Nach dem Verwaltungsgericht (VG) hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Naturschützern gegen die Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums abgewiesen. Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden. Doch warum ist das nötig und was wurde bislang alles versucht?
- Was ist bisher passiert?
- Was heißt Vergrämung?
- Wieso hat es nicht geklappt, den Wolf zu fangen?
- Wann gibt man auf?
- Was sagen die Wolfsschützer?
Was ist bisher passiert?
Seit bekannt wurde, dass das Ministerium den allzu zugänglichen Wolf zum Schutz der Bevölkerung erlegen lassen will, wird gestritten. Umweltschützer sind gegen den Abschuss und zogen vor Gericht. Erst hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Wolf zum Abschuss freigegeben, weil sich dieser zu oft Menschen genähert habe. Damit hatte es die Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bekräftigt und eine Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen. Jetzt soll der VGH entscheiden.
Viele Menschen fragen sich, ob es keine andere Lösung gibt. Umweltministerin Walker hatte erklärt, dass Versuche, den Wolf zu vergrämen, gescheitert seien.
Was heißt Vergrämung?
Das Ministerium verweist auf ein Konzept des Bundesamts für Naturschutz. Demnach geht es darum, dem Wolf beizubringen, dass er sich von Menschen fernhalten soll. Das funktioniert über die sogenannte negative Konditionierung: Der Wolf soll lernen, dass der Kontakt zu Menschen unangenehm ist und womöglich Schmerz bedeutet. Das kann über die Vergrämung gelingen. Konkret heißt das, dass der Wolf mit Gummikugeln beschossen wird, auch Knallkörper oder Leuchtraketen können zum Einsatz kommen.
Vorläufiges Ende im Streit um Abschuss VGH hat entschieden: "Hornisgrinde-Wolf" darf getötet werden
Die Eilentscheidung des VGH Baden-Württemberg ist gefallen: Der Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs ist rechtens. Beschwerden von Naturschützern wurden abgewiesen.
Die Schwierigkeit laut Ministerium: Für diesen Lerneffekt muss der Wolf mehrfach hintereinander solche Erfahrungen machen. Und dafür müssen Fachleute ihm immer wieder ausreichend nahe kommen. Damit das wiederum möglich ist, muss der Wolf erstmal gefangen und mit einem Sender versehen werden. Nach Darstellung des Umweltministeriums gab es zwei Jahre lang Versuche, den Wolf zu fangen und zu besendern - ohne Erfolg.
Wieso hat es nicht geklappt, den Wolf zu fangen?
Laut Ministerium kann ein Wolf mit Fußfallen oder per Betäubungsgewehr gefangen werden. Im Juli 2024 zum Beispiel tappte der Wolf eines morgens in die Falle eines Fangteams. Das Tier zog das Konstrukt aus dem regennassen Boden, machte sich aus dem Staub und konnte sich wenig später aus der Falle befreien. Das lasse sich nur damit erklären, dass die Falle etwa durch einen Ast blockiert war, heißt es vom Ministerium. Seitdem sei der Wolf misstrauisch und vorsichtiger geworden.
Auch Fangversuche mit dem Narkosegewehr schlugen demnach fehl. Es sei nicht gelungen, sich dem Wolf nach einer Sichtung ausreichend zu nähern. Der Wolf dürfe nicht weiter als etwa 20 Meter entfernt sein, um ihn nicht an einer falschen Körperstelle zu treffen und zu verletzten. Bei weiteren Versuchen Anfang des Jahres sei der Wolf an sechs Tagen nicht aufgetaucht. Zwischen Februar 2024 und Januar 2026 gab es demnach insgesamt ein Dutzend Anläufe, den Wolf zu fangen oder direkt vor Ort zu verscheuchen.
Wann gibt man auf?
Der Managementplan Wolf sehe vor, "dass zunächst mildere Mittel angewandt werden sollen", heißt es vom Ministerium. Wann diese Mittel ausgeschöpft seien, entscheide die oberste Naturschutzbehörde, also das Ministerium. In diesem Fall sei die Entscheidung durch Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt worden.
Was sagen die Wolfsschützer?
Die NI geht nach eigenen Angaben davon aus, "dass es keine effektiven bzw. kompetenten Vergrämungsmaßnahmen gegeben hat", stattdessen "viele erfolgslose Fangversuche". Details wollte die NI mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht nennen. Bei ihrer Kritik an dem geplanten Abschuss hatten die Naturschützer zuvor auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Der Abschuss könne den Erhaltungszustand der Art gefährden. Dies verstoße gegen EU-Vorgaben. Aktuell gelten vier Wölfe im Land als sesshaft.