Urteil gesprochen

Prozess in Zweibrücken: Bis zu sechs Jahre Haft für spektakuläre Entführung

Drei Männer sind vor dem Landgericht Zweibrücken schuldig gesprochen worden - wegen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung. Sie müssen jetzt für mehrere Jahre ins Gefängnis.

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Stand

Den drei Männern wurden unter anderem schwerer Menschenraub, Erpressung und Körperverletzung zur Last gelegt. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von "Schwerstkriminalität“ und zeigte sich fassungslos, wie – so wörtlich – "wahnsinnig man sein muss, um mit so einer Tat in die Kriminalität einzusteigen". Er forderte deshalb Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und sechseinhalb Jahren.

Ablauf der Tat klingt wie ein Alptraum

Einer der nun Verurteilten soll in einer Nacht im November 2024 mit dem Opfer in einem Auto über die B270 von Pirmasens in Richtung Kaiserslautern gefahren sein. Er soll mit dem Opfer befreundet gewesen sein und dieses Vertrauen für die Entführung und die Erpressung ausgenutzt haben. Plötzlich tauchte hinter dem Wagen der beiden Freunde eine Limousine mit bulgarischen Kennzeichen auf, drängelte und gab ununterbrochen Lichthupe, um das vorausfahrende Auto zum Halten aufzufordern.

Verurteilte sollen Opfer und seine Familie bedroht haben

In diesem zweiten Auto soll einer der beiden anderen nun Verurteilten gesessen haben - zusammen mit einem vierten Tatverdächtigen, der sich nach Bulgarien abgesetzt hat. Die beiden Männer sollen mit einer Pistole und einem Revolver auf das andere Auto zugestürmt sein und die beiden Insassen - darunter ihr Komplize - massiv bedroht haben. Der Komplize soll zum Schein niedergeschlagen und in den Kofferraum verfrachtet worden sein. Das eigentliche Opfer wurde auf den Rücksitz gezwungen, wo es weiter mit der Waffe bedroht worden sein soll. Außerdem sollen die Verurteilten dem Mann gedroht haben, seine Familie zu töten.

Emotionaler Entführungs-Prozess in Zweibrücken

Das Opfer hat sich vor Gericht unter Tränen zu der Tat geäußert. Der junge Mann schilderte, wie er den Vorfall erlebt hat. Er sei schwer misshandelt worden, vor allem einer der Männer habe ihm sehr zugesetzt. Er sei mehrfach heftig geschlagen und getreten worden. Ihm sei auch angedroht worden, dass er vergewaltigt wird, wenn er sich nicht benehme. Außerdem sei mehrfach die Familie des Opfers, vor allem seine Oma und auch sein vermeintlicher Freund mit dem Tod bedroht worden.

Das Opfer sagte vor Gericht, dass seine Welt zusammengebrochen sei, als er später herausgefunden habe, dass seine Bekannten hinter dem Überfall stecken. Er habe wochenlang nicht das Haus verlassen können vor lauter Angst. Er habe seitdem auch Suizidgedanken.

Opfer konnte in Luxemburg befreit werden

So soll die Erpressung laut Staatsanwaltschaft weitergegangen sein: Der Mann aus Pirmasens soll den Tätern rund 20.000 Euro und noch einmal 750.000 Euro in einer Kryptowährung überwiesen haben. Diese Summen konnten aber während des Prozesses nicht nachgewiesen werden. Stattdessen muss einer der Männer zusätzlich 10.300 Euro an das Opfer überweisen. Das ist der Betrag, der nachgewiesen werden konnte.

Geständnisse vor Gericht

Bereits zum Prozessauftakt legten alle drei Männer umfassende Geständnisse ab und räumten damit die Taten ein. Sie gaben zudem an, dass es sich bei den Waffen, die bisher nicht gefunden wurden, um Spielzeugwaffen gehandelt haben soll. Außerdem sei völlig unklar, ob die Überweisung des Kryptogeldes geklappt hat.

Motiv für Entführung: Geldprobleme

Die nun Verurteilten sollen Geldprobleme gehabt und gewusst haben, dass das Opfer Geld besaß. Einer der Männer machte bei seinem Geständnis umfassende Angaben zu den Hintergründen der Tat. Demnach war er mit dem Opfer gut befreundet. Das Opfer sei quasi ein Teil der Familie. Als Jugendlicher sei das Opfer bei seinen Eltern rausgeflogen und von der Familie des Mannes aufgenommen worden.

Damals sei die Welt noch in Ordnung gewesen. Dann sei die Familie aber in Geldnot geraten, sie habe ihr Haus verloren und der Vater sei gestorben - nicht mal Geld für die Beerdigung sei da gewesen. Das Opfer sagte dazu, dass er immer wieder finanzielle Hilfe angeboten habe. Dass die Familie des Mannes kein Geld für die Beerdigung des Familienvaters gehabt habe, sei gelogen.

So lautet das Urteil des Landgerichts Zweibrücken

Zwei der drei Männer müssen ihre Haftstrafen - von bis zu sechseinhalb Jahren - sofort antreten. Einer bekommt einen kleinen Aufschub, weil er unter anderem von Anfang an geständig war und von sich aus Geld als Schadenersatz angeboten hatte. Deshalb kommt er vorübergehend auf freien Fuß, bevor er seine fünfjährige Haftstrafe antritt. Er muss sich später selbst zum Beginn seiner Haft beim Gefängnis melden. Dafür winken ihm auch Hafterleichterungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.