Es gibt Sicherheitshinweise und Reisewarnungen
Für z.B. Zypern oder die Türkei gibt es Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (Stand 25.03.2026). Da es keine Gefahr für Leib und Leben gibt, besteht auch kein Recht auf kostenfreie Stornierung.
Für Reisewarnungen des Auswärtigen Amts wie z.B. für die Vereinigten Arabische Emirate (Dubai) gilt: Da Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich möglich.
Es kommt auf den Zeitpunkt der Reisewarnung an
Außerdem gibt es auch Teilreisewarnungen wie z.B. für bestimmte Gebiete in Ägypten. Die bestehen schon seit vergangenem Jahr.
Bestand die Reisewarnung schon zum Zeitpunkt der Buchung, hat der Kunde kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung. Da die Teilreisewarnung für Ägypten zum Beispiel schon seit 2025 besteht, können Kunden, die danach gebucht haben, jetzt nicht kostenfrei stornieren. Also am besten schon vor der Buchung prüfen, ob eine Reise- bzw. Teilreisewarnung existiert.
Was bei einer nachträglichen Reisewarnung gilt
Erlässt das Auswärtige Amt für mein Reiseziel eine Reisewarnung, muss der Kunde aktiv werden und auf den Reiseveranstalter zugehen, wenn er die Reise nicht antreten will.
In der Regel meldet sich aber auch der Reiseveranstalter bei den betroffenen Kunden.
Einreise trotz Reisewarnung: Das gilt
Besteht für Ihr Reiseziel bereits eine Reisewarnung, sollten Sie die Reise besser nicht antreten. Es kann nämlich sein, dass zusätzliche Rückholungskosten entstehen oder Ihre Versicherung in solchen Fällen nicht greift. Bei Pauschalreisen wird der Reiseanbieter die Reise absagen.
Sagt der Reiseanbieter die Reise wegen der Reisewarnung ab, haben Sie nur ein Recht auf Erstattung, aber kein Recht auf anderes, sicheres Reiseziel.
Bietet Ihnen der Reiseveranstalter statt einer Erstattung einen Gutschein an, müssen Sie den nicht akzeptieren.
Wenn Sie keine Lust mehr auf Urlaub haben
Wenn Sie sich gerade nicht vorstellen können, trotz des Krieges im Iran entspannt Urlaub in der Türkei oder auf Zypern zu machen, aber kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung haben, gilt:
Stornieren Sie am besten so schnell wie möglich, weil die Stornokosten in der Regel gestaffelt sind. Natürlich kann es sein, dass sich die Lage bis zu Ihrem Urlaubsbeginn bessert und Sie doch noch beruhigt fliegen können. Andersherum könnte sich die Lage aber auch noch verschlimmern und es könnte doch noch eine Reisewarnung geben, aufgrund der Sie kostenfrei stornieren könnten. Das wäre allerdings ein Roulettespiel.
Es weiß ja keiner, ob und wann sich die Lage im Nahen Osten weiterentwickelt. Wer ein ungutes Gefühl hat, seine Reise anzutreten, sollte so schnell wie möglich stornieren.
Wer trotz Reisewarnung reist, verliert viele Rechte
Wer eine Reise trotz offizieller Reisewarnung des Auswärtiges Amt angetreten hat, verzichtet faktisch auf zentrale Schutzmechanismen und verliert sein Recht auf kostenlosen Reiserücktritt.
Auch Ihr Reisemängelrecht ist eingeschränkt: Normalerweise dürfen Sie bei Mängeln den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen. Das gilt nicht, wenn Sie trotz Reisewarnung reisen und Sie z.B. aufgrund der Unruhen, nicht das Hotel oder Ihr Schiff verlassen, dürfen oder Sehenswürdigkeiten geschlossen sind. Sicherheitsprobleme sind kein Mangel, wenn Sie vorher bekannt waren!
Wer trotz Warnung reist, muss um seine Reiserecht fürchten
Die Haftung des Reiseveranstalters ist reduziert. Der Veranstalter muss zwar weiterhin die Reise organisieren und grundlegende Leistungen erbringen, aber für Folgen der bekannten Gefahrenlage haftet er regelmäßig nicht, da es sich nicht mehr um ein unerwartetes Ereignis handelt
Achtung: Viele Reiseversicherungen schließen Leistungen bei Reisewarnungen aus oder schränken sie stark ein, z. B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung (teilweise)
Ausnahme: Neue, unerwartete Eskalation, wenn sich die Lage nach deiner Ankunft deutlich verschlechtert, können wieder Ansprüche entstehen (z. B. Rücktransport), aber nur für neue Entwicklungen, nicht für die bekannte Ausgangslage.
Jetzt bei der Krisenvorsorgeliste ELEFAND anmelden
ELEFAND ist ein Online-System des Auswärtiges Amts zur Krisenvorsorge für deutsche Staatsbürger im Ausland. Dort kann sich jeder freiwillig registrieren lassen und seine Reisedaten, seinen Aufenthaltsort und Kontaktdaten angeben.
Das System dient dazu, Reisende im Krisenfall schnell zu erreichen, z. B. bei Naturkatastrophen, politischen Unruhen, Terroranschlägen, Evakuierungen
Zudem erhält man über ELEFAND direkt aktuelle Sicherheitshinweise. Deutsche Auslandsvertretungen können Registrierte gezielt kontaktieren und im Extremfall bei Evakuierungsmaßnahmen berücksichtigen
ELEFAND ist ein Informations- und Kontakttool
ELEFAND ist keine Versicherung, kein automatischer Schutz und auch keine Garantie für Evakuierung, sondern nur ein Informations- und Kontakttool.
Es ist sinnvoll sich anzumelden, wenn Sie in Länder mit erhöhtem Risiko reisen, einen längeren Auslandsaufenthalt planen, in abgelegene Regionen reisen oder eine selbstgeplante Rundreise antreten.
Tipp: Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, werden Registrierte oft direkt informiert und Behörden wissen, wer sich noch vor Ort befindet.
Halten Sie sich an ihren Veranstalter vor Ort
Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter zur Organisation vor Ort, Ansprechpartner im Reiseland und hilft bei Problemen und ist ggf. zum Rücktransport bei Krisen verpflichtet
Was Sie bei Ihrer Urlaubsplanung bedenken sollten
Eine Prognose, ob und wann sich die Lage im Iran bessert, kann keiner abgeben. Denken Sie deswegen über flexible Storno-Optionen nach, auch wenn es mehr kostet.
Grundsätzlich gilt: bei Pauschalreisen haben Kunden mehr Rechte, nach dem gerade erlassenen EU- Gesetz wurden die Rechte nochmals gestärkt (bessere Stornierungsrechte, Gutscheinregelung). Das muss aber noch in nationales Recht gegossen werden.
Im Studio: Sonja Guettat, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz