An die Coronazeit erinnert sich niemand gerne zurück. Viele Selbstständige und Kleinunternehmer, wie Friseure zum Beispiel, werden aber zur Zeit mit der Lockdown-Vergangenheit konfrontiert.
Sie konnten damals Corona-Soforthilfe beantragen, weil sie ihre Läden schließen mussten. Nun sollen sie das Geld zum Teil zurückzahlen. Eine der Betroffenen ist Patricia Dhainaut, Friseurin aus Schweich.
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Soforthilfen waren laut Bund zu hoch bemessen
Sie hatte damals 8.200 Euro an Soforthilfen erhalten, die ihre laufenden Kosten von 15.000 Euro nur teilweise decken konnten. Nun steht eine mögliche Rückzahlung im Raum, da der Bund argumentiert, die Hilfen seien zu hoch bemessen gewesen. Grund sei, dass viele Betriebe schneller wieder öffnen konnten, als ursprünglich angenommen.
Dhainaut will das nicht hinnehmen. Bei einer Demonstration in Trier am Samstag machte sie mit anderen Betroffenen ihrem Unmut Luft. "Wir haben die Schnauze voll", ruft sie auf dem Demonstrationszug wiederholt ins Mikrofon.
Dhainaut wünscht sich vor allem, dass sich gemeinsam an einen Tisch gesetzt und eine Lösung gefunden wird. Und die sollte ihrer Meinung nach so aussehen, dass die Forderungen eingestellt werden.
In Baden-Württemberg müssen Landeshilfen nicht zurückgezahlt werden
Die Verwirrung ist groß, auch weil es keine einheitliche Regelung gibt. Während in Baden-Württemberg Rückforderungen für ein Landesprogramm ausgesetzt wurden, laufen die Rückforderungen für das Bundesprogramm in allen Bundesländern weiter. Und im Gegensatz zum Nachbarn gab es in Rheinland-Pfalz kein eigenes Landesprogramm.
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Widerpruch und Klage gegen Rückzahlungsforderung möglich
Rechtsexperte Christoph Kehlbach von der ARD-Rechtsredaktion erklärt, dass Betroffene versuchen könnten, gegen die Rückforderungen Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Besonders optimistisch zeigt er sich aber nicht.
Denn während das Landesprogramm in Baden-Württemberg aufgrund missverständlicher Formulierungen in den Bewilligungsbescheiden in Einzelfällen erfolgreich angefochten wurde, sei die Rechtslage beim Bundesprogramm eindeutiger. Dort sei von Anfang an klar kommuniziert worden, dass die Hilfen unter Vorbehalt gewährt wurden und eine spätere Nachprüfung erfolgen würde.
Die Investitions- und Strukturbank sowie der Bundesrechnungshof hätten zudem betont, dass die Rückforderungen notwendig seien, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Gelder zu Unrecht ausgezahlt wurden, so Kehlbach weiter. Dennoch stehe es allen offen, den juristischen Weg zu gehen und zu schauen, ob es im konkreten Fall möglicherweise Fehler bei den Forderungen gab.
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