Urteil am Landgericht Kaiserslautern

Messerangriff auf Pflegeschwester: 22-Jähriger zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

Ein junger Mann hat im vergangenen Jahr seine Pflegeschwester mit einem Messer schwer verletzt. Das Landgericht Kaiserslautern hat ihn jetzt zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt.

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Stand

Das Landgericht Kaiserslautern hat den 22-Jährigen wegen versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann im August 2025 in seiner Pflegefamilie seine zehnjährige Pflegeschwester mit mehreren Messerstichen am Kopf schwer verletzt.

Messerattacke nach Streit im Zimmer

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige seine zehnjährige Pflegeschwester in der Nacht in seinem Zimmer aufgefordert hatte, sich auszuziehen. Als das Mädchen sich weigerte und ankündigte, alles der Pflegemutter zu erzählen, griff der Angeklagte laut Gericht zu einem Küchenmesser und stach mehrfach in Richtung Kopf und Hals. Das Kind versuchte sich zu schützen und wurde unter anderem an Stirn, Händen und Handgelenken verletzt. Die Stichverletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Schließlich ließ der Mann von dem Mädchen ab und floh aus dem Haus. Die Polizei nahm ihn Tage später in einem Wald bei Schneckenhausen fest.

Mädchen trägt bleibende Narben davon

Das Gericht wertete die Tat als versuchten sexuellen Missbrauch und gefährliche Körperverletzung. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem, dass der Angeklagte von der Tat freiwillig abließ, die Vorwürfe eingeräumt und Reue gezeigt habe. Strafverschärfend fiel ins Gewicht, dass das Mädchen sichtbare und bleibende Narben im Gesicht davongetragen hat.

Täter aus Schallodenbach gab Tat zu

Im Prozess um den versuchten Mord am Landgericht Kaiserslautern hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass er damit einen versuchten sexuellen Missbrauch vertuschen wollte.

Staatsanwaltschaft forderte Haft mit Sicherheitsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren - mit der Option auf Sicherheitsverwahrung. Sie sah im Messerangriff einen Tötungsvorsatz. Denn der Angeklagte hatte auf den Kopf des Mädchens und damit auf eine sensible Stelle eingestochen. Außerdem hatte der 22-Jährige vor der Tat im Internet nach sexuellem Missbrauch gesucht.

Messerangriff in Schallodenbach: Verteidigung sah keinen Tötungsvorsatz

Der Verteidiger des jungen Mannes plädierte auf eine Freiheitsstrafe wegen versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger sah keinen Tötungsvorsatz und sprach sich bei den Plädoyers gegen eine Sicherheitsverwahrung aus. Der Angeklagte habe von dem Mädchen abgelassen, nachdem sie geschrien hat. Außerdem verwies der Verteidiger auf die schlechte psychische Verfassung seines Mandanten. Nach den Plädoyers hatte sich der Angeklagte noch mal geäußert. Er entschuldigte sich und sagte, dass er die Tat bereut.

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Angeklagter hat Diagnose Pädophilie bekommen

Im Laufe des Prozesses wurde auch ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vorgestellt. Demnach hat er unter anderem eine Entwicklungs- und Persönlichkeitssstörung. Außerdem wurde bei ihm Pädophilie diagnostiziert. Er soll in der Vergangenheit bereits wegen sexuellen Missbrauchs aufgefallen sein.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Sarah Korz
Sarah Korz, Redakteurin im SWR Aktell Studio Kaiserslautern
Lars-Henrik Wacker
Multimediareporter Lars Henrik Wacker

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