Seit dem Sommer soll es für Beschäftigte von Landtagsabgeordneten und Fraktionen nur noch dann Steuergeld geben, wenn vorher geklärt wurde, dass sie keinen extremistischen Gruppen angehören oder angehört haben. Das sehen Änderungen beim Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vor. Der Landtag will mit Hilfe der Zuverlässigkeitsprüfung verhindern, das Verfassungsfeinde vom Staat bezahlt werden.
Zuverlässigkeitsprüfungen der Beschäftigten dauern noch an
Die Überprüfungen der Beschäftigten aller Fraktionen und Abgeordneten laufen derzeit noch. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) sagte dem SWR, mehr als 370 Mitarbeiter seien mittlerweile überprüft worden, bei 35 stehe noch die abschließende Einschätzung aus. Außer der AfD befürworten alle anderen Fraktionen im Landtag die neue Regelung.
AfD hält Gesetzesänderung für verfassungswidrig
Die AfD-Fraktion hält das Gesetz für verfassungswidrig. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, sieht darin einen Angriff auf die Freiheit des Mandats und das Parteienprivileg. Denn mit dem Gesetz bestehe die Möglichkeit, dass alle AfD-Mitglieder von Jobs in der Fraktion oder bei Abgeordneten ausgeschlossen würden, weil die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ziel des Gesetzes sei eine Schwächung der AfD-Fraktion, so Lohr.
Der Anwalt Christian Conrad, der die AfD-Fraktion vertritt, sprach von staatlicher Lenkung. Der Staat gebe Abgeordneten oder Fraktionen vor, wen diese einstellen sollten. Zu monieren sei auch, dass nach einer Betrachtung des Einzelfalls der Landtagspräsident das letzte Wort habe.
Gesetz verabschiedet Landtag prüft künftig die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Fraktionen
Wer im Mainzer Landtag für eine Fraktion arbeiten will, muss künftig zuvor vom Landtagspräsidenten auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden.
Hering sieht der Klage gelassen entgegen
Landtagspräsident Hering verwies darauf, dass es um den Schutz des Parlaments und der Demokratie vor Angriffen aus dem Parlamentsinneren gehe. Der Landtag wolle verhindern "dass erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Mitarbeitende aus Steuermitteln bezahlt werden".
Er blicke zuversichtlich auf das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz, sagte Hering. Auch weil ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags bestätigt habe, dass das Gesetz verfassungskonform sei.
Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs bestätigte, dass der Normenkontrollantrag am 4. November eingereicht worden sei. Die Landesregierung und der Landtag hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme bis Ende Januar.