Wo lässt sich in Zeiten klammer Kassen noch Geld einsparen und Bürokratie abbauen? Diese Frage hat sich im Frühjahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gestellt und eine Sammlung mit Spar-Ideen zusammengetragen, vor allem im Bereich der Behindertenhilfe. Laut dem Paritätischen Gesamtverband droht ein "Kahlschlag im Sozialen". Die Liste macht Beeinträchtigten aus Kaiserslautern Angst.
Inklusion in Kaiserslautern: I-Kraft hilft Mädchen mit Down-Syndrom
Denn die Ideen, an welchen Stellen in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe reformiert werden könnte, könnten für Menschen mit Behinderung weitreichende Folgen haben. So sollen sich beispielsweise Assistenzkräfte grundsätzlich um mehrere Beeinträchtigte auf einmal kümmern, zum Beispiel in der Schule.
Das könnte die neunjährige Amelie aus Kaiserslautern betreffen. Das Mädchen mit Down-Syndrom kommt nach den Ferien in die dritte Klasse und ist dort die Einzige mit einer Behinderung. "Das klappt super in der Klasse, sie hat auch viele Freundinnen ohne Beeinträchtigung", berichtet ihr Vater Felix Huth. Im Unterricht hilft Amelies persönliche Assistenzkraft, also eine Inklusionskraft (I-Kraft genannt).
Die Assistenz sei auch für die sozialen Kontakte wichtig. "Sie kann zwischen den Schülern vermitteln, wenn Amelie keine Worte hat." Amelies Vater fragt sich, was passiert, wenn eine Assistenzkraft künftig mehrere beeinträchtigte Kinder begleiten soll. Das werde bei seiner Tochter dazu führen, dass sie nicht weiterarbeite, sobald sich die Assistenz anderen Kindern zuwendet.
Vater: Kind mit Down-Syndrom braucht eigene Assistenzkraft
"Sie würde das ausnutzen", sagt Huth. Die Folge: Sie müsste wohl langfristig auf eine Förderschule wechseln – mit der Folge, dass Amelie einen komplett anderen Bildungsweg einschlagen und kaum noch Kontakt mit nicht beeinträchtigten Kindern hätte.
Amelies Familie ist nicht die Einzige in Kaiserslautern, die sich sorgt. Am ver.di-Sozialprotest Anfang Juli in Kaiserslautern hat sich auch der Lautrer Inklusionsbeirat angeschlossen. Als stellvertretende Vorsitzende kämpft auch Jennifer Bargiel gegen mögliche Einschnitte in dem Bereich.
Ohne meine Assistenten könnte ich mein Kind nicht versorgen.
Bargiel ist alleinerziehende Mutter und sitzt wegen ihrer Erkrankung an Multipler Sklerose im Rollstuhl. Sie sagt, nur dank ihrer 24-Stunden-Assistenz könne sie selbstbestimmt ihrer Mutterrolle nachkommen. "Ohne meine Assistenten könnte ich kein Ehrenamt ausführen. Ohne die Assistenten könnte ich nicht mal mein Kind zur Schule bringen, geschweige denn mein Kind versorgen. Wer schmiert ihm ein Brot?"
Jennifer Bargiel hat noch eine andere Sorge: dass sie irgendwann nicht mehr zu Hause leben kann. Aktuell können beeinträchtigte Menschen noch mitentscheiden, wo sie Hilfe bekommen – das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Wenn sich durch die neuen Spar-Ideen das aber ändert, befürchtet Bargiel, dass die Pflege zu Hause als nicht mehr "wirtschaftlich angemessen“ betrachtet werden könnte und sie deswegen in ein Behindertenheim ziehen müsste.
Abgeordnete aus der Pfalz sehen Chance in Sparideen
Was sagt die Politik zu den Sparideen auf Bundesebene? Die CDU- und SPD-Abgeordneten aus der Westpfalz finden die Reform-Ideen grundsätzlich gut. Florian Bilic von der CDU teilt mit, dass die Hilfen für beeinträchtigte Menschen effizienter werden sollen und so die Kommunen weniger Geld kosten. "Unser Ziel ist es, die berechtigten Ansprüche der Betroffenen langfristig zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten."
Ähnliches sagt auch die SPD-Abgeordnete Angelika Glöckner. Sie sieht im sogenannten Pooling eine Chance: also dass sich eine Assistenzkraft in der Schule um mehrere Menschen mit Behinderung kümmert. Laut Glöckner könnte das im Einzelfall für beeinträchtigte Kinder weniger stigmatisierend sein. AfD-Abgeordneter Sebastian Münzenmaier kritisiert ganz grundsätzlich, dass man den Rotstift bei den Schwächsten der Gesellschaft ansetzen will.
Vom zuständigen Bundesbildungsministerium heißt es, man arbeite aktuell an einem entsprechenden Gesetzesentwurf für das "Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe". Die Sorgen Beeinträchtigter "vor Einschränkungen des Individualanspruchs" habe man dabei im Blick. Im Bereich der Schulassistenz soll es nach wie vor einen Anspruch auf individuelle Hilfe geben. Das soll künftig aber zum Einzelfall werden.