Nach dem Fund von weiteren toten Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land Baden-Württemberg entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht gilt von Mannheim bis hinter den Ortenaukreis ab Freitag bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte.
- Mehrere kranke Wildvögel gefunden
- Vorerst keine landesweite Stallpflicht
- Ausbreitung in Baden-Württemberg
- Risiko für den Menschen
In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer "aufgestallt". Das bedeutet, dass die Tiere entweder in den Stall gebracht werden oder durch Netze geschützt werden können.
Vogelgrippe: Vier erkrankte Wildvögel am Rhein gefunden
Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Nachfrage nach Martinsgänsen weiter hoch Schutz vor der Vogelgrippe - Gänse kommen in den Stall
Zum Schutz vor der Vogelgrippe werden derzeit viele Gänse in überdachten Stallungen untergebracht. So auch auf dem Maybachhof in Hischberg. Die Nachfrage ist ungebrochen.
Der Grund für die Maßnahme: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (zwei in Mannheim, und zwei in der Region Ortenau) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5N1 getestet. Am Freitag wurden auch Fälle in Baden-Baden und in Rastatt bestätigt. Im Stadtkreis Karlsruhe ist das Untersuchungsergebnis für das tote Tier noch nicht bekannt.
Aktuell keine landesweite Stallpflicht für Geflügel
Die Stallpflicht gilt bislang für einen Bereich im Alb-Donau-Kreis und das Stadtgebiet und den Landkreis Heilbronn. Laut Ministerium sind nun auch Gebiete in Mannheim, im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, im Landkreis Rastatt, im Ortenaukreis, in Baden-Baden und im Rhein-Neckar-Kreis betroffen. Im Rhein-Neckar-Kreis sind das die Kommunen Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim.
Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Gerade in der Nähe des Rheins sei das Risiko für Krankheitserreger, die über Wildvögel übertragen werden, erhöht. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, appelliert daher an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorgaben und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Eine landesweite Stallpflicht hält das Landwirtschaftsministerium aktuell nicht für geboten. "Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor", teilte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) mit. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen könne.
Hauk sagte weiter: "Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen." Man stalle in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch seien und diese Maßnahme zwingend erforderten.
Vogelgrippe: Bislang ein betroffener Betrieb in Baden-Württemberg
Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik.
So breitet sich die Vogelgrippe in Baden-Württemberg aktuell aus:
In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei Wildvögeln gab es bislang mehrere Fälle im Land - unter anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und Bodensee.
Vorsicht bei kranken und toten Wildvögeln
Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut Friedrich-Löffler-Institut besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen.
Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.