Maut, Tempolimits und mehr

Urlaub in den Pfingstferien: Was Autofahrer in beliebten europäischen Reiseländern beachten sollten

Viele Menschen aus Baden-Württemberg zieht es über Pfingsten ins Ausland. Wer mit dem Auto verreist, sollte die Verkehrsregeln des Urlaubslandes kennen - denn es gibt einige Unterschiede.

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Stand

Die Menschen aus Baden-Württemberg machen gerne Urlaub - und zwar vor allem im Ausland. 78 Prozent der Reisen mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen haben Ziele außerhalb von Deutschland, zeigt eine Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR). Zu den beliebtesten Zielen gehörten zum Beispiel Spanien, Italien, Frankreich und die Türkei.

Jedenfalls gilt: andere Länder, andere Sitten - und zwar auch im Straßenverkehr. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich erstmal informieren, welche Regeln in den beliebtesten Urlaubsländern gelten. Denn Maut, Tempolimits und weitere Regelungen unterscheiden sich teils deutlich - und Verstöße können teuer werden. Eine Übersicht.

Maut: Wo muss ich zahlen?

In Italien gilt laut dem ADAC eine streckenbezogene Maut auf Autobahnen. Die Zahlung erfolgt direkt an den Mautstationen.

Auf fast allen Autobahnen in Frankreich wird Maut erhoben, ebenso für bestimmte Tunnel und Brücken. Auf der Autobahn gibt es hierbei laut ADAC entweder eine Schranke, an der ein Ticket gelöst werden muss, oder ein Free-Flow-System, bei dem das Fahrzeugkennzeichen automatisch erfasst wird.

In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignettenpflicht (digital oder als Klebevignette). Zusätzlich gibt es eine Maut für Sonderstrecken, zum Beispiel am Brenner.

In Spanien sind laut ADAC einige, aber nicht alle Autobahnen gebührenpflichtig. Viele Strecken seien aber mittlerweile kostenfrei.

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Viele sind über die Pfingstferien unterwegs. Es wird Stau erwartet. Motorradfahrer müssen auf Sperrungen achten. Wo sie stattdessen auf ihre Kosten kommen.

Tempolimits: Was gilt wo für Pkw?

Italien:

  • Innerorts: 50 Kilometer pro Stunde
  • Außerorts: 90 Kilometer pro Stunde
  • Schnellstraßen: 110 Kilometer pro Stunde; 90 Kilometer pro Stunde bei schlechten Wetterverhältnissen und für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren)
  • Autobahn: 130 Kilometer pro Stunde; 110 Kilometer pro Stunde bei schlechten Wetterverhältnissen; 100 km/h für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren)

Frankreich:

  • Innerorts: 50 Kilometer pro Stunde
  • Außerorts: 80 Kilometer pro Stunde
  • Schnellstraßen: 110 Kilometer pro Stunde
  • Autobahn: 130 Kilometer pro Stunde

Bei Regen oder nasser Fahrbahn gilt zudem nach Angaben des ADAC auf Autobahnen ein Tempolimit von 110 Stundenkilometern. Auf Schnellstraßen liegt die Höchstgeschwindigkeit unter diesen Bedingungen bei 100. Diese Begrenzungen gelten außerdem dauerhaft für Fahranfänger, deren Führerschein noch keine drei Jahre alt ist. Sie müssen ihr Fahrzeug mit einem roten "A" am Heck kennzeichnen.

Österreich:

  • Innerorts: 50 Kilometer pro Stunde
  • Außerorts: 100 Kilometer pro Stunde
  • Autobahn: 130 Kilometer pro Stunde

Spanien:

  • Innerorts: 20 bis 50 Kilometer pro Stunde (je nach Anzahl der Spuren)
  • Außerorts: 90 Kilometer pro Stunde
  • Kraftfahr-/Schnellstraßen: 100 Kilometer pro Stunde
  • Autobahn: 120 Kilometer pro Stunde

Bußgeld für zu schnelles Fahren

Wer im Ausland zu schnell fährt, muss oft mit weit höheren Geldstrafen rechnen als in Deutschland. Der ADAC macht folgende Angaben, gerundet in Euro und ohne Gewähr.

Wer in Italien bis zu 20 km/h Stunde zu schnell fährt, muss mit einer Strafe von mindestens 175 Euro rechnen. Teuer wird es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 km/h. Hier werden Bußgelder ab 545 Euro fällig.

In Frankreich kostet es mindestens 68 Euro, wenn man bis zu 20 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist. Ab 20 km/h kostet es dann mindestens 135 Euro und ab mehr als 50 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt, beträgt das Bußgeld 1.500 Euro.

In Österreich wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 Kilometer pro Stunde ein Bußgeld ab 60 Euro fällig. Ab 50 Kilometer pro Stunde sind es bis zu 7.500 Euro.

20 Kilometer pro Stunde über der erlaubten Geschwindigkeit kosten in Spanien etwa 100 Euro. Bei mehr als 50 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit sind es mindestens 600 Euro Strafe.

Warndreieck, Alkoholtest und Co.: Was muss ich im Fahrzeug haben?

In Italien sind laut ADAC neben dem Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugpapieren und Versicherungsnachweis ein Warndreieck sowie eine Warnweste im Fahrzeug vorgeschrieben. Ein Verbandskasten ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Neben dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren wird in Frankreich die internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte") empfohlen. Warnwesten für alle Insassen, Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht. Früher waren Alkoholtester im Auto in Frankreich verpflichtend. Diese Regelung wurde jedoch verändert: Ein Tester sollte zwar im Auto sein, es gibt jedoch kein Bußgeld mehr, wenn das nicht der Fall ist.

In Spanien müssen Autofahrer ihren Personalausweis, Führerschein und die Fahrzeugpapiere, eine Warnweste, ein Warndreieck sowie seit diesem Jahr in Mietwagen auch ein spezielles Blinklicht, ein V-16-Warnlicht, im Auto mitführen. Dieses ermöglicht rasche Standortermittlung per GPS. Deutsche Autobesitzer können auch weiterhin nur das Warndreieck nutzen. 

Wer in Österreich unterwegs ist, muss seinen Führerschein, Fahrzeugpapiere, Warndreieck, geeignete Warnkleidung - also zum Beispiel eine Warnweste - und einen Verbandskasten im Auto haben. Bei einer Panne oder einem Unfall gilt aber, so der ADAC, dass alle Personen, die das Fahrzeug verlassen und sich "im Straßenraum bewegen" eine Warnweste tragen müssen. Daher empfehle es sich, mehrere Warnwesten mitzuführen, wenn regelmäßig mehrere Menschen mitfahren.

Kuriose Verkehrsregeln

Zum Abschluss noch Regeln, die uns hierzulande vielleicht besonders vorkommen. So können laut ADAC beispielsweise in Frankreich Parkknöllchen ganz einfach vor Ort im Tabakladen beglichen werden. 

Wer in Italien betrunken fährt, läuft laut ADAC Gefahr, dass sein Auto versteigert wird: Ab 1,5 Promille am Steuer drohen in Italien Geldstrafen bis 6.000 Euro, manchmal sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Allerdings nur, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind.

In Österreich gibt es eine sogenannte Blaulichtsteuer: Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 36 Euro. Sie wird fällig, wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen wird, obwohl ein direkter Datenaustausch zwischen den Beteiligten möglich gewesen wäre.

Baden-Württemberg

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR

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