Dem Düsseldorfer Wagenbauer Tilly wird derzeit wegen "Verunglimpfung der russischen Staatsorgane" in Moskau der Prozess gemacht. Anlass ist unter anderem ein Motivwagen vom Rosenmontagszug 2025. Hinter dem Schriftzug "Hitler-Stalin-Pakt 2.0" schütteln sich US-Präsident Trump und Präsident Putin die Hand und zerquetschen dabei den ukrainischen Präsidenten Selenskyi.
SWR Aktuell: Ist das von der Kunstfreiheit gedeckt?
Egzona Hyseni, SWR Redaktion Recht und Justiz: Satire darf provozieren, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Genau das ist ja auch der Sinn der Fastnachts-Umzüge. Die Umzugswagen fallen grundsätzlich unter die Meinungs- und Kunstfreiheit, sind also vom Grundgesetz geschützt. Nach deutschem Recht wäre Tillys Motivwagen grundsätzlich von der Kunstfreiheit gedeckt. Es gilt: Im Zweifel für die Kunstfreiheit. Aber die Kunstfreiheit ist nicht grenzenlos. Das Problem: Die Grenzen sind aber nicht eindeutig. Das macht die Sache juristisch so schwierig.
SWR Aktuell: Wo sind denn die Grenzen eindeutig? Was darf auf einem Motivwagen zur Fastnacht auf keinen Fall gezeigt werden?
Egzona Hyseni: Eine wichtige Grenze ist das Persönlichkeitsrecht der Person, die da dargestellt wird. Wenn es in der Darstellung zum Beispiel gar nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch darum, die Person zu beleidigen und zu diffamieren, dann könnte so eine Grenze erreicht sein. Außerdem ist es grundsätzlich verboten, NS-Symbole zu verwenden, wie zum Beispiel Hakenkreuze. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sofort erkennbar ist, dass das Symbol kritisch oder künstlerisch eingesetzt wurde, etwa zur politischen Satire. Wenn ein Film über die NS-Zeit gedreht oder ein Theaterstück gespielt wird, ist es erlaubt, Hakenkreuze zu zeigen. Letztlich muss das in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Für die Wagenbauer bleibt also immer ein kleines Restrisiko, wenn sie solche Symbole zeigen.
SWR Aktuell: Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Freiheit der Kunst geregelt. Wird das Gesetz bei Fastnacht und Karneval genauso ausgelegt?
Egzona Hyseni: Ja, das Grundgesetz gilt natürlich auch an Fastnacht. Aber bei den Fastnachtsumzügen geht es ja auch gerade darum, bewusst zu überzeichnen und zu überspitzen, um Kritik rüberzubringen. Das berücksichtigen die Gerichte bei der Bewertung, ob etwas noch von der Kunstfreiheit gedeckt ist oder nicht.
SWR Aktuell: 2018 wurde der Paragraf "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" abgeschafft. Das heißt, in Deutschland ist das nicht mehr strafbar. Und bei Fastnacht geht es ja gerade darum die Obrigkeit zu kritisieren und lächerlich zu machen. Gibt es auch da Grenzen des Erlaubten?
Egzona Hyseni: Der spezielle Straftatbestand ist abgeschafft, das stimmt. Aber: Trotzdem gelten die normalen Grenzen weiter. Und dazu kommt: Politiker müssen mehr Kritik und Satire aushalten als Privatpersonen. Ihre Persönlichkeitsrechte treten in der Abwägung häufiger hinter der Kunst- und Meinungsfreiheit zurück. Wenn es aber gar nicht mehr um Kritik geht, sondern nur noch darum, jemanden herabzuwürdigen und zu diffamieren, dann ist auch hier eine Grenze erreicht.