In Deutschland wurden im Jahr 2024 mehr als 300 Frauen und Mädchen getötet, die Täter waren in den meisten Fällen Partner, Ex-Partner oder Familienmitglieder.
- Studie zu Femiziden in fünf Bundesländern
- Spanien: Vorbild bei Gewalt gegen Frauen
- Italien: Femizid als eigener Strafbestand
- Deutschland: Einsatz von Fußfessel
- Rheinland-Pfalz: Elektronische Überwachung
Erste umfassende wissenschaftliche Studie zu Gewalt an Frauen
Forscher der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. haben in einem großangelegten Projekt erstmals Tötungsdelikte an Frauen umfassend untersucht. Sie analysierten dafür Gerichts- und Polizeiakten aus dem Jahr 2017 mit 242 Fällen von Frauentötungen in fünf Bundesländern - unter anderem in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Ein Ergebnis: In rund drei Viertel der Fälle, in denen ein Mann seine Partnerin getötet hat, hatte sich die Frau getrennt oder plante, es zu tun. "Diese als De-Etablierungsfemizide kategorisierten Delikte zeichneten sich in der Regel durch eine gewalt- und konfliktreiche Vorbeziehung sowie sexistische Einstellungen und Rollenbilder des Täters aus", konstatiert die Forschungsgruppe in ihrem Bericht.
"Bei einem Drittel der Tötungsdelikte an Frauen lag ein sexistisches Motiv vor", erklärt Co-Projektleiter Prof. Jörg Kinzig. "Wir konnten auch sehen, dass Männer eher in allgemeinen Kontexten getötet werden. Und je näher es zu Partnerschaft und Familie geht, da wird der Anteil der Frauen immer größer."
Man könnte sagen: Für Frauen ist nicht die Straße, sondern das Zuhause ein gefährlicher Ort.
Spanien als Vorbild bei Gewalt gegen Frauen
Spanien gilt als Wegweiser für andere Länder, die in diesem Bereich stärker agieren wollen. Nach einem brutalen Femizid in den 80er-Jahren, der das Land erschüttert hat, begannen die ersten Reformen. Das spanische Parlament verabschiedete 2004 das Gesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Konkret wurde ein umfassender Katalog auf den Weg gebracht, der von Bildungsmaßnahmen über härtere Strafen für Täter bis zur Prävention verschiedene Aspekte beinhaltet.
Italien führt eigenen Straftatbestand für Femizid ein
Einstimmig wurde in Italien Ende November 2025 ein eigener Straftatbestand für Femizide beschlossen. Laut einer amtlichen Statistik wurden letztes Jahr mindestens 85 Frauen in Italien ermordet. Um den Schutz von Frauen vor Gewalt zu stärken, drohen Gewalttätern lebenslange Haftstrafen.
Dr. Konstanze Jarvers vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg erforscht, wie andere Staaten juristisch mit Femiziden verfahren. "In Italien werden Tötungsdelikte innerhalb von Familie und Partnerschaft grundsätzlich härter bestraft, als wenn das Opfer fremd ist", erklärt Jarvers. Die Zahl der Tötungsdelikte von Frauen sei dort etwas zurückgegangen, allerdings wohl vor allem deshalb, weil inzwischen in der Gesellschaft breit darüber diskutiert werde.
Kriminologie Femizide in Deutschland – Die bislang größte Untersuchung
Ein Tübinger Forschungsteam um Jörg Kinzig untersuchte erstmals für Deutschland systematisch Motive, patriarchale Strukturen und den Umgang von Polizei und Justiz mit Femiziden.
Deutschland: Noch kein eigener Tatbestand für Femizide
Deutschland hat noch keinen eigenen Straftatbestand für Femizide. Dr. Konstanze Jarvers kritisiert, in Deutschland werde Eifersucht im Prozess oftmals nicht unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gefasst. "Aber das ist es", betont Jarvers. "Es ist nicht allein ein Gefühl, sondern Ausdruck von einem Besitzdenken." Der Täter spricht dem Opfer einen eigenen Willen, ein eigenes Leben ab.
In vielen Fällen konnten die Täter nicht verurteilt werden, weil sie psychisch krank waren oder Suizid begingen. Betrachtet man die Verurteilungen, so wurde nur in der Hälfte der Fälle die Tat als Mord gewertet. Laut der Tübinger Studie betonten die Gerichte häufig die (subjektiv) verzweifelte Lebenslage des Täters. Motive des Täters wurden teils als menschlich verständlich bewertet. Vier Gerichte argumentierten beispielsweise, die Eifersucht des Täters sei "begründet" gewesen. Tendenziell würden Gerichte zögern, so das Fazit der Studie, De-Etablierungsfemizide als Morde aus niedrigen Beweggründen zu bewerten.
Bundesjustizministerium will Strafrecht verschärfen
Aber auch in Deutschland gibt es Bewegung in der Gesetzgebung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat im Mai 2026 in der "Bild am Sonntag" angekündigt, das Strafrecht mit Blick auf Femizide verschärfen zu wollen. Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen als Mord bewertet werden können.
Hubig will außerdem das Scheidungsrecht ändern. Das Trennungsjahr soll bei häuslicher Gewalt entfallen. Das derzeit geltende Pflichtjahr sei schwer zumutbar, sagte die SPD-Politikerin.
Anfang Mai 2026 hat der Bundestag außerdem ein Gesetz beschlossen, das Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln für Gewalttäter bei häuslicher Gewalt ausdrücklich ermöglicht. Zum Einsatz kommen sollen sie nur in Hochrisikofällen. Zudem sollen Opfer auf Wunsch ein Gerät bekommen können, das sie warnt, wenn sich der Täter trotz eines Annäherungsverbots nähert. Das Modell wird schon in Spanien praktiziert. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Gewalttäter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden können.
Neues Polizeigesetz im Landtag vorgestellt Fußfesseln und Bodycams - Mehr Spielraum für Polizei in Rheinland-Pfalz
Die Polizei in Rheinland-Pfalz soll künftig mehr dürfen als bisher. Den Entwurf für ein neues Polizeigesetz in RLP hat Innenminister Ebling nun auch im Landtag vorgestellt.
Elektronische Fußfessel in Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz hat die Polizei seit März 2025 die Befugnis (§ 32a POG), Männer, die Frauen bedrohen, elektronisch zu überwachen. Die Fußfessel kommt bei besonders gefährlichen Personen in Betracht, die entweder noch nicht straffällig geworden sind, oder die nach Verbüßung einer Strafe noch immer akut gefährlich erscheinen.
Es geht beispielsweise um Personen, von denen die Gefahr ausgeht, dass sie eine Sexualstraftat begehen. Über elektronische Fußfesseln kann die Polizei überwachen, wo sich als gefährlich eingeschätzte Personen aufhalten. Gerade in Fällen von häuslicher Gewalt kann die elektronische Fußfessel angewendet werden, wenn etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot nicht eingehalten wurde.
Prävention entscheidend für den Schutz von Frauen
Letztendlich sind sich die Wissenschaftler der Studie aber einig, dass härtere Strafen Femizide nicht verhindern können. Die Tübinger Studie kommt zu dem Schluss, dass vor allem "gewaltbegünstigende Sozialisationsmuster von Männern“ angegangen werden müssten. Die Wissenschaftler empfehlen aber auch, dass die Polizei gezielter aufgeklärt werden sollte, damit sie die Gefahr für die Frau besser einschätzen kann.