Silvesterfeuerwerk - ja oder nein?

Hier darf zum Jahreswechsel geböllert werden - und hier nicht

In Rheinland-Pfalz gibt es kein allgemeines Böllerverbot an Silvester, aber bundesweite Einschränkungen gelten auch hier. Und einige Kommunen treffen eigene Regelungen.

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Von Autor/in Christian Papadopoulos , Jeanette Schindler

Für viele Menschen gehört das Feuerwerk an Silvester einfach dazu, andere sehen es kritisch aus Gründen des Umweltschutzes oder weil Tiere dadurch in Panik geraten könnten. Tierschützer fordern beispielsweise seit längerem ein Böllerverbot in der Nähe von Tierheimen. Wildtiere können sich durch die Böllerei sogar so erschrecken, dass sie zu Tode kommen. Was aber gilt derzeit in Deutschland und in Rheinland-Pfalz?

Das sagt der Bundesgesetzgeber

  • Nähe zu sensiblen Gebäuden: Innerhalb von mindestens 200 Metern um Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, Kirchen sowie an Sprit- und Tanklagern ist das Böllern verboten.
  • Brandgefährdete Objekte: In der Nähe von historischen Fachwerkhäusern, Reetdachhäusern, Zoos, Wäldern und Naturschutzgebieten darf ebenfalls kein Feuerwerk gezündet werden. Damit kommen viele Altstadtbereiche für ein Feuerwerk grundsätzlich nicht in Frage.
  • Auch bei größeren Menschenansammlungen an zentralen Plätzen ist ein privates Feuerwerk untersagt.
  • Zeitfenster: Feuerwerk ist nur am 31. Dezember (ab Mitternacht) und 1. Januar (bis Mitternacht) erlaubt.
  • Worauf muss man beim Feuerwerk achten?: Am CE-Kennzeichen und der Prüfnummer erkennt man legales Feuerwerk in der EU. Die Nummer gibt an, welche Prüfstelle es zugelassen hat. Kaufen Sie Feuerwerk nur in regulären Geschäften oder bei geprüften Online-Shops, um sicherzugehen, dass es den deutschen Sicherheitsstandards entspricht.

Lokale Regelungen in den Kommunen

Die Städte in Rheinland-Pfalz wappnen sich bereits für den Jahreswechsel, setzen aber nur teilweise auf Böllerverbote. Die Stadt Trier etwa werde wie in der vergangenen Silvesternacht den Bereich Hauptmarkt zur böllerfreien Zone erklären, teilte die Kommune mit. Dieses Vorgehen habe sich nach den bisherigen Erfahrungen "auf jeden Fall bewährt".

In Speyer darf kein Feuerwerk auf dem Weihnachts- und Neujahrsmarkt zwischen Domplatz und Altpörtel gezündet werden. "Dort, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, ist besondere Vorsicht geboten", sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD). "Die Rettungskräfte und Notaufnahmen sind über den Jahreswechsel besonders stark gefordert, und die medizinische Hilfe für andere Fälle kann dadurch verzögert werden."

Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz und Mainz dagegen planen derzeit über die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen hinaus keine weiteren Verbote. "Die vergangenen Silvesternächte verliefen in Mainz durchweg ohne Probleme, insbesondere auch in der Innenstadt", berichtete ein Sprecher. Besondere Sicherheitskonzepte seien "mangels besonderer Veranstaltungen oder Ereignisse nicht erforderlich und sind es auch in diesem Jahr nicht", hieß es.

Die Städte wollen aber Ordnungskräfte durch die Straßen schicken oder dies je nach Lage tun - auf externe Sicherheitskräfte setzen sie meist nicht. Wie viele das sind, wollte die Stadt Koblenz beispielsweise nicht verraten - aus einsatztaktischen Gründen. Aus Kaiserslautern hieß es, es gebe auch angesichts der Erfahrungen der "relativ ruhig" verlaufenen Silvesternacht 2024/2025 keine Notwendigkeit, zusätzliches Personal in den Dienst zu stellen.

Kleinere Städte erwarten ein ruhiges Silvester

Auch Andernach am Mittelrhein berichtet, dass die Silvesternächte der vergangenen Jahre unauffällig verliefen. Es habe daher auch keine Veranlassung gegeben, zusätzliche Böllerverbotszonen neben den geregelten Schutzzonen einzurichten. Auch dieses Jahr gehe man von einem ruhigen Jahreswechsel aus.

Ähnlich äußerte sich die Verwaltung in Wörth am Rhein in der Südpfalz. Vor einem Jahr sei die Silvesternacht ruhig verlaufen. Daher seien im Stadtgebiet für den kommenden Jahreswechsel keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen, auch kein Einsatz des Kommunalen Vollzugsdienstes oder externer Sicherheitsdienste.

Wo kann ich mich informieren?

Da die Regelungen von den lokalen Ordnungsämtern festgelegt werden, sind die aktuellsten und detailliertesten Informationen direkt bei der Verwaltung der jeweiligen Stadt oder Verbandsgemeinde erhältlich. Viele Kommunen informieren kurz vor Silvester über Allgemeinverfügungen oder auf ihren offiziellen Webseiten.

Für spezifische Details können Sie die offizielle Webseite Ihrer Stadtverwaltung oder das Serviceportal Rheinland-Pfalz aufrufen.

Innenministerium gegen generelles Böllerverbot

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für ein bundesweites Böllerverbot an Silvester ausgesprochen. Erst kürzlich brachte die GdP eine Petition mit bundesweit 2,2 Millionen Unterschriften auf den Weg. Die Gewerkschaft fordert außerdem, Mehrfachstraftäter mit Meldeauflagen und Platzverweisen zu belegen.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat dagegen keine Erkenntnisse einer konkrete Gefährdung am Silvesterabend. Die zentralen Plätze mit feiernden Menschen seien den Polizeibehörden bekannt. Zum Jahreswechsel 2024/2025 seien in Rheinland-Pfalz rund 500 Polizeikräfte eingesetzt worden. Für dieses Jahr seien die Personalpläne noch nicht abgeschlossen, hieß es.

Auch ein Böllerverbot halte man nicht für notwendig. Die Zahl der Straftaten in den zurückliegenden Silvesternächten sei hierzuland vergleichsweise niedrig. Auch im Hinblick auf mögliche Gewalt gegen Einsatzkräfte sei dies keine geeignete Lösung, da es zu solchen Vorfällen nicht nur zum Jahreswechsel komme.

Die Entscheidung über Meldeauflagen und Platzverweise für Mehrfachtäter müssten die jeweiligen Polizeipräsidien treffen - wie auch sonst bei größeren Veranstaltungen im Jahr, teilte das Ministerium dem SWR weiter mit.

Gewerkschaft der Polizei beklagt zunehmende Gewalt

Etwas anders sieht die Einschätzung des Landesverbandes der Gewerkschaft der Polizei aus. Sie verwies unter anderem auf den tödlichen Unfall eines 18-Jährigen in Koblenz im vergangenen Jahr, der beim Zünden eines Feuerwerks ums Leben kam. Zudem habe es in mehreren Gemeinden Brände gegeben.

Man teile die Auffassung des GdP-Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke, dass die Kombination aus Schreckschusswaffen, Gruppengewalt und gezielten Angriffen eine gefährliche Mischung sei. Ein generelles Böllerverbot würde aber nur dann Sinn machen, wenn man es auch kontrollieren könne. Es brauche daher mehr Personal, Prävention und klare Sanktionen. Die GdP fordert daher unter anderem dauerhaft 12.000 Vollzeitstellen bei der Polizei in Rheinland-Pfalz, um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden.

Feuerwehr und LKA fordern sachgemäßen Umgang mit Böllern

Die Freiwillige Feuerwehr in Rheinland-Pfalz sieht sich an den Feiertagen und speziell an Silvester gut aufgestellt. Allerdings seien überall dort, wo feiernde Menschen, Alkohol und Sprengstoff zusammenkommen, Konflikte vorprogrammiert. Grundsätzlich profitiere die Feuerwehr von der guten Zusammenarbeit mit der Polizei, sagte Pressesprecher Benedikt Wolter dem SWR.

Bei aller Freude über Silvester müsse aber klar sein: Bei Feuerwerk handele es sich um Sprengstoff. Feuerwerk sollte daher nur gemäß der Herstellerangaben abgefeuert werden. Nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk sollte weder gekauft und erst recht nicht gezündet werden.

Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, "lässt am Besten die Finger weg" von jeglichem Feuerwerk, so Wolter. Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden beim Hantieren mit Feuerwerk. So könne etwa das gegenseitige Abschießen mit "Römischen Lichtern" schwerste Verbrennungen verursachen.

Auch das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz warnt davor, nicht zugelassene Feuerwerksartikel abzubrennen. Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper sind an einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Prüfnummer und einer Registriernummer zu erkennen. Selbstgebautes Feuerwerk zu zünden sei gefährlich, außerdem mache man sich strafbar.

Ludwigshafen/Speyer

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Christian Papadopoulos
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