Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im sogenannten Normenkontrollverfahren steht aber noch aus, wie der VGH in Koblenz am Donnerstag mitteilte.
Gesetzesänderung gilt seit dem Sommer AfD-Fraktion klagt gegen Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeitern
Die AfD will, dass die Zuverlässigkeitsprüfung für Mitarbeiter von Fraktionen und Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz wieder abgeschafft wird. Die Fraktion hat deshalb Klage eingereicht.
Gesetzesänderung soll Parlament schützen
Der Landtag hatte im vergangenen Juli zum Schutz des Parlaments vor potenziellen Verfassungsfeinden mit einer Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Dies sollte gelten, wenn diese einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Bei der Überprüfung wird laut Gesetz unter anderem auf Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes zurückgegriffen.
Eilantrag nach Überprüfung eines Mitarbeiters
Anlass für den Eilantrag der AfD war, dass der Landtag in der vergangenen Woche einen Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten und der Fraktion über eine anstehende Zuverlässigkeitsprüfung informiert hatte. Der Mitarbeiter steht im Verdacht, extremistische Bestrebungen unterstützt zu haben. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass eine Überprüfung zumutbar ist, auch wenn die endgültige Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit noch aussteht. Andernfalls müsste der Staat bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der AfD die Arbeit eines Mannes finanzieren, der die freiheitliche Grundordnung ablehnt.
In der Vergangenheit wurde Mitarbeitern der AfD-Fraktion häufiger vorgeworfen, Beziehungen zu rechtsextremen Zirkeln zu pflegen - etwa zur Identitären Bewegung.
AfD: VGH hat noch nicht inhaltlich entschieden
In einer ersten Stellungnahme sagt AfD-Fraktionschef Jan Bollinger, dass man die Ablehnung des Eilantrags respektiere. Für eine solche Eilbedürftigkeit gebe es offenbar hohe Hürden. Er sei aber überzeugt, dass das Gesetz inhaltlich sorgfältig geprüft werde.
Im Kern gehe es bei diesem Gesetz darum, aus Gründen des "reinen Machterhalts" die parlamentarische Arbeit der Opposition gezielt zu "erschweren und strukturell zu beschädigen". Für Mitarbeiter der AfD-Fraktion werde ein politisches Engagement innerhalb der AfD faktisch unmöglich gemacht.
Gesamt-AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem
Zudem gab es am Donnerstag eine weitere Gerichtsentscheidung zur AfD. Laut Verwaltungsgericht Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Auch hier entschied das Gericht, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt vorerst unterlassen. Einem entsprechenden Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben.