Es rumort momentan gewaltig rund um die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Jetzt hat die Kammer einen Prozess am Koblenzer Verwaltungsgericht verloren. Darin ging es um die Pflichtbeiträge aus dem Beitragsjahr 2025. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Kammer diese Beiträge in mehreren Fällen rechtswidrig erhoben.
Verwaltungsgericht Koblenz gibt Klagen statt
Anfang vergangenen Jahres hatte die Landespflegekammer ihre Beiträge für die Pflichtmitgliedschaft pauschal um 18 Prozent erhöht. Was genau jedes Mitglied zahlen muss, hängt aber vom individuellen Verdienst ab: Wer wenig verdient, zahlt mindestens 35 Euro im Jahr. Wer viel verdient mehr als 350 Euro. Vier Pflegerinnen und Pfleger fanden, das sei zu viel und klagten vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Das Gericht hat ihnen Recht gegeben.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Beitragserhebung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 rechtswidrig gewesen sei.
"Für die vier Kläger ist es in dem Sinne gut ausgegangen: Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Beitragserhebung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 rechtswidrig gewesen sei", erklärte Gerichtssprecher Tim Wiemers dem SWR nach der Urteilsverkündung.
Urteil: Berechnung der Beiträge war Fehlkalkulation
Das Gericht ist der Auffassung, die Pflegekammer habe in mehrerlei Hinsicht falsche Daten für die Berechnung der Beiträge herangezogen. Zum einen soll sie ihre Mitgliedszahlen im vergangenen Jahr zu niedrig eingeschätzt haben und sogenannte "atypische" Mitglieder gar nicht erfasst haben: Das sind zum Beispiel Pflegekräfte, die in Arztpraxen arbeiten.
Zum anderen soll die Pflegekammer Gewinne und Verluste aus dem Jahr 2023 nur zum Teil in den Haushalt für 2025 eingeplant haben. Und im vergangenen Jahr auch zu große Rücklagen für ihre Arbeit gebildet haben. Die Landespflegekammer ist laut Urteilsbegründung aber dazu verpflichtet, "die erforderlichen Einnahmen nur soweit durch Beiträge der Kammermitglieder zu beschaffen, als sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stünden." Hohe Rücklagen stehen offenkundig im Gegensatz zu diesem Grundsatz.
Bundesverband fordert Rücktritte in der Führung
In Kombination mit einer fehlerhaften Haushaltsplanung für 2025 hat dies nach Ansicht des Gerichts zur Folge, dass die pauschale Beitragserhöhung um 18 Prozent nicht zu rechtfertigen sei. Vor allem an der misslungenen Haushaltsaufstellung stört sich auch der Bundesverband für freie Kammern (bffk).
Mit Verweis auf angebliche Versäumnisse auch schon in der weiteren Vergangenheit fordert bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus personelle Konsequenzen: "Wenn ein Präsident und seine hauptamtliche Geschäftsführung dauerhaft und strukturell nicht in der Lage sind, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts – insbesondere bei der Beitragserhebung – zu gewährleisten, dann sind das die falschen Leute."
Präzedenzfall für weitere Klagen gegen die Kammer?
Das Urteil könnte jetzt Signalwirkung für zehntausende Pflegekräfte in ganz Rheinland-Pfalz haben, es ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Landespflegekammer kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen. Ob sie das tun wird, ist aktuell noch unklar.
Vertreter der Kammer waren nicht ins Gericht gekommen. Auf schriftliche Anfrage erklärte eine Sprecherin: "Zum jetzigen Zeitpunkt liegt weder uns noch unserer Kanzlei das schriftliche Urteil oder eine entsprechende Begründung des Gerichts vor. Vor diesem Hintergrund können wir aktuell noch keine Aussagen zu den Einzelheiten oder zur inhaltlichen Bewertung des Urteils treffen."