Spaziergänger sollen Abstand halten

Vor Abschussentscheidung zum Hornisgrinde-Wolf: Schilder warnen vor "Wolfstourismus"

Der Wolf im Nordschwarzwald darf vorerst nicht abgeschossen werden. Nun warnt das Umweltministerium mit neuen Schildern vor einem Wolfstourismus und stellt Verhaltensregeln auf.

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Das baden-württembergische Umweltministerium hat im Nationalpark Schwarzwald Hinweisschilder aufgestellt, um vor "Wolfstourismus" zu warnen. Anlass ist die Debatte rund um einen möglichen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs: Bis zum 16. Februar will der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg darüber entscheiden, ob der vermeintliche "Problemwolf" getötet werden darf. Laut den neuen Warnschildern müssen sich Spaziergänger angemessen verhalten, sonst drohen Konsequenzen.

Schilder mahnen zu genügend Abstand

Laut Umweltministerium sollen die Warnschilder an Spaziergänger appellieren, sich auf mögliche Wolf-Begegnungen vorzubereiten und sich angemessen zu verhalten. Auf den Schildern warnt das Ministerium vor zu nahem Kontakt zwischen Mensch und Tier. Besucher müssten respektvoll und verantwortungsvoll handeln. Verliere ein Wolf seine Scheu, könne er als Abschussfall enden. "Ein zu vertrauensvoller Wolf kann am Ende immer ein toter Wolf sein", so die Schilder.

Bereits seit zwei Jahren stehen im Nationalpark Schwarzwald Hinweisschilder mit entsprechenden Verhaltensregeln. Auf den neuen Tafeln steht nun ergänzend: "Wolfstourismus schadet dem Wolf und einer künftigen Koexistenz von Wolf und Mensch."

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Wer Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen

Die Warnschilder des Umweltministeriums listen ebenfalls mögliche Konsequenzen bei Missachtung der Regeln. Wer Wildtiere füttert, stört oder ihnen nachstellt, dem drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Auch Hundehalter riskieren Strafen, wenn sie ihre Tiere im Schutzgebiet frei laufenlassen. Nach Angaben des Ministeriums bleiben Hunde im Wolfsrevier dennoch erlaubt. "Ein Hundeverbot im Nationalpark wurde verworfen", so ein Sprecher. In der Paarungszeit suche der Wolf aktiv Kontakt. Ohne Hunde im Nationalpark bestehe die Gefahr, dass der Hornisgrinde-Wolf diese Suche in Stadtwälder wie Bühl oder Baden-Baden verschiebe.

Derzeit prüft der VGH, ob der sogenannte Hornisgrinde-Wolf abgeschossen werden darf. Naturschützer hatten gegen eine Abschussgenehmigung des Umweltministeriums Beschwerde eingereicht. Zuvor hatte das Landesumweltministerium bereits eine Sondergenehmigung zum Abschuss erteilt, weil das Tier seiner Ansicht nach verhaltensauffällig ist und gezielt die Nähe von Menschen sucht. Laut VGH sind in der Paarungszeit bis Ende März "problematische Begegnungen" wahrscheinlicher. Nach Angaben des Umweltministeriums sind alle Versuche, den Wolf zu fangen oder zu "vergrämen" bislang ohne Erfolg geblieben. 

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SWR

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