Frauenhäuser in der Westpfalz besorgt

Gewalt gegen Frauen: Gewalttätige Väter bekommen oft mehr Rechte als schutzsuchende Opfer

Steigende Fälle häuslicher Gewalt und überlastete Einrichtungen. Doch nicht nur das erschwert den Frauenhäusern in der Westpfalz den Schutz von Frauen und Kindern.

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Von Autor/in Maren Kaps

Kein Geld, kein Personal und steigende Zahlen häuslicher Gewalt - dieser Alltag prägt die Arbeit der Frauenhäuser in der Westpfalz. Trotz der Unterfinanzierung und fehlender Ressourcen steht jedoch immer der Schutz der Frauen vor gewalttätigen Männern im Mittelpunkt der Häuser und beschäftigt die Hilfe-Teams.

Denn gerade bei Müttern bereitet der Schutz der Frauen den Frauenhäusern in der Westpfalz immer mehr Sorgen. Was sie besonders beschäftigt, sind die Umgangs- und Sorgerechtsverfahren bei Eltern mit geteiltem Sorgerecht, erklärt Anna Raab, Leiterin des Frauenhauses in Kaiserslautern. Die Situation verschärfe sich seit Jahren. Gesetze erlauben Vätern den Umgang mit ihren Kindern, egal wie die Beziehung zur Mutter ist - gewalttätig oder nicht. Die Umgangs- und Sorgeregelungen eines Elternteils können bisher nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt, aber nicht, wenn ein Elternteil betroffen ist.

Raab verdeutlicht das an einem Beispiel: Eine Frau mit Kind und geteiltem Sorgerecht aus Berlin bekommt Schutz im Frauenhaus Kaiserslautern. Stellt der Vater einen Antrag auf Umgang mit dem Kind, wird das Amtsgericht vor Ort zuständig - und der Vater erfährt, dass Frau und Kind in Kaiserslautern sind. "Dann können wir die Frau nicht mehr schützen", sagt Raab.

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Wird der Umgang mit dem Kind vom Gericht gewährt, müssen Frauen oft die Treffen organisieren, obwohl sie sich gerade aus der Gewaltsituation befreien wollen, so Göke. Von ihnen werde erwartet, die Rolle der von Gewalt Betroffenen zu verlassen und als Elternteil zu agieren. "Da wird den Frauen schon sehr viel abverlangt", so Göke.

Yvonne Rothenberger vom Frauenhaus Donnersbergkreis ergänzt, es gehe hierbei auch um eine Vorbildfunktion: "Was vermitteln wir unseren Kindern, wenn jemand, der Gewalt ausübt, mehr Rechte hat als die Betroffenen?" Das Umgangsrecht dürfe nicht auf Kosten der Sicherheit von Frauen und Kindern gehen. Nicht zu vergessen, dass die Atmosphäre der Gewalt in der Familie auch Auswirkungen auf die Kinder hat.

Gewalt an Frauen: Bundesjustizministerin fordert Reform des Umgangsrechts

Das Problem wurde bereits auf Bundesebene erkannt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) forderte im Sommer eine Gesetzesreform, die gewalttätigen Elternteilen das Sorge- und Umgangsrecht erschweren soll. Es solle gelten: "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur unter Aufsicht."

Hubig möchte also die Regelung auf Gewalt gegen den anderen Elternteil und psychische Gewalt ausweiten. Zusätzlich sollen Anti-Gewalt-Trainings für Täter und eine erleichterte Befreiung von gemeinsamen Mietverträgen Betroffenen helfen. Elektronische Fußfesseln seien ein ergänzendes Mittel. Allerdings sei mit einzelnen Maßnahmen die Gewalt gegen Frauen nicht in den Griff zu bekommen.

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Die Frauenhäuser in der Westpfalz sehen das ähnlich. Sie wünschen sich deshalb vor allem Gerichte, die das Thema berücksichtigen. Ein erster Ansatz seien Umgangsleitfäden, die als Handlungsempfehlung Gerichte sensibilisieren sollen. Doch viele Richterinnen und Richter würden diese nicht verpflichtend anwenden, was die Schutzwirkung begrenze.

"Es fehlt an verpflichtenden Fortbildungen, damit Gerichte Gewaltbeziehungen besser verstehen können", so Raab vom Frauenhaus Kaiserslautern. Denn an den Gerichten würden allgemein noch sehr patriarchale Strukturen herrschen und Frauen in den Umgangs- und Sorgerechtsverfahren benachteiligt werden. "Und die Gesellschaft wird derzeit konservativer", betont Raab, "damit wird unsere Arbeit nicht einfacher."

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Maren Kaps
Maren Kaps, SWR Aktuell Studio Kaiserslautern

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