmaßnahmen angelaufen. Diese gelten auch für benachbarte Landkreise.

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Von Autor/in Sabine Bauer

Am Donnerstagabend kam die Nachricht vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium und vom Landratsamt in Ulm: Ein großer Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis ist vom Ausbruch der Vogelgrippe betroffen. Als erste Maßnahme wurde der Betrieb gesperrt, der Hofladen geschlossen, 15.000 Tiere getötet. Baden-Württembergs Minister für den ländlichen Raum, Peter Hauk, kündigte dem Betrieb finanzielle Unterstützung an. Das Unternehmen kann demnach mit Geld aus der Tierseuchen-Kasse rechnen.

Am Freitag teilte das Landratsamt Ulm nun weitere Schutzmaßnahmen mit: Der betroffene Hof sei gründlich gereinigt und desinfiziert worden. Erste Betriebe in der Umgebung wurden getestet, "bislang ohne neue Positivbefunde", hieß es dazu.

Des weiteren sind in der Nacht zum Samstag um den betroffenen Geflügelbetrieb eine Drei-Kilometer-Schutzzone und eine größere Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet worden.

Die Karte zeigt das Ausmaß der eingerichteten Schutzzonen. Einen Kreis mit drei Kilometer Radius und einen Kreis mit zehn Kilometer Radius rund um den betroffenen Geflügelbetrieb in Öllingen. In den Zonen gilt eine Stallpflicht für Geflügel.
Die Karte zeigt das Ausmaß der eingerichteten Schutzzonen. Einen Kreis mit drei Kilometer Radius und einen Kreis mit zehn Kilometer Radius rund um den betroffenen Geflügelbetrieb in Öllingen. In den Zonen gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Landratsamt Heidenheim

Dazu sagte die Sprecherin des Landratsamtes in Ulm, Daniela Baumann, dem SWR: "In beiden Zonen gilt ab 0 Uhr eine Aufstallungspflicht, also alles Geflügel muss in die Ställe. Und für die Schutzzone gilt auch ein Verkaufs- und Verbringungsverbot für Geflügelprodukte. Es werden jetzt natürlich auch diese ganzen Höfe, die in der Schutzzone sind, beprobt. Und dann anschließend auch in der Überwachungszone."

47 Geflügelbetriebe liegen in der Schutzzone

In der Schutzzone gibt es laut Landratsamt 47 Geflügelhaltungen, in denen Proben genommen werden müssen. In der Überwachungszone liegen 121 im Alb-Donau-Kreis sowie 240 Betriebe mit rund 28.000 Tieren im benachbarten Landkreis Heidenheim.

Kleinere Flächen der bayerischen Landkreise Neu-Ulm (35 Betriebe) und Günzburg liegen ebenfalls innerhalb der Überwachungszone. Die dortigen Behörden haben auf den Ausbruch der Geflügelpest in Öllingen reagiert. Sie haben zum Teil eigene Verfügungen erlassen und informieren Geflügelhalter über die verhängten Sicherheitsmaßnahmen.

Nur mit Schutzkleidung darf der betroffene Geflügelbetrieb in Öllingen betreten werden.
Nur mit Schutzkleidung darf der betroffene Geflügelbetrieb in Öllingen betreten werden. Picture Alliance

So gilt auch hier die Stallpfllicht für Geflügel. Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass keine Wildvögel in die Ställe eindringen können. Stichprobenartig wollen die Landratsämter kontrollieren. Sollten Tiere in Ställen Verhaltensänderungen zeigen oder es zu mehreren Todesfällen kommen, müssen die Geflügelhalter das Veterinäramt informieren.

Noch keine Fälle von Vogelgrippe am Federsee

Auch im benachbarten Kreis Biberach werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Am NABU-Naturschutzzentrum Federsee in Bad Buchau sind demnach bislang noch keine Fälle von Vogelgrippe aufgetaucht. Da der Federsee nicht auf der Hauptroute der Kraniche liegt, ziehen auch nur kleinere Gruppen vorbei, teilte das Naturschutzzentrum mit. Weil die Vogelgrippe aber auch auf andere Vogelarten übergreifen kann, habe man die Situation im Blick.

Das Veterinäramt im Kreis Biberach sei auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet, teilte das Landratsamt dem SWR mit. Tierärzte und Geflügelhalter wurden auf das hohe Infektionsrisiko hingewiesen.

"Geflügelhalter: Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten"

Insgesamt rufen die Veterinärämter der betroffenen Landkreise dazu auf, dass auch Geflügelhalter außerhalb der eingerichteten Zonen ihren Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten. Und zwar, so das Landratsamt in Ulm, "vom kleinen Hobbyhalter bis zum großen Betrieb."

Das Landratsamt in Neu-Ulm fordert Geflügelhalter dringend dazu auf, auch dort im Freien gehaltenes Geflügel bis auf weiteres im Stall zu lassen. Und macht noch einmal deutlich: Geflügelhalter in der Überwachungszone dürfen keine lebenden Vögel, Geflügelfleisch oder Eier "aus dem Bestand verbringen", sprich transportieren oder verkaufen.

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Sabine Bauer
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