Unverständnis bei Friseurin aus Frankenthal

Darum müssen Friseure in RLP mehr Corona-Hilfe zurückzahlen als in BW

Es ist zum Haareraufen: Friseurin Corinna Bengel hat Corona-Soforthilfe bekommen und muss jetzt 9.000 Euro zurückzahlen. Ihre Kollegen in Baden-Württemberg trifft es nicht so hart.

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Von Autor/in Heiko Wirtz-Walter

Seit fast 40 Jahren ist Friseurmeisterin Corinna Bengel in Frankenthal selbstständig. Ohne die Corona-Soforthilfe des Bundes hätte sie ihren Laden Anfang 2020, während der Pandemie, schließen müssen. Erst war sie erleichtert wegen der finanziellen Hilfe, jetzt ist sie ernüchtert: Corinna Bengel muss 9.000 Euro zurückzahlen.

Corona-Hilfe "erst geschenkt" und dann zurückgefordert

Ich fühle mich einfach veräppelt.

Die Friseurin versteht die Welt nicht mehr. "Ich schenke ihnen jetzt was und sage: So, das dürfen sie behalten. Und ich komme dann mal so drei Jahre später und sage: So, ich möchte es wieder zurück haben." Corinna Bengel fühlt sich "einfach veräppelt".

Friseure in BW müssen weniger Corona-Hilfen zurückzahlen

Was Corinna Bengel und ihre Kolleginnen und Kollegen zusätzlich ärgert ist, dass Betriebe in Baden-Württemberg weniger Corona-Selbsthilfe zurückerstatten müssen. "Ärgerlich" sei es, dass Betroffene beispielsweise zehn Kilometer weiter, in Mannheim-Sandhofen, anders behandelt würden.

Eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium in Mainz ergab: Für beide Bundesländer gilt, dass nur zu viel bezahlte Corona-Hilfen des Bundes zurückerstattet werden. In Baden-Württemberg gab es allerdings zusätzlich ein spezielles Hilfsprogramm des Landes. Betriebe aus Baden-Württemberg hatten in der Vergangenheit erfolgreich gegen Rückzahlungen aus diesem Landesprogramm geklagt.

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Friseure können wegen Rückzahlungsforderung der Corona-Hilfen klagen

In Rheinland-Pfalz gab es ein solches Landesprogramm nicht. Laut Mainzer Wirtschaftsministerium wird beim Bundesprogramm weiterhin überprüft und gegebenenfalls auch zurückgefordert. Dazu seien die Bundesländer verpflichtet.

Die rheinland-pfälzischen Betriebe können jedoch Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen und dagegen klagen.

Viele Friseure scheuen teuren Weg vors Gericht

Friseurmeisterin Corinna Bengel weiß noch nicht, ob sie klagen wird. Sie sagt, sie habe das Risiko, auf mehreren Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Und müsste am Ende vielleicht trotzdem 9.000 Euro Corona-Soforthilfen zurückzahlen.

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