Jahreswechsel

Silvester-Schäden durch Feuerwerk oder Partylaune: Welche Versicherung zahlt?

Feuerwerk, Sekt, Party: Silvester passieren immer wieder Unfälle. Doch welche Versicherung zahlt, wenn Schäden am Auto oder in der Wohnung entstehen oder Menschen verletzt werden?

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Von Autor/in Petra Thiele

Wer muss für den Schaden aufkommen?

Eigentlich muss bei einem Schaden vom Prinzip her der Verursacher dafür aufkommen. Nun ist es aber oft so, dass nicht klar ist, welche Feuerwerksrakete auf meinem Balkon gelandet ist oder welcher Knaller unter meinem Auto lag. Deshalb kann meist kein Verursacher haftbar gemacht werden. Die eigenen Versicherungen springen dann ein.

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Welche Versicherung zahlt was?

Silvester-Schäden am Auto sind über die Teilkasko in der Kfz-Versicherung abgedeckt. Wer eine Vollkasko hat, ist auch gegen Vandalismus-Schäden geschützt. Da man allerdings meist eine Selbstbeteiligung hat oder die Prämie steigt, kann das Parken in einer ruhigen Gegend Geld und Nerven sparen.

Wenn nun Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden, ist die Frage, ob etwa ein Partygast auf dem Tisch getanzt hat. Dann wäre seine Haftpflicht gefragt. Fliegt aber ein Feuerwerk in die Wohnung und setzt dort Möbel oder Teppiche in Brand, tritt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für Hausrat auf dem Balkon.

Schäden an Gebäuden übernimmt die Gebäudeversicherung. Und wenn ich mich selbst verletze beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern, zahlt die Behandlungskosten meine eigene Krankenkasse.

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Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Versicherer von Hausrat und Gebäude zahlen nicht, wenn "grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde." Also wenn beispielsweise jemand meint, vom Sofa aus seine Raketen durchs gekippte Fenster starten zu können. Bei Party-Schäden - etwa, wenn die teuren Sektgläser kaputtgehen oder Wunderkerzen Brandlöcher in der Tischdecke oder im Silvesterdress hinterlassen - dann zahlt die Haftpflichtversicherung: sogar bei grober Fahrlässigkeit.

Allerdings: Die Versicherungen zahlen nicht, wenn der Verursacher absichtlich gehandelt hat. Das gilt als Vorsatz - und kann auch strafrechtliche Folgen haben. Etwa wenn die Versicherung zahlt und später herauskommt, dass der Schaden doch nicht "zufällig" im Partyrausch zustande kam. In den meisten Fällen ist das aber schwierig zu beweisen.

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Autor/in
Petra Thiele
SWR-Wirtschaftsredakteurin Petra Thiele

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