Die Männer im Alter zwischen 34 und 50 Jahren mit deutscher, russischer und kasachischer Staatsbürgerschaft sollen zwischen Juni 2012 und 2016 im Gefängnis in Diez als Bande aktiv gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "straff organsierten hierachischen Gruppe", die als "Bruderschaft" bezeichnet wurde. Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung werden den Männern Drogengeschäfte, sowie Erpressung und Nötigung vorgeworfen.
Insassen bedroht und Geld erpresst
Laut Staatsanwaltschaft sollen sie etwa Insassen bedroht haben, um so an Geld zu kommen oder sie zur Mithilfe in der Gruppe zu zwingen. Selbst bereits entlassene Gefangene wurden weiterhin für die kriminellen Machenschaften der Bande eingespannt. Drogen, Tabletten oder andere Substanzen wurden so etwa bei Gefängnisbesuchen übergeben.
Die Taten waren 2019 schon mal Thema vor dem Landgericht. Das Verfahren musste jedoch kurz nach dem Start abgebrochen werden - aufgrund von Zuständigkeitsfragen. Jetzt wird es vor einer anderen Kammer neu aufgerollt. Dass sich der Neustart des Verfahrens so lange hingezogen hat, liegt nach Angaben des Gerichts daran, dass die zuständige Kammer zunächst weitere - teils umfangreiche - Verfahren abarbeiten musste.
Antrag auf Einstellung des Verfahrens
Den lange Zeitraum, der seit den Taten vergangenen ist, hat einer der Anwälte zum Anlass genommen, am ersten Prozesstag einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen. Er sprach von einer "krassen Verfahrensverzögerung". Die Anwälte der anderen Angeklagten schlossen sich dem Antrag größtenteils an.
Mittlerweile sind die Angeklagten - bis auf einen Mann - alle schon aus dem Gefängnis entlassen und haben sich nach Angaben der Anwälte ein neues Leben, mitunter mit Familie, aufgebaut. Ein langwieriges Verfahren mit möglicher Verurteilung sei existenzbedrohend und würde die Resozialisierung gefährden.
Ursprünglich zehn Angeklagte
Ursprünglich waren zehn Männer angeklagt, jetzt sind es nur noch sechs, von denen auch nur fünf zum ersten Verhandlungstag erschienen sind. Zwei haben laut Landgericht abgetrennte Verfahren erhalten, die bereits beendet wurde. Einer der damaligen Angeklagten sei zwischenzeitlich nach Russland abgeschoben worden und ein weiterer sei abgetaucht.