Nahostkonflikt überschattet Reisen

Reisewarnung aufgehoben, aber Unsicherheit bleibt: Worauf Sie beim Urlaub achten sollten

Beliebte Urlaubsländer und wichtige Umsteigeflughäfen waren vom Nahostkonflikt betroffen. Vor der Urlaubssaison wurden Reisewarnungen aufgehoben. Worauf Sie trotzdem achten sollten.

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Von Autor/in Max Schäfer

Mit den Pfingstferien kommt die Reisesaison so langsam in ihre Hochphase. Anders als die Aussichten auf sonnige Strände und Entspannung sorgt die geopolitische Lage hingegen nicht für gute Laune. Ganz im Gegenteil: Sie überschattet viele Urlaubspläne. Das gilt nach wie vor - auch wenn sich die Lage im Nahen und Mittleren Osten durch die Waffenruhe zwischen den USA und Israel mit dem Iran etwas entspannt hat. So konnte das Auswärtige Amt Reisewarnungen für viele Urlaubsländer und wichtige Drehkreuze bei Reisen in den Fernen Osten zurücknehmen.

Reisewarnungen zurückgezogen, aber Lage in Urlaubsländern weiter unsicher

Konkret hat das Auswärtige Amt seit der Waffenruhe die Reisewarnungen für die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Oman, Bahrain, Saudi-Arabien und Jordanien zurückgezogen. Dennoch rät das Ministerium nach wie vor "dringend" von Reisen ab. "Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil", urteilt das Auswärtige Amt etwa bei den Hinweisen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar. "Das Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs sowie eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge bestehen unvermindert fort."

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Keine kostenlose Stornierung von Reisen

Für diejenigen, die ihren Urlaub schon geplant haben, hat das Auswirkungen. Denn durch die aufgehobene Reisewarnung können Reiseveranstalter entscheiden, ob sie eine Pauschalreise wieder anbieten und durchführen. Angst ist dann kein Grund, um die Reise stornieren zu können und die Kosten zurückerstattet zu bekommen. Das ist nur bei aktiven Warnungen möglich. "Wer seinen Vertrag aus Angst storniert, obwohl keine Reisewarnung vorliegt oder anderweitig unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden können, wird Stornogebühren bezahlen müssen", sagt Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dazu warnt der Verbraucherschützer: "Bei Teil-Reisewarnungen ist Vorsicht geboten. Für Urlaubsziele, die nicht davon betroffen, aber im selben Land sind, gelten diese nicht."

Wer seinen Vertrag aus Angst storniert, obwohl keine Reisewarnung vorliegt oder anderweitig unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden können, wird Stornogebühren bezahlen müssen.

Wer zu anderen Zielen in Asien, dem Indischen Ozean oder Australien und Neuseeland reist und lediglich in Dubai oder Doha umsteigt, kann es dagegen schwerer haben. "Möchte ich diese Route nicht fliegen, kann ich unter Umständen bei einem Einzelflug umbuchen", sagt Nolte. "Ich muss aber damit rechnen, dass dies zu schlechteren Bedingungen möglich ist." Bei Pauschalreisen sei das schwieriger, da ein Transit-Aufenthalt keinen Rücktrittsgrund per se darstelle. "Es hängt davon ab, ob für den Bereich Reisewarnungen bestehen oder ob sonst außergewöhnliche Umstände angeführt werden können", so Nolte. Eine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale sei in solchen Fällen ratsam.

Einige Reiseunternehmen bieten kostenlose Umbuchungen an

Die Reiseveranstalter Alturs, TUI und DERTOUR bieten wieder Pauschalreisen in die Golfregion an. Bereits gebuchte Reisen könnten kostenlos umgebucht werden, gaben sie auf Anfrage der ARD-Verbraucherredaktion an. Zudem würden sie individuelle Beratungen anbieten, um zu klären, was konkret für die Kunden machbar sei oder welche Umbuchungen sinnvoll erschienen.

Die Reiseveranstalter beobachten jedoch keinen Trend weg von den Reisezielen: "Der überwiegende Teil der Gäste möchte wie gebucht reisen", teilte ein Sprecher des Deutschen Reiseverbands (DRV) auf SWR-Anfrage mit. Die Nachfrage nach Neubuchungen für Pauschalreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate entwickle sich "sehr positiv". Wie sich die Lage im Sommer und Herbst darstelle, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Der Verband empfiehlt deshalb, sich ausführlich im Reisebüro beraten zu lassen und empfahl die Flex-Option. Damit könnten Kunden bis kurz vor Reiseantritt kostenfrei umbuchen oder stornieren.

Verbraucherschützer rät: Politische Lage im Blick behalten

Entscheidend ist deshalb, die Lage in der Urlaubsregion - oder bei Transitreisen den Umsteigeflughäfen - im Blick zu behalten. "Man muss zwangsläufig die politische Situation vor Ort berücksichtigen", sagt Verbraucherschützer Nolte. "Auch wenn gerade Ruhe ist, ist nicht klar, dass das so bleibt." Tatsächlich ist vieles im Konflikt unklar, die diplomatischen Bemühungen sind festgefahren. US-Präsident Donald Trump droht dem Iran regelmäßig. "Kommt es wieder zu Luftraumsperrungen, kann das zum Reiseabbruch führen oder sogar dazu, dass die Reise nicht angetreten werden kann", sagt Nolte.

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Max Schäfer
Bild von SWR-Redakteur Max Schäfer.

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