Bröckelnde Fassaden und Leerstand

Bruchbuden in RLP: Warum Kommunen oft nur zuschauen können

Es gibt sie fast überall in Rheinland-Pfalz: Gebäude, die langsam verfallen. Sie sind vielen ein Dorn im Auge und können zum Sicherheitsrisiko werden. Was können Kommunen tun?

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Schrottimmobilien und Gammelhäuser stehen überall in Rheinland-Pfalz - in Städten wie Mainz, Koblenz oder Landau genauso wie in kleinen Gemeinden. Die Zustände sind erschreckend: Verwahrlosung, Schimmel, kein fließendes Wasser. Oft sind es private Vermieter oder Immobilienfirmen, die diese Häuser verkommen lassen. Städte und Gemeinden haben dort oft wenig Handhabe. Sie können oftmals erst eingreifen, wenn die Gebäude bereits zur Gefahr im öffentlichen Raum geworden sind.

Gefahr im öffentlichen Raum

Wie viele Gebäude in Rheinland-Pfalz betroffen sind, dazu gibt es keine genauen Zahlen. Unstrittig ist aber, dass auch viele Kommunen auf dem Land mit dem Problem zu kämpfen haben. So geht der Westerwaldkreis davon aus, "dass in vielen Gemeinden des Landkreises zumindest eine solche Immobilie anzutreffen ist." Oft seien das leerstehende Häuser, die nach und nach verfallen.

In diesen Fällen können die Bauaufsichtsbehörden Maßnahmen zur Sicherung ergreifen. Zum Beispiel Fenster und Zugänge verschließen, lose Dachziegel entfernen oder ein Grundstück mit einem Zaun absperren.

In Bad Marienberg wird eine Schrottimmobilie abgerissen.
Oft dauert es Jahre, bis Schrottimmobilien abgerissen werden, wie hier das ehemalige Café "Bück dich" in der Innenstadt von Bad Marienberg (Westerwaldkreis).

Sie können auch verbieten, dass ein Haus bewohnt werden darf oder sogar anordnen, dass ein Gebäude ganz oder teilweise abgerissen werden muss. "Die Kosten für den Abriss tragen die Eigentümer", erklärt Andreas Lukas (Grüne), Baudezernent der Stadt Koblenz. Wenn die Eigentümer dafür kein Geld hätten, trügen aber letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten.

Oft fehlt das Geld für die Sanierung von Gammelhäusern

Die Gründe dafür, warum Eigentümer ihre Gebäude nicht sanieren und verfallen lassen, sind aus Sicht der zuständigen Bauaufsichtsbehörden vielfältig. In vielen Fällen liege es daran, dass den Eigentümern das Geld fehle, um die Gebäude in Stand zu halten.

Auch Streitigkeiten unter Erbengemeinschaften können dazu führen, dass lange keine Entscheidung gefällt wird, wie es mit der geerbten Immobilie weitergehen soll. "Oft mangelt es aber auch am Verantwortungsbewusstsein des Grundstückseigentümers oder seines Rechtsnachfolgers", teilt der Westerwaldkreis mit.

Leerstand in Innenstädten von Rheinland-Pfalz

Besonders ärgerlich ist es, wenn Gebäude mitten in den Innenstädten verfallen. In Landau gibt es beispielsweise mehrere denkmalgeschützte Häuser, die von den Eigentümern nicht saniert werden und deshalb leer stehen. Die Stadt hat an den Bauzäunen vor den Häusern Banner mit der Aufschrift "Eigentum verpflichtet" anbringen lassen, um den Missstand anzuprangern.

Auch in Koblenz gibt es einen ähnlichen Fall: Das Münzmeisterhaus in der Altstadt. Die Stadt hatte das historische Gebäude nach eigenen Angaben an einen Investor verkauft, der versprochen hatte, es zu sanieren. Aber über Jahre sei nichts passiert. Die Stadt will das Gebäude deshalb jetzt zurück.

Zurzeit läuft dazu ein Gerichtsverfahren. Denn der Eigentümer verlangt mehr Geld, als er ursprünglich für das Gebäude gezahlt hatte. Er argumentiert, dass der Wert des Gebäudes sich inzwischen verdreifacht habe. Eine Entscheidung steht noch aus.

In Mainz greift die Stadt nun durch

Seit fast 13 Jahren steht ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Augustinerstraße in der Mainzer Altstadt leer und verfällt zunehmend. Nun hat die Stadtverwaltung eine sogenannte "Ersatzvornahme" veranlasst. Dadurch können nun Baufirmen damit beauftragt werden, das Gebäude abzusichern - auch ohne die Zustimmung des Eigentümers. Dieser Schritt wurde nach Jahren des Stillstands umgesetzt, ein einfacher Prozess war das jedoch nicht.

Gammelhaus in der Mainzer Altstadt.
Seit fast 13 Jahren steht das denkmalgeschützte Haus in der Mainzer Altstadt leer und verfällt. Jetzt lässt die Stadt das Gebäude sanieren.

Denn der Gesetzgeber habe ganz bewusst sehr hohe Hürden eingebaut, sagt Marianne Grosse (SPD), Baudezernentin der Stadt Mainz. Das liege daran, dass Deutschland in seiner Geschichte keine guten Erfahrungen mit Enteignung gemacht habe.

Das Eigentum ist grundgesetzlich geschützt!

Deswegen musste die Stadt die Ersatzvornahme gut begründen. Unter anderem damit, dass das Haus denkmalgeschützt ist. Außerdem habe es mehrere Versäumnisse seitens des Eigentümers gegeben.

Dennoch stellt Marianne Grosse klar, "dass der Schutz des Eigentums in unserem Rechtsstaat zum Glück eine sehr große Rolle spielt." Denn auch wenn verfallende Häuser in der Stadt für Unmut sorgen würden, müsse man immer abwägen, ob der Verfall eines Hauses den Entzug des Schutzes von Eigentum rechtfertige. Und oft tue er das eben nicht. 

Kriminelle Geschäfte mit Gammel-Immobilien

Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Gammel-Immobilien für kriminelle Machenschaften genutzt werden, erzählt der Koblenzer Baudezernent Andreas Lukas: "Es gibt auch Eigentümer, die die Notlage von Menschen ausnutzen, die am Wohnungsmarkt keine Chance haben."

Sie brächten "Menschen, die sehr arm sind und vielleicht auch keinen Aufenthaltsstatus haben" in heruntergekommenen Wohnungen unter, oftmals auch auf zu engem Raum. Ziel der Kriminellen sei es, Bargeld oder Sozialleistungen der Mieter abzugreifen. So könne es vorkommen, dass das Jobcenter Miete für eine Wohnung überweise, die eigentlich laut Anordnung des Bauamtes gar nicht bewohnt werden dürfte.

Dahinter steckt schlicht Gier.

Oft werden die Behörden durch Hinweise von Nachbarn darauf aufmerksam. Ergibt sich daraus ein Anfangsverdacht, werden die Gebäude von Bauaufsicht und Ordnungsamt kontrolliert. "Anders als früher, mittlerweile auch ausgerüstet mit Schutzwesten, die schuss- und stichsicher sind", so der Baudezernent. Er war schon bei vielen dieser Einsätze dabei. Bei einem davon habe ihm eine junge Frau erzählt, dass sie dem Vermieter pro Woche 600 Euro in bar zahlen müsse.

Kriminellen ist kaum beizukommen

In Koblenz fällt diese Masche immer wieder auf, weil die Behörden sich dort inzwischen verstärkt miteinander austauschen, erklärt Lukas. Trotzdem: Mit behördlichen Auflagen und Bußgeldbescheiden sei den Kriminellen kaum beizukommen, sagt Lukas.

Denn die Verfahren dauerten lange und oft stehe am Ende nur ein bescheidenes Bußgeld. "Diese Menschen verdienen so viel Geld mit ihren Geschäften, dass sie das meiner Meinung nach locker wegstecken können." Für Lukas ist das aber kein Grund aufzugeben: "Mich persönlich spornt das an, weil ich mir sicher bin: Wenn wir hartnäckig sind und an diesen Personen dranbleiben, dann werden wir langfristig gewinnen."

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