Die Diskussion um den möglichen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs polarisiert. Am Mittwoch meldete sich Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) zu Wort. "Wir kriegen das Problem nicht in den Griff", erklärte sie dem SWR. Als problematisch wird eingestuft, dass der Wolf sich immer wieder Menschen nähert und keine Scheu zeigt. Man habe versucht den Wolf zu vergrämen und zu fangen, ohne Erfolg. In solch einem Fall sei der Abschuss das letzte Mittel, so sieht es der Managementplan Wolf vor.
Seit Bekanntwerden der Entscheidung, dass der Wolf GW2672m abgeschossen werden soll, wird Kritik laut, mehrere 10.000 Menschen haben Petitionen gegen den Abschuss unterzeichnet.
Anwohner aus Forbach-Herrenwies kann Abschuss nicht nachvollziehen
Auch Heiko Eberle macht sich gegen den Abschuss stark, er hat eine Petition zum Erhalt des Wolfes kommentiert. Seine Heimat Forbach-Herrenwies im Landkreis Rastatt ist vom Nationalpark Schwarzwald umschlossen. Oft sei er dort mit seiner Hündin Carlotta im Wald unterwegs, er selbst sei dabei dem Wolf aber noch nie begegnet.
Wir haben hier den Nationalpark, hier gab es früher Wölfe [...], es gehört dazu, dass der Wolf hier ist.
Biologe erklärte vor drei Wochen: Von diesem Wolf geht keine Gefahr aus
In der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, die letztendlich den Abschuss erlaubt, ist von "einer Gefahr für Menschen und Tiere" die Rede. Wenige Wochen zuvor erklärte die mit dem Wolfsmonitoring beauftrage Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg dem SWR aber, "von diesem speziellen Wolf" gehe keine Gefahr aus. Umweltministerin Walker räumte nun ein, der Wolf sei zwar "nicht bösartig", aber dennoch ein Wildtier und daher unberechenbar.
Es ist nicht so, dass dieser Wolf bösartig ist oder es jetzt schon Übergriffe oder Ähnliches gegeben hat.
Aus Sicherheitsgründen müsse man den Wolf dennoch töten - zum Schutz von Menschenleben, erklärte die Umweltministerin.
Momentan verhindert Klage den Abschuss
Aktuell wird der Wolf nicht bejagt. Eine Klage der Naturschutzinitiative e.V. hat dafür gesorgt, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart über das weitere Vorgehen entscheidet. Mit einem Ergebnis ist im Laufe dieser Woche zu rechnen.