Urteilsverkündung nach sieben Prozesstagen

Zugbegleiter: Prozess endet mit zehn Jahren Haft, Familie will vor Bundesgerichtshof ziehen, Mahnmal für Serkan Çalar

Der Zugbegleiter Serkan Çalar wird vergangenen Februar in einem Zug bei Landstuhl im Kreis Kaiserslautern mit Schlägen lebensgefährlich verletzt. Zwei Tage später stirbt er im Krankenhaus. Die Infos zum Prozess in Zweibrücken und alles, was darüber hinaus passiert, lesen Sie hier im Blog.

Teilen

Stand

Heute Plädoyers vor dem Landgericht Zweibrücken erwartet

Vor dem Landgericht Zweibrücken sollen heute ab 9 Uhr im Prozess um den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar bei Landstuhl die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil könnte noch diese Woche, voraussichtlich am Donnerstag, fallen. Die Familie des getöteten Zugbegleiters hat angekündigt, der Verhandlung von nun an fernzubleiben. Sie kritisiert, dass das Gericht bislang nicht erkennen lässt, ob eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags in Betracht kommt. Aktuell ist der 26-jährige Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Der Richter hat in der Verhandlung aber darauf hingewiesen, dass ein rechtlicher Hinweis auf einen anderen Tatvorwurf auch noch nach den Plädoyers möglich wäre.

Der Zugbegleiter Serkan Çalar war im Februar von einem Fahrgast mit mehreren Faustschlägen attackiert worden und starb an den Folgen der Verletzungen. Der Angeklagte hat die Schläge eingeräumt, bestreitet aber, dass er den Zugbegleiter töten wollte.

Prozesstag beendet: Familie des Zugbegleiters will Prozess ab sofort fernbleiben

Der sechste Prozesstag am Landgericht Zweibrücken ist vorbei. Unser Reporter Andreas Kahlmeyer war erneut vor Ort und fasst den Tag zusammen.

Die Familie des getöteten Zugbegleiters hat angekündigt, dem Prozess ab sofort fernzubleiben. Hintergrund ist, dass die Kammer bislang keinen rechtlichen Hinweis gegeben hat, ob aus ihrer Sicht eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags in Betracht kommt. Der Richter sagte in seiner Begründung mehrfach, dass ein solcher Hinweis aber auch noch jederzeit vor dem Urteil kommen könnte. Selbst nach den Plädoyers sei das noch möglich. Das hätte dann allerdings die Konsequenz, dass die Beweiserhebung erneut geöffnet werden müsse, damit die Verteidigung entsprechend reagieren könne. Die Angehörigen zeigten sich darüber enttäuscht und erklärten, sie fühlten sich nicht angemessen berücksichtigt. Nach ihrer Wahrnehmung werde mehr Rücksicht auf den Angeklagten genommen als auf die Opferfamilie.

Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann könnten bereits die Plädoyers gehalten werden.

Kammer lehnt weitere Registerabfragen ab

Die Strafkammer hat einen Beweisantrag der Nebenklage auf Einholung von Polizei- und Registerauskünften aus Albanien und Nordirland zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der Antrag bereits unzulässig, weil er ausschließlich auf mögliche Rechtsfolgen und damit auf das Strafmaß abziele. Für solche Anträge sei die Nebenklage nicht antragsberechtigt.

Darüber hinaus sieht die Kammer auch inhaltlich keinen Anlass für weitere Nachforschungen. Aus Deutschland, Griechenland, Luxemburg und Großbritannien lägen bereits Auskünfte vor, die keine Einträge ergeben hätten. Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, dass weitere Anfragen in Albanien oder Nordirland zu neuen Erkenntnissen führen könnten.

Hinsichtlich Albaniens verwies das Gericht darauf, dass sich der Angeklagte dort lediglich zeitweise und nicht dauerhaft aufgehalten habe. Für Nordirland gebe es nach Aktenlage nicht einmal Anhaltspunkte, dass er sich jemals dort aufgehalten habe.

Sachverständiger: Angeklagter voll schuldfähig

Ein psychiatrischer Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten keine psychische Erkrankung festgestellt werden kann, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätte. Weder gebe es Hinweise auf eine hirnorganische Störung, eine Intelligenzminderung, eine Psychose - etwa eine Schizophrenie - noch auf eine Suchterkrankung oder Abhängigkeit.

Auch eine Persönlichkeitsstörung liege nach Einschätzung des Gutachters nicht vor. Zwar habe der Angeklagte bestimmte Auffälligkeiten und Persönlichkeitszüge gezeigt, diese reichten aus psychiatrischer Sicht jedoch nicht für eine entsprechende Diagnose aus.

Der Sachverständige beschrieb den Angeklagten als ehrgeizig und zielorientiert. Gleichzeitig bescheinigte er ihm eine geringe Frustrationstoleranz und Defizite im Umgang mit Misserfolgen oder Zurückweisungen. Zudem habe er eine gewisse Anspruchshaltung gegenüber seinem Umfeld und neige dazu, die eigene Sichtweise als allgemeingültig anzusehen. Es gebe narzisstische und egozentrische Persönlichkeitszüge, jedoch keine narzisstische Persönlichkeitsstörung.

Auffällig sei außerdem eine geringe Stresstoleranz. In Belastungssituationen neige der Angeklagte dazu, sich zurückzuziehen oder depressive Reaktionen zu zeigen. Als Beispiele nannte der Gutachter Nahrungsverweigerung sowie einen Suizidversuch im Jahr 2021.

Der Sachverständige setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob zum Tatzeitpunkt eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorgelegen haben könnte. Zwar verwies er auf impulsive Persönlichkeitsanteile, Belastungen durch Geldsorgen und Jobverlust sowie Erinnerungslücken des Angeklagten. Diese seien jedoch schwer zu bewerten und eher als Verdrängung oder Verleugnung der Tat zu verstehen. Der Angeklagte habe selbst geäußert, ihm komme das Geschehen "wie ein Albtraum" vor.

Gegen eine vorübergehende tiefgreifende Bewusstseinsstörung spreche nach Einschätzung des Gutachters insbesondere das Verhalten nach der Tat. Denn es sei eine schnelle Beruhigung erkennbar gewesen.

Der Sachverständige hält den Angeklagten daher für voll schuldfähig. Auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme aus seiner Sicht nicht in Betracht, da dafür keine medizinische Grundlage bestehe.

Weitere Ergebnisse von Beweisanträge verkündet

Mehrere Beweisanträge der Nebenklage wurden von der Strafkammer bearbeitet und die Ergebnisse verkündet.. Darunter war auch der Antrag, Auskünfte aus Strafregistern und polizeilichen Datenbanken verschiedener Länder einzuholen. Nach Angaben der Kammer ergaben die Abfragen jedoch keine relevanten Erkenntnisse. Weder im griechischen, luxemburgischen oder britischen Strafregister noch im deutschen Bundeszentralregister fanden sich Einträge zum Angeklagten.

Zuständige Dolmetscherin wird nicht ausgetauscht

Die Strafkammer hat den Befangenheitsantrag gegen die Dolmetscherin als unbegründet zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte ihr unter anderem vorgeworfen, Inhalte verkürzt oder erweitert wiedergegeben sowie eigene Interpretationen eingefügt zu haben.

Das Gericht betonte, dass eine Ablehnung eines Dolmetschers nur dann gerechtfertigt sei, wenn objektive Gründe Zweifel an dessen Neutralität oder Arbeitsweise begründen. Gerade weil die Arbeit eines Dolmetschers nur eingeschränkt überprüft werden könne, genieße das Vertrauen in dessen Tätigkeit besonderen Schutz. Die Dolmetscherin habe in ihrer Stellungnahme nachvollziehbar dargelegt, keine Inhalte verfälscht zu haben. Nur vorsätzliche Fehlübersetzungen könnten einen Ablehnungsgrund darstellen.

Mittagspause am Landgericht Zweibrücken

Jetzt geht es in die Mittagspause. Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten noch zum Antrag des Anwalts der Opferfamilie Stellung genommen. Er sagte, dass es fraglich sei, ob die Nebenklage überhaupt die Möglichkeit habe, einen Antrag zu stellen, dass ein rechtlicher Hinweis erteilt wird. Denn die Entscheidung über solche Hinweise läge grundsätzlich beim Gericht. Das müsste das Gericht dann so früh wie möglich mitteilen. Nachdem das noch nicht passiert ist, geht der Verteidiger davon aus, dass das Gericht diesen Hinweis nicht für nötig hält.

Der Anwalt der Opferfamilie hatte zuvor beantragt, dass das Gericht den Hinweis geben möge, dass aufgrund der bisherigen Aussagen durchaus auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht käme.

Angeklagter offenbar durchaus geübt im Kämpfen

Unser Reporter Andreas Kahlmeyer ist auch heute wieder beim Prozess in Zweibrücken und fasst den Vormittag zusammen:

Anwalt der Opferfamilie beantragt Hinweis, dass auch Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes möglich ist

Der Anwalt der Opferfamilie hat soeben einen weiteren Antrag gestellt:

Darin bittet er das Gericht, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht komme. Als Begründung führt der Anwalt an, dass ein Tötungsvorsatz zu erkennen sei. Denn es habe sich nicht um eine Tat im Affekt gehandelt. Der Angeklagte habe mehreren Zeugen zufolge immer wieder gesagt, er sei Boxer und entsprechende Konsequenzen angedroht. Außerdem habe er mit jedem weiteren Schlag das Risiko das Opfer zu töten immer mehr in Kauf genommen. Zudem habe der Einsatztrainer der Polizei gesagt, der Angeklagte habe mit voller Wucht zugeschlagen und dabei keinerlei Hemmungen gehabt. Selbst Polizisten in Ausbildung falle es schwer, im Training voll zuzuschlagen.

Polizeieinsatztrainer: "Angeklagter hat durchaus Kenntnisse - entweder vom Kampfsport oder von der Straße"

Inzwischen hat der Prozesstag am Landgericht Zweibrücken begonnen. Als erstes hat der Leiter des Schieß- und Einsatzzentrums der Polizei in Enkenbach-Alsenborn ausgesagt. Er ist Einsatztrainer mit den Spezialgebieten Abwehr, Zugriffs- und Festnahmetraining.

Er sagte, der Angeklagte habe geschwungene Schläge eingesetzt. Das sei für geübte Kampfsportler eher unüblich. Die würden eher gerade Schlagtechniken verwenden. Man könne aber an den Bewegungen des Angeklagten erkennen, dass er sein gesamtes Körpergewicht in die Schläge hineinbringe, er habe diese mit hoher Kraft ausgeführt. Das zeige, dass er durchaus geübt sei und über ein gutes Körpergefühl verfüge. Zudem habe er eine relativ stabile Stellung eingenommen und die Gegenbewegung des Zugbegleiters abgeblockt. Das wiederum sei ein Zeichen dafür, dass der Angeklagte durchaus über eine gewisse Erfahrung verfügt, denn so etwas müsse man üben, so der Polizist.

Beim Angeklagten seien während der Schläge keine Hemmungen zu sehen gewesen. Abschließend sagte der Polizeibeamte, dass der Angeklagte kein Top-Kampfsportler sei, aber durchaus irgendwelche Kenntnisse habe müsse - sei es vom Kampfsport oder von der Straße.

Beginn von Prozesstag 6 verzögert sich

Der Beginn des Prozesstages verzögert sich. Die Gründe sind bisher nicht bekannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wann es losgeht.

Prozesstag 6: Zwei Sachverständige sollen aussagen

Um 9 Uhr beginnt Prozesstag Nummer 6! Unter anderem werden heute zwei Sachverständige aussagen.

Im Mittelpunkt steht nämlich die Frage, ob der Angeklagte als professioneller Boxer gilt. Davon hängt ab, wie schwer das Gericht die Tat bewertet. Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätte ein Profi seine eigene Kraft besser einschätzen und den tödlichen Ausgang vorhersehen können.

Fünfter Prozesstag beendet

Der fünfte Verhandlungstag im Prozess um den getöteten Zugbegleiter ist beendet. Am Freitagmorgen wird das Verfahren vor dem Landgericht Zweibrücken fortgesetzt.

Dann sollen weitere Sachverständige gehört werden. Unter anderem wird ein Ausbilder der saarländischen Polizei erwartet. Er soll das Tatvideo analysieren und eine Einschätzung dazu abgeben, ob die Bewegungsabläufe des Angeklagten auf Kampfsporterfahrung hindeuten.

Diskussion um Bewertung der Schläge

Am Rande des fünften Prozesstages zeigte sich der Anwalt der Nebenklage, Yalçın Tekinoğlu, mit Teilen der Aussage des Kriminalbeamten nicht einverstanden. Der Ermittler hatte am Morgen die Auffassung vertreten, die Schläge könnten auch von einem Laien ausgeführt worden sein. Tekinoğlu widerspricht dieser Einschätzung. Am Freitag soll ein Sachverständiger die Schläge analysieren.

Rechtsmedizinisches Gutachten vorgestellt

Eine Rechtsmedizinerin des Universitätsklinikums Homburg stellte die Ergebnisse der Untersuchungen am Angeklagten und am Opfer vor. Beim Angeklagten seien kurz nach der Tat Schürfungen, Rötungen und Hämatome an Handrücken und Knöcheln festgestellt worden. Die Verletzungen seien mit Faustschlägen gegen eine andere Person vereinbar. Ein Drogentest habe lediglich Hinweise auf einen zurückliegenden Cannabiskonsum ergeben. Andere Substanzen seien nicht nachgewiesen worden.

Bei der Obduktion des Opfers stellten die Rechtsmediziner zahlreiche Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung fest. Dokumentiert wurden unter anderem Hämatome und Einblutungen im Gesichts- und Kopfbereich sowie schwere Blutungen in mehreren Bereichen des Gehirns. Die Sachverständige berichtet, dass die Hirnkammern vollständig mit Blut gefüllt gewesen seien und die Hirnwindungen bereits plattgedrückt wurden. Hinweise auf Vorerkrankungen als Ursache für die Blutungen habe es nicht gegeben. Die Todesart sei deshalb als nicht natürlich eingestuft worden.

Anhand der Videoaufnahmen habe sie vier Faustschläge gegen den Kopf des Opfers erkannt. Welcher Schlag letztlich die tödliche Hirnblutung ausgelöst habe, lasse sich jedoch nicht feststellen. Aus medizinischer Sicht komme grundsätzlich jeder der Schläge infrage. Die Sachverständige erklärt, dass bereits Faustschläge gegen den Kopf ausreichen können, um durch die Bewegung des Gehirns im Schädel feine Blutgefäße reißen zu lassen.

Nach ihrer Einschätzung sei eine sofortige Bewusstlosigkeit durch die Schläge erklärbar. Normalerweise würde eine betroffene Person nach kurzer Zeit wieder zu sich kommen. In diesem Fall habe die anschwellende Hirnblutung jedoch zu einem immer stärkeren Druck im Schädel geführt. In der Folge seien nach und nach die Hirnfunktionen und später weitere Organe ausgefallen. Als das Opfer in die Uniklinik eingeliefert wurde, habe es bereits keine Reaktionen mehr gezeigt.

Luxemburger Polizist schildert aggressiven Einsatz mit Angeklagtem

Mit einem Luxemburger Polizeibeamten wird ein weiterer Vorfall aus dem Leben des Angeklagten thematisiert. Er berichtet von einem Einsatz Ende Januar 2025 im Bahnhofsviertel von Luxemburg. Dort soll sich der Angeklagte mit Sicherheitspersonal an einer Schule angelegt und die Örtlichkeit nicht verlassen haben wollen.

Laut dem Beamten habe der Mann zunächst seine Personalien nicht herausgeben wollen, auf Fragen häufig mit Gegenfragen reagiert und sich zunehmend aggressiv verhalten. Als die Polizisten ihn mitnehmen wollten, habe er sich gewehrt. Die Beamten hätten ihn zu Boden bringen und fesseln müssen. Auf dem Weg zur Dienststelle soll er mehrfach gegen die Trennwand des Polizeifahrzeugs getreten und sich erneut losgerissen haben.

Wegen seines Verhaltens sei schließlich ein in Luxemburg selten angewandter "Arrest wegen Raserei" angeordnet worden - eine Form des vorübergehenden Polizeigewahrsams für besonders aggressive Personen.

Besonders aufgefallen sei ihm, dass sich das Verhalten des Angeklagten schlagartig geändert habe, nachdem ihm erklärt worden sei, dass er die Arrestzelle verlassen könne, sobald er sich beruhige. Von einem Moment auf den anderen habe er kooperiert. Nach rund 20 Minuten sei er wieder entlassen worden. Die Nebenklage fragt anschließend nach möglichen Verbindungen zu Kampfsportvereinen in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes. Konkrete Erkenntnisse dazu hat der Polizist nicht.

Auch am fünften Prozesstag gibt es Beweisanträge

Der Anwalt der Nabenklage hat erneut weitere Beweisanträge gestellt. Er möchte, dass die beiden Polizisten aus dem Zug angehört werden, in dem der Angeklagte zuvor auffällig geworden war. In dem TGV gab es keine Überwachung - das sei in TGVs nicht üblich - deshalb könnten die beiden Frauen Erkenntnisse zu dem Vorfall liefern. Unter anderem gehe es der Nebenklage dabei um mutmaßlich frauenfeindliche Kommentare des Angeklagten und darum, wie er sich - offenbar um sich einer Ticketkontrolle zu entziehen - auf einer Toilette in dem Zug "verschanzt" haben soll. Eine der Frauen sei Griechin und habe versucht den Angeklagten auf Griechisch zu beruhigen. Das sei ihr aber nicht gelungen - er sei weiterhin aggressiv gewesen. Das zeige, dass eine "Sprachbarriere kein Grund für sein Verhalten im Zug bei Landstuhl" sein könne.

Angeklagter randalierte in Zelle und verweigerte Nahrung

Gerade wurden zwei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Wittlich befragt. In beiden Einrichtungen war der Angeklagte untergebracht. Direkt nach der Tat war der Angeklagte zunächst in der JVA Zweibrücken. Dort habe er im Erstgespräch zunächst aufgesetzt und "maskenhaft" gewirkt. Als er dann erfahren habe, dass das Opfer verstorben ist, habe sich die Situation geändert, so der JVA-Mitarbeiter aus Zweibrücken. Er habe angefangen zu weinen und immer wieder gefragt, ob der Zugbegleiter wirklich verstorben sei.

In seiner Zelle habe der Angeklagte dann mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und sich im Bett hinter der Matratze versteckt. Außerdem habe er Möbel zerstört, eine Edelstahltoilette aus der Wand und ein Fenster aus seinem Rahmen gerissen. Im Hosenbund hätten JVA-Mitarbeiter dann den Teil einer Fliese entdeckt.

Da weder eine Eigen-, noch eine Fremdgefährdung ausgeschlossen werden konnte, habe man den Angeklagten in eine gesonderte Zelle ohne Möbel und mit Kameraüberwachung verlegt.

Angeklagter verweigert in JVA Wittlich zunächst die Nahrung

Nach etwa einer Woche in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken sei der Angeklagte dann in die JVA nach Wittlich verlegt worden. Eine Mitarbeiterin von dort schilderte vor Gericht, wie sie ihn erlebt hat.

Mitte Februar habe der Angeklagte begonnen, die Nahrung zu verweigern. Ein Psychiater habe daraufhin beim Angeklagten eine Selbsttötungsabsicht festgestellt. Auch ein schwerer depressiver Zustand sei im Krankenhaus der JVA diagnostiziert worden. Als eine Zwangsernährung im Raum stand, habe der Angeklagte mit seiner Mutter und seiner Schwester gesprochen. Die hätten ihm "die Leviten gelesen" und ihm gesagt, dass die Familie hinter ihm stünde. Daraufhin habe er angefangen zu essen und zu trinken.

Angeklagter ändert Verhalten komplett

Nachdem er ein weiteres Medikament gegen Depressionen erhalten habe, habe sich sein Zustand erheblich verbessert, so die Mitarbeiterin der JVA. Er sei dann unauffällig gewesen, höflich, freundlich und zugewandt. Außerdem hätte er einen Deutschkurs belegt, einen Gitarrenkurs gemacht und am Sport teilgenommen. Die Mitarbeiter beschrieben ihn daraufhin als "Mustergefangenen", der allen Anweisungen sofort nachgekommen sei und sich auch mit den Mitgefangenen verstanden habe. Die JVA-Mitarbeiterin sagte außerdem, dass der Angeklagte sehr intelligent und ein "Überflieger" sei. Von der "normalen Klientel" hebe er sich sehr deutlich ab. Als er die JVA Wittlich verlassen habe, habe er gesagt, er sei kein Monster und es sei ein Unfall gewesen.

Das ist bisher beim fünften Verhandlungstag passiert

Unser Kollege Andreas Kahlmeyer aus dem SWR-Studio Kaiserslautern ist auch heute wieder bei dem Prozess dabei. Er fasst für Sie den bisherigen Tag zusammen:

Kripobeamter schätzt: Schläge hätte auch ein Laie so anbringen können

Heute hat als erstes ein Beamter der Kriminalpolizei Kaiserslautern ausgesagt. Unter anderem ist es erneut darum gegangen, ob der Angeklagte möglicherweise Boxer sein könnte. Der Polizeibeamte selbst hat 15 Jahre lang Kickboxen betrieben. Er schätzt, dass jeder sportliche Mensch, der Box- oder MMA-Videos schaut, diese Schläge hätte anbringen können. Ein trainierter Profi sei der Angeklagte eher nicht, vielleicht ein Amateur, so die Aussage. Der erste Schlag, mit dem der Angeklagte den Zugbegleiter an der Seite des Kopfes getroffen hat, spreche ebenfalls eher für einen Laien. Denn ein geübter Boxer hätte, so der Polizeibeamte, wohl eher einen geraden Schlag angebracht, da dieser effektiver sei, technisch aber keinen Unterschied mache.

Rechtsmedizinsiches Gutachten wird vorgestellt

Der Prozess in Zweibrücken geht weiter. Für heute ist das gerichtsmedizinische Gutachten angekündigt. Außerdem werden verschiedenen Zeugen gehört, darunter JVA-Mitarbeiter und Polizisten aus Luxemburg.

Für heute ist der Prozesstag beendet

Morgen geht es hier wieder weiter. Dann sind unter anderem Mitarbeiter der JVAs in Wittlich und Zweibrücken geladen. Auch Polizisten aus Luxemburg sollen aussagen. Außerdem wird das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt.

Nebenklage reicht erneut Anträge ein

Nachdem die Nebenklage zu Beginn des heutigen Tages einen Befangenheitsantrag gegen die Dolmetscherin des Angeklagten gestellt hat, hat diese nun bis Freitag Zeit, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Nebenanklage stellte die Unparteilichkeit der Dolmetscherin infrage.

Außerdem forderte die Nebenklage in einem Beweisantrag, Auskünfte über polizeiliche Einträge des Angeklagten aus England, Nordirland und Albanien einzuholen. Begründet wird dies mit Vorfällen in Luxemburg - darunter auf einem Parkplatz, in einem Zug und an einer Turnhalle-, die die Gefährlichkeit des Angeklagten untermauern sollen. Laut der Nebenklage sei die Auskunft unerlässlich, um ein umfassendes Bild seines Verhaltens zu erhalten.

Der vorsitzende Richter erklärte jedoch, dass bereits Auskünfte aus dem britischen Strafregister eingeholt worden seien, die keine Einträge enthielten. Er wies zudem darauf hin, dass das Anfordern von Ermittlungsakten aus dem Ausland unüblich sei, da die Unschuldsvermutung gilt und Ermittlungen allein keine Verurteilung darstellen.

Die Nebenklage betonte hingegen, dass es im aktuellen Fall um die Beurteilung einer Tat gehe, bei der der Angeklagte wenige Stunden zuvor auffällig gewesen sei. Sie verwies auf mehrere Einträge aus Luxemburg und argumentierte, es sei notwendig, zu prüfen, ob der Angeklagte häufiger in körperliche Auseinandersetzungen verwickelt war. Das Gericht wird nun über die Zulässigkeit der Beweisanträge entscheiden.

Prozesstag neigt sich dem Ende zu

SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer war auch am vierten Verhandlungstag vor Ort. Hier fasst er die wichtigsten Entwicklungen des Tages zusammen:

Sanitäter hat Zugbegleiter reanimiert

Anschließend sagte ein Notfallsanitäter aus. Er war Teil der Besatzung des ersten Rettungswagens am Einsatzort. Die genaue Einsatzstelle sei für die Rettungskräfte zunächst nicht klar gewesen, da in der Meldung kein Gleis genannt worden sei. Erst ein Bahnmitarbeiter habe die Einsatzkräfte zu dem Bahnsteig geführt und ihnen zugerufen.

Als die Rettungskräfte eintrafen, habe die Bundespolizei bereits mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Diese habe er übernommen und bis zum Eintreffen des Notarztes fortgeführt. Nach etwa zehn bis 15 Minuten sei es gelungen, einen sogenannten Spontankreislauf wiederherzustellen. Erst während des Transports habe er erfahren, dass dem Einsatz nicht nur ein Gerangel, sondern nach Zeugenaussagen auch drei Schläge gegen den Kopf des Zugbegleiters vorausgegangen sein sollen.

Soldat schildert Schläge gegen Zugbegleiter und erkennt Kampfsport-Techniken

Am Nachmittag sagte ein Soldat als Zeuge aus. Er war nach eigenen Angaben auf dem Weg zur Kaserne und saß im Zug, als sich ein lautstarker Streit zwischen dem Zugbegleiter und dem Angeklagten entwickelte. Zunächst habe es ein Wortgefecht gegeben. Nach gegenseitigen Schubsern habe der Angeklagte dem Zugbegleiter drei gezielte Schläge gegen den Kopf versetzt. Der Zugbegleiter sei daraufhin sofort zusammengebrochen und nicht mehr ansprechbar gewesen.

Der Zeuge, selbst Kampfsportler mit Erfahrung im Ringen, MMA und Boxen, half anschließend bei der Versorgung des Mannes. Als er den Verletzten in die stabile Seitenlage gebracht habe, sei ihm das Ausmaß der Situation bewusst geworden.

Besonders ausführlich äußerte sich der Zeuge zu den Schlägen selbst. Aus seiner Sicht habe der Angeklagte typische Bewegungen aus dem Kampfsport gezeigt. Er habe eine Kampfstellung eingenommen, einen sicheren Stand gehabt und gezielt zum Kopf geschlagen. Zudem habe der Angeklagte betont, Boxer zu sein. Als der Zugbegleiter bereits am Boden lag, soll der Angeklagte laut dem Zeugen geäußert haben, dass dieser schauspielere.

Nach Pause: Schwester sagt weiter aus

Nach einer kurzen Pause wurde die Schwester des Angeklagten weiter vernommen. Sie schilderte, dass ihrem Bruder schon als Kind persönliche Distanz sehr wichtig gewesen sei. Er habe darauf bestanden, dass niemand in seinen persönlichen Raum eindringt. Wenn jemand mit ihm gesprochen hat, habe er es nicht gemocht, berührt zu werden. Außerdem berichtete sie, dass er seine Social-Media-Konten immer wieder gelöscht und später neu angelegt habe. Außerdem bedankte sich der Anwalt der Familie des verstorbenen Zugbegleiters bei der Schwester für ihre Anteilnahme. 

Schwester des Angeklagten spricht Angehörigen Mitgefühl aus

Die Schwester des Angeklagten hat vor Gericht dessen Lebensweg und psychische Probleme geschildert. Sie beschrieb ihn als guten Schüler, sportlichen und sozial eingestellten Menschen. Aggressives Verhalten habe sie bei ihm nie erlebt. Alkohol sei Zuhause tabu gewesen. Zudem erklärte sie, ihr Bruder habe keinen Kampfsport betrieben, sondern lediglich Krafttraining gemacht.

Nach dem Studium in England hätten berufliche Rückschläge und finanzielle Verluste durch Kryptowährungen zu einer zunehmenden Krise beim Angeklagten geführt.

2021 habe der Angeklagte einen Suizidversuch unternommen und sei anschließend zeitweise psychiatrisch behandelt worden. Später habe er sich durch eine Arbeitsstelle in Luxemburg zunächst stabilisiert. Nachdem sein Arbeitsvertrag dort nicht verlängert worden sei, habe sich sein Zustand erneut verschlechtert.

Auch die Zeit kurz vor der Tat war Thema ihrer Aussage. Als ihr Bruder plötzlich nicht mehr erreichbar gewesen sei, habe sich die Familie Sorgen gemacht. Beim Betreten seines Zimmers habe sie Essensreste und Urin in Flaschen gefunden und sofort gedacht, dass es ihm psychisch sehr schlecht gehe. Einen Tag später habe die Familie von der Polizei erfahren, dass er nach dem Vorfall im Zug in Untersuchungshaft sitzt.

Die Zeugin berichtete außerdem, ihr Bruder sei auch in der Untersuchungshaft zeitweise suizidgefährdet gewesen. Zu Beginn ihrer Aussage sprach sie den Angehörigen des getöteten Zugbegleiters ihr Mitgefühl aus.

Zwischenfazit zum vierten Verhandlungstag

SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer ist beim vierten Prozesstag am Landgericht Zweibrücken dabei und schildert seine bisherigen Eindrücke:

Polizistin: Angeklagter soll gleichgültig gewirkt haben

Eine Polizistin aus Homburg, die mit ihrem Kollegen zum Tatort gekommen ist, sagte unter anderem aus, wie sich der Angeklagte auf der Polizeidienststelle nach seiner Festnahme verhalten hat.

Der Angeklagte habe beispielsweise gefragt, warum er auf der Polizeiwache sei. Außerdem sei ihm offenbar nicht bewusst gewesen, dass er einen Menschen getötet haben könnte. Nachdem ihm die Polizistin gesagt hatte, dass der Zugbegleiter wohl sterben werde, habe er gleichgültig gewirkt und nur mit den Schultern gezuckt. Außerdem habe er noch gesagt, dass der Zugbegleiter ihn nicht hätte berühren sollen.

Zweibrücken

Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge Getöteter Zugbegleiter Serkan Çalar: Nun doch keine Mordanklage

Nach der tödlichen Attacke auf den Zugbegleiter Serkan Çalar bei Landstuhl hat das zuständige Gericht die Anklage nun herabgestuft. Sie lautet nun auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Ludwigshafen

"Serkan war ein Herz auf zwei Beinen" Erstmals spricht die Familie des getöteten Zugbegleiters aus Ludwigshafen

Nach dem Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar spricht seine Familie erstmals öffentlich: Über Trauer, Zusammenhalt, und darüber, am Prozess gegen den mutmaßlichen Täter teilzunehmen.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR RLP

Ludwigshafen

Getöteter Zugbegleiter aus Ludwigshafen Gutachten legt nahe: Täter hätte den Tod von Serkan Çalar voraussehen können

Hat der Täter den Zugbegleiter Serkan Çalar vorsätzlich getötet? Der Anwalt sagt: Eine lebenslange Haftstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Wetterstudio SWR4