Die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz lautet: Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen. Beim Prozesstart am Dienstag wurde das ganze Ausmaß der Tat bekannt. Demnach hatte der Mann seine Tat im Vorfeld akribisch geplant. Die Staatsanwaltschaft sieht unter anderem finanzielle Forderungen der Frau als Motiv für die Tat.
Streit um Unterhalt und Sorgerecht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befanden sich die beiden damals 31-Jährigen im Scheidungsverfahren. Die Frau hatte das gemeinsame Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits verlassen. Im Verfahren sei es zu Streitigkeiten gekommen - auch wegen Regelungen zum Umgang mit dem 4 Jahre alten Sohn der beiden. Er lebte abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater. Laut Staatsanwaltschaft trauerte der Angeklagte seiner Ehefrau außerdem nach.
All das, so die Staatsanwaltschaft, waren für den Angeklagten Gründe, seine Noch-Ehefrau zu töten. Sie geht davon aus, dass der heute 32-Jährige die Tat detailliert plante, um das Opfer nach der Tat verschwinden zu lassen.
Staatsanwaltschaft: Erstochen und dann einbetoniert
Demnach grub er Mitte Juli vergangenen Jahres in einem Raum neben der Garage an seinem Haus eine Grube aus und besorgte sich Schnellbeton. Danach sorgte er dafür, dass seine neue Lebensgefährtin nicht zu Hause war. Seiner getrennt lebenden Ehefrau schrieb er dann mehrfach WhatsApp-Nachrichten und kommunizierte mit ihr, um sie in das frühere gemeinsame Haus zu locken. Als Grund nannte er ein Problem mit dem gemeinsamen Sohn.
Als die Frau dann bei ihm im Haus auftauchte, stach er laut Anklage im Hausflur mit einem Fleischermesser etliche Male auf sie ein. Danach habe er noch versucht, die Leiche zu zerlegen, so die Staatsanwaltschaft. Als er das nicht schaffte, schleppte er die Tote auf einem Malervlies in die vorbereitete Grube und legte sie dort hinein. Anschließend betonierte er die Grube zu und verlegte darauf Fliesen. Der Sohn war beim Fliesen dabei.
Angeklagter verfolgt mit regungsloser Miene die Anklage-Verlesung
Der Angeklagte verfolgte vor dem voll besetzten Gerichtssaal regungslos die Verlesung der Anklage. Er vermied es dabei, in Richtung der Nebenklägerin zu schauen, der Mutter der getöteten Frau. Auch der Vater des Opfers ist Nebenkläger.
Der Angeklagte war nach der Tat nach einer ersten Vermisstenmeldung ins Visier der Polizei geraten. Als sie ermittelte, gab es laut Staatsanwaltschaft schnell Unstimmigkeiten in den Aussagen des Angeklagten. Der Mann gestand daraufhin die Vorwürfe.
Der Prozess gegen ihn wird kommenden Dienstag (27. Januar 2026) fortgesetzt. Dann wird er laut Vorsitzendem Richter und seiner Anwältin eine Aussage machen.