Die elektronische Patientenakte (ePA) ist - vereinfacht gesagt - eine Art digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. Sie speichert sensible Patientendaten wie Blutwerte oder die Medikamentenliste. Verbraucherzentralen und Arztpraxen sehen darin auch eine Gefahr. Die Akte könnte anfällig für einen Cyberangriff sein. Das Bundesgesundheitsministerium beruhigt: Die Patientendaten würden sicher auf deutschen Servern gespeichert.
- Was genau ist die elektronische Patientenakte?
- Wie lief die Einführung?
- Wie funktioniert das mit der App zur ePA?
- Wie funktioniert der Zugang zur Patientenakte technisch?
- Kann ich widersprechen, wenn ich keine ePA will?
- Wer bestimmt, was gespeichert wird?
- Wie sicher sind meine Daten?
- Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?
Was genau ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte soll die bisher in Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen und die Zettelwirtschaft beenden. Laborwerte, Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft können dann elektronisch archiviert und schnell abgerufen werden. Sowohl Arztpraxen und Kliniken als auch Versicherte selbst können darin Dokumente ablegen.
Ziel ist es, wichtige Informationen zur Gesundheit des Patienten ein Leben lang digital zu speichern, damit sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen können. Auch bei neuen Patienten können Mediziner sofort sehen, was bisher gemacht wurde. Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Zudem können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Mit der ePA soll das Gesundheitswesen effektiver, schneller, unbürokratischer und damit auch kostengünstiger werden. Der Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken soll so erleichtert werden. Alle Fragen rund um die elektronische Patientenakte beantwortet das Bundesgesundheitsministerium hier.
Wie lief die Einführung?
An der ePA wird schon seit rund 20 Jahren gearbeitet. Jetzt wurde sie flächendeckend für die mehr als 73 Millionen gesetzlich Versicherten eingeführt. Jahrelang gab es Streit und viel Widerstand bei Ärzten und Datenschützern. Auch technisch war die ePA eine Herausforderung.
Seit 15. Januar haben 70 Millionen gesetzlich Versicherte in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Das Zusammenspiel mit Praxen und Kliniken wurde aber zunächst nur in drei Regionen getestet. 300 Praxen, Apotheken und Kliniken in den drei Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens testeten die ePA bereits im Alltag. Ab dem 29. April konnte die ePA dann in ganz Deutschland genutzt werden. Jetzt ab Oktober wurde sie zur Pflicht für Arztpraxen und Kliniken. Für Patienten bleibt sie weiterhin kostenlos. Wenn sie widersprechen, müssen Ärzte ihre Daten nicht in der ePA eintragen. Wie das geht, erfahren sie weiter unten in unserem Artikel.
Auch private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten. Privat Versicherte müssen allerdings im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten aktiv eine elektronische Patientenakte anfordern.
Wie funktioniert das mit der App zur ePA?
Die jeweilige Krankenkasse stellt ihren Mitgliedern eine App für die Patientenakte zur Verfügung. Die Patienten haben nur über die von ihnen heruntergeladene App Zugriff auf ihre Dokumente. Es gibt auch eine App-Version für den PC oder Laptop. Mit der App kann man Dokumente hochladen, anzeigen, verbergen und löschen. Ebenso können die Besitzer Zugriffsberechtigungen und Zugriffsdauer von Ärzten und Apothekern festlegen. Es ist auch möglich, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter - etwa nahen Angehörigen - den Zugriff auf die ePA zu erlauben. Bei einem Wechsel der Krankenkasse erfolgt die Übernahme der Daten automatisch.
Versicherte, die keine App bedienen können oder wollen, sollen dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren. Denn beim Arzt wären sie ebenfalls abrufbar. Zudem kann die E-Akte auch über einen PC genutzt, in ausgewählten Apotheken eingesehen oder von Berechtigten - zum Beispiel einem Familienmitglied - geführt werden.
Wie funktioniert der Zugang zur Patientenakte technisch?
Versicherte müssen sich bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App ihrer Krankenkasse entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN authentifizieren. Für nachfolgende Logins können Versicherte aktiv entscheiden, welche Identifizierung sie nutzen (z. B. Gesichtserkennung).
Mit dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in einer Praxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung erhalten Ärzte die Berechtigung, auf Ihre ePA zuzugreifen. Die Zugriffsberechtigung gilt für 90 Tage. Sie können dies jedoch auch verweigern.
Kann ich widersprechen, wenn ich keine ePA will?
Ja. Wer keine ePA möchte, kann der Nutzung widersprechen - entweder generell (bei der Krankenkasse) oder für bestimmte Bereiche (beim Arzt). Mit der ePA-Pflicht gilt für Patienten jedoch die sogenannte Widerspruchslösung (Opt-out): Jeder, der nicht ausdrücklich Nein sagt, ist automatisch mit dabei. Wie genau der Widerspruch funktioniert und was zu beachten ist, hat das Gesundheitsministerium hier zusammengefasst.
Ein Widerspruch kann allerdings auch wieder rückgängig gemacht werden. Genauso funktioniert es umgekehrt - wer zunächst zugestimmt hat, kann das widerrufen, dann wird die Akte gelöscht.
Alle gesetzlich Versicherten haben einen Anspruch auf eine ePA. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Einen möglichen Widerspruch erklärt in diesem Fall der gesetzliche Vertreter, also in der Regel die Eltern. Ab Vollendung des 15. Lebensjahrs können Jugendliche ihre Widerspruchsrechte auch selbst ausüben.
Wer bestimmt, was gespeichert wird?
Die Daten gehören den Patienten. Sie können deshalb auch bestimmen, ob und welche Informationen in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. Patienten können auch entscheiden, dass der Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist. Sie können auch vorgeben, ob sie die Daten entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum, zum Beispiel in der Hausarztpraxis, freigeben.
Patientinnen und Patienten können auch bestimmen, ob aus ihrer Sicht vielleicht problematische Informationen wie psychische Erkrankungen oder ein Schwangerschaftsabbruch in der ePA stehen dürfen. Bei besonders sensiblen Daten und Dokumenten werden die Versicherten laut Gesundheitsministerium vom Arzt noch einmal gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Wie sicher sind die Daten?
Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, eine Datenautobahn des Gesundheitswesens, die in sich geschlossen und sicher sein soll. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen, auch die Krankenkassen nicht. Sie sollen weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten haben. Datenschützer verwiesen jedoch zum Start der Testphase auf mögliche Hacker-Angriffe. Die Sicherheitslücke sei aber geschlossen, hieß es kurz darauf von der zuständigen bundeseigenen Digitalagentur.
Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?
Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die umfassende Bereitstellung von Patientendaten einen Schub zu geben. Auch für die Verbesserung der Versorgung und statistische Zwecke dürfen sie verwendet werden. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Patienten also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versicherte, es sei "kein Missbrauch möglich". Wenn man seine Daten nicht bereitstellen will, kann man widersprechen.
Gesundheit Das bringt die elektronische Patientenakte für die Forschung
Am 15. Januar kommt die ePA - die elektronische Patientenakte. Sie soll die Behandlung und die medizinische Forschung vereinfachen.
Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim sieht Fortschritte bei den Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten etwa für klinische Studien in Deutschland, bemängelt aber eine schleppende Umsetzung eines neuen Gesetzes. Das im März 2025 in Kraft getretene Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sei wichtig und richtig, sagte Deutschlandchef Fridtjof Traulsen in Biberach.