21 Bewerber der CDU dürfen bei der Landtagswahl am 22. März in Rheinland-Pfalz nicht antreten, das hat der Wahlausschuss entschieden. Die Kandidaten wurden nach Angaben des Landeswahlleiters nicht zugelassen, weil notwendige Unterlagen fehlten. So hätten beispielsweise Zustimmungserklärung, eidesstattliche Versicherung oder Wählbarkeitsbescheinigungen nicht vorgelegen.
SPD ätzt über "dilettantische Liste" der CDU zur Wahl
Die SPD reagierte fassungslos. Das sei "wie sich für die Tour de France anzumelden, aber dann bei der ersten Etappe vom Rad zu fallen", sagte Partei- und Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie setzte nach: "Wer keine Landesliste aufstellen kann, kann auch kein Land führen."
Das versprechen die Parteien zur Wahl Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Das sind die 12 Parteien und ihre Wahlprogramme
Zwölf Parteien sind zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März zugelassen. Wir haben das Wichtigste zu jeder Partei und ihrem Wahlprogramm zusammengefasst.
CDU: Hatten "viel mehr Kandidaten als nötig auf der Liste"
CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger konterte, dass "selbstverständlich" alle 52 Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten zugelassen seien. Nicht zugelassen wurden demnach vor allem Kandidaten ab Platz 54 sowie Nachrücker auf den Plätzen 14 und 35, also vor allem Personen, die kaum Aussichten auf einen Einzug in den Landtag haben.
"Selbst wenn die CDU bei der Landtagswahl am 22. März die absolute Mehrheit erreichen würde, stünden weit mehr als genug Kandidaten auf der Liste, die in den Landtag einziehen könnten", so Steiniger.
Auch Kandidaten anderer Parteien nicht zugelassen
Auch wenige Kandidierende anderer Parteien wurden nach Angaben des Wahlleiters nicht zugelassen. Betroffen sind: BSW, Die Linke, FDP, Grüne, PdH und Volt. Ein Kandidat der SPD ist verstorben.