Gerade wurden zwei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Wittlich befragt. In beiden Einrichtungen war der Angeklagte untergebracht. Direkt nach der Tat war der Angeklagte zunächst in der JVA Zweibrücken. Dort habe er im Erstgespräch zunächst aufgesetzt und "maskenhaft" gewirkt. Als er dann erfahren habe, dass das Opfer verstorben ist, habe sich die Situation geändert, so der JVA-Mitarbeiter aus Zweibrücken. Er habe angefangen zu weinen und immer wieder gefragt, ob der Zugbegleiter wirklich verstorben sei.
In seiner Zelle habe der Angeklagte dann mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und sich im Bett hinter der Matratze versteckt. Außerdem habe er Möbel zerstört, eine Edelstahltoilette aus der Wand und ein Fenster aus seinem Rahmen gerissen. Im Hosenbund hätten JVA-Mitarbeiter dann den Teil einer Fliese entdeckt.
Da weder eine Eigen-, noch eine Fremdgefährdung ausgeschlossen werden konnte, habe man den Angeklagten in eine gesonderte Zelle ohne Möbel und mit Kameraüberwachung verlegt.
Angeklagter verweigert in JVA Wittlich zunächst die Nahrung
Nach etwa einer Woche in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken sei der Angeklagte dann in die JVA nach Wittlich verlegt worden. Eine Mitarbeiterin von dort schilderte vor Gericht, wie sie ihn erlebt hat.
Mitte Februar habe der Angeklagte begonnen, die Nahrung zu verweigern. Ein Psychiater habe daraufhin beim Angeklagten eine Selbsttötungsabsicht festgestellt. Auch ein schwerer depressiver Zustand sei im Krankenhaus der JVA diagnostiziert worden. Als eine Zwangsernährung im Raum stand, habe der Angeklagte mit seiner Mutter und seiner Schwester gesprochen. Die hätten ihm "die Leviten gelesen" und ihm gesagt, dass die Familie hinter ihm stünde. Daraufhin habe er angefangen zu essen und zu trinken.
Angeklagter ändert Verhalten komplett
Nachdem er ein weiteres Medikament gegen Depressionen erhalten habe, habe sich sein Zustand erheblich verbessert, so die Mitarbeiterin der JVA. Er sei dann unauffällig gewesen, höflich, freundlich und zugewandt. Außerdem hätte er einen Deutschkurs belegt, einen Gitarrenkurs gemacht und am Sport teilgenommen. Die Mitarbeiter beschrieben ihn daraufhin als "Mustergefangenen", der allen Anweisungen sofort nachgekommen sei und sich auch mit den Mitgefangenen verstanden habe. Die JVA-Mitarbeiterin sagte außerdem, dass der Angeklagte sehr intelligent und ein "Überflieger" sei. Von der "normalen Klientel" hebe er sich sehr deutlich ab. Als er die JVA Wittlich verlassen habe, habe er gesagt, er sei kein Monster und es sei ein Unfall gewesen.