Wem der Meteorit gehört und was er wert ist
Die Bundesländer regeln zum Teil unterschiedlich, wie mit solchen Funden umgegangen wird. Oft dürfen Finder Meteoriten aber behalten, sofern sie auf deren Grundstück oder öffentlichen Grund gefallen sind.
Laut Stephan Decker, der das Meteorite-Museum in Oberwesel leitet und selbst mit Meteoriten handelt, sind Werte zwischen einem Euro pro Gramm bis 5.000 Euro pro Gramm denkbar. Je nach Zusammensetzung, Zustand und ob der Fund frisch ist oder nicht.
In einigen Bundesländern gibt es auch den Vorbehalt eines besonderen wissenschaftlichen Interesses am Fund - dann wird er quasi automatisch zum Landeseigentum. Der Finder hat aber dann meistens Anspruch auf eine Belohnung.
Meteorit eingeschlagen: Zahlt eine Versicherung?
Ein Rohrbruch, ein Brand oder Hochwasser - das sind mögliche Schadensereignisse, die vielen Wohnungs- und Hausbesitzern oder -bewohnern klar sind. Mit einem Meteoriteneinschlag rechnen wohl aber die wenigsten.
Ob eine Versicherung zahlt, kommt auf den abgeschlossenen Versicherungsschutz an. Trümmerschäden sind in der Regel weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung abgedeckt. Eine einheitliche Regelung für Meteoriteneinschläge gibt es in der Wohngebäude- und Hausratversicherung laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht.
Verursacht der Meteorit aber einen Brand, dann sollte der Schaden versichert sein - denn Brandschäden sind in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung normalerweise enthalten. Die Ursache - der Meteorit - ist nach Angaben des Bunds der Versicherten unerheblich. Es kommt darauf ab, ob die Gefahr "Feuer" und/oder "Explosion" versichert ist.
Elementarschadenversicherung oder Allgefahrendeckung
In den meisten Fällen dürfte eine so genannte Elementarschadenversicherung vorteilhaft sein, um eine größere Bandbreite an Schäden abzudecken. Auch hier kommt es aber auf die konkreten Bedingungen der Versicherung an.
Laut dem Bund der Versicherten gibt es auch Versicherungen mit einer "Allgefahrendeckung". Hier ist grundsätzlich alles mitversichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Manche Versicherer verwenden in den Versicherungsbedingungen auch eine Klausel, dass unbemannte Flugkörper mitversichert sind. Das trifft aber auf Meteoriten nicht zu. Ein Meteorit ist laut Bund der Versicherten ein natürlicher Gesteinsbrocken und rechtlich kein Flugkörper. Entscheidend sei oft die Frage, ob das Objekt menschengemacht ist - wie etwa ein Satellit oder Drohnen - oder natürlichen Ursprungs - wie Gesteinsbrocken.