Die Flut erreichte das Lebenshilfehaus in Sinzig in der Nacht auf den 15. Juli 2021 gegen 2:30 Uhr. In dem Heim schliefen die geistig behinderten Menschen in zwei Häusern. Ein Nachtdienstmitarbeiter konnte noch vier Bewohner aus einem Haus retten. Der Versuch, auch das zweite Gebäude zu evakuieren, scheiterte – der Wasserstand war bereits zu hoch. Zwölf Bewohner im Erdgeschoss ertranken.
Stevie Willkommens Eltern hatten fest mit Evakuierung gerechnet
Einer der Verstorbenen war Stevie Willkommen. Er wäre heute 42 Jahre alt. Seine Mutter Simone sagt rückblickend:
Wir sind eigentlich davon ausgegangen: Das sind Schutzbefohlene und dass die schon vorher evakuiert wurden. Ich habe immer gedacht: ,Nein, denen ist nichts passiert.'
Ein Irrglaube. Die Einrichtung war nicht evakuiert worden. Und das obwohl acht Stunden Zeit waren zwischen den ersten Toten in Dorsel am Oberlauf der Ahr und dem Eintreffen der Flut in Sinzig.
Hätte der Tod der zwölf Menschen in dem Heim verhindert werden können? Hätte besseres Krisenmanagement des damals verantwortlichen Landrats Jürgen Pföhler ihn verhindern können? Es sind zwei von vielen offenen Fragen, die vier Jahre nach der Katastrophe weiterhin über dem Ahrtal schweben.
Rekonstruktion einer Katastrophe Was ist in der Flutnacht passiert? - Ein Protokoll
Etwa zwei Jahre nach der Jahrhundertflut im Ahrtal dauert der Wiederaufbau noch immer an. Wie konnte es zu einer solchen Katastrophe kommen? Noch immer gibt es offene Fragen.
Ein Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Landrat wurde im April 2024 eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, für den Tod von insgesamt 135 Menschen mitverantwortlich zu sein, weil er die Bevölkerung nicht rechtzeitig gewarnt habe.
Pressekonferenz zum Ermittlungsergebnis Flut im Ahrtal: Staatsanwaltschaft klagt Ex-Landrat Pföhler nicht an
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen zur Flutkatastrophe abgeschlossen. Der ehemalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wird nicht angeklagt.
Pföhler weist die Vorwürfe zurück. Laut Staatsanwaltschaft habe er zwar versäumt, den Katastrophenschutz gesetzeskonform aufzustellen. Es sei aber nicht nachweisbar, dass es Menschenleben gerettet hätte, wenn er besser aufgestellt gewesen wäre.
Experte: Sicherer Ort zu Fuß in fünf Minuten erreichbar
Katastrophenschutzexperte Gerd Gräff und Ulrich van Bebber, Vorsitzender des Lebenshilfe-Vereins, sehen das anders. Sie sind überzeugt: Eine Rettung der Bewohner wäre möglich gewesen. Zu dem Schluss kommen sie nach einer kürzlich erfolgten Begehung des Geländes.
Gräffs Hauptvorwurf gegen Landrat Pföhler im konkreten Fall: Dieser hätte für das Lebenshilfehaus einen Evakuierungsplan haben müssen. Weil es im Hochrisikogebiet lag.
Gräff macht klar: Stevie Willkommen und die anderen Bewohner hätten einen hochwassersicheren Ort zu Fuß in etwa fünf Minuten erreichen können.
Staatsanwaltschaft: Keine verlässliche Aussage möglich
Damit widerspricht der Experte dem Gutachten der Staatsanwaltschaft. Dieses hatte der Berliner Experte für Bevölkerungsschutz Dominic Gißler erstellt. Darin heißt es: Es sei nicht möglich, eine verlässliche Aussage darüber zu treffen, wie eine "quick and dirty-Evakuierung" tatsächlich verlaufen wäre und ob dadurch tatsächlich einer der Verstorbenen hätte gerettet werden können.
Katastrophenschutzexperte Gräff hält dem entgegen: Es hätte noch nicht mal einer "quick an dirty"-Lösung bedurft. Wenn die Bewohner früher gewarnt worden wären, wäre eine Evakuierung sogar mit dem Auto in unter einer Stunde möglich gewesen.
Lebenshilfe-Chef: Nicht nachvollziehbar, warum nicht evakuiert wurde
Lebenshilfe-Vorsitzender van Bebber sagt, er könne nicht nachvollziehen, warum das Lebenshilfehaus und die Bewohner eben nicht rechtzeitig gewarnt worden seien: "Also viel früher als 23 Uhr oder erst recht 2 Uhr. Und warum auch nicht entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden."
Laut Prognosen stieg der Pegel der Ahr bereits ab dem Nachmittag stark an. Um 15:26 Uhr wurde ein Stand von 5,19 Metern erwartet – gegen 20:43 Uhr lag die Prognose bei 6,92 Metern. Damit wären bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich höhere Wasserstände als beim sogenannten Jahrhunderthochwasser 2016 vorhergesagt worden. Damit war schon ab dem Nachmittag, aber allerspätestens 21 Uhr abends klar, dass das Lebenshilfehaus in Gefahr war.
Staatsanwaltschaft: Evakuierung am Abend nicht mehr möglich
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auch hier auf das Gutachten von Professor Gißler. Dieses sagt: Eine Evakuierung sei zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. "Das kennen wir von Bombenevakuierungen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler: "Das ist ein aufwendiges Prozedere. Viele folgen dem nicht. Viele müssen überredet werden."
Bereits im Untersuchungsausschus des Landtags zur Ahrflut war das Gutachten der Staatsanwaltschaft massiv kritisiert worden. Auch Katastrophenschutzexperte Gräff gehört zu den Kritikern. Er bemängelt vor allem, wie Gutachter Gißler zu seinen Einschätzungen kam. Vor allem: Dass dieser nicht vor Ort gewesen sei. "Das ist ein grundlegender Fehler. Das können Sie aus Berlin per Ferndiagnosen nicht", sagt Gräff.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ahrflut: Experten kritisieren Einstellung der Ermittlungen
Gab es während der Flutkatastrophe an der Ahr im Juli 2021 ein fehlerhaftes Verhalten von Verantwortlichen? Ja, sagen Experten und fordern eine Anklageerhebung.
Generalstaatsanwaltschaft prüft Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Pföhler
Die Eltern des in der Flutnacht verstorbenen Stevie Willkommen haben über ihren Anwalt Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Pföhler eingelegt. Mutter Simone sagt:
Ich habe kein Hass oder irgendwas. Ich will einfach Gerechtigkeit. Es soll ein unabhängiger Richter entscheiden: Der Landrat hat richtig gehandelt oder er hat nicht richtig gehandelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob das Verfahren wieder aufgenommen und möglicherweise doch Anklage erhoben wird.